Studiengänge
Präventions-, Rehabilitations- und Fitnesssport
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Für die Immatrikulation ist ein Sporteignungstest erforderlich.
Psychologie
Zulassungsordnung (PDF)
NC-Verfahren und NC-Werte der letzten Jahre
Wintersemester
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nur für höhere Fachsemester möglich. Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang sind nicht nur die Studienplätze im ersten, sondern auch in allen höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt. Eine Zulassung ist für höhere Fachsemester innerhalb der Regelstudienzeit des gewünschten Studiengangs und nur für angebotene Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Teilzeitstudium möglich (12 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Soziologie
Winter- und Sommersemester
Bewegungswissenschaft
in der Prävention und Rehabilitation
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Westböhmischen Universität (Pilzen, Tschechische Republik)
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Digitale Arbeit
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Human Factors
Bitte die Hinweise beachten.
Wintersemester
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nur für höhere Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Human Movement Science
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Psychologie
mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie
Zulassungsordnung (PDF)
NC-Verfahren und NC-Werte der letzten Jahre
Bitte die Hinweise beachten.
Wintersemester
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nur für höhere Fachsemester möglich. Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang sind nicht nur die Studienplätze im ersten, sondern auch in allen höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt. Eine Zulassung ist für höhere Fachsemester innerhalb der Regelstudienzeit des gewünschten Studiengangs und nur für angebotene Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Psychologie
Zulassungsordnung (PDF)
NC-Verfahren und NC-Werte der letzten Jahre
Bitte die Hinweise beachten.
Wintersemester
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nur für höhere Fachsemester möglich. Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang sind nicht nur die Studienplätze im ersten, sondern auch in allen höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt. Eine Zulassung ist für höhere Fachsemester innerhalb der Regelstudienzeit des gewünschten Studiengangs und nur für angebotene Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Public Health
mit Schwerpunkt Prävention und Evaluation
Bitte die Hinweise beachten.
Wintersemester
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nur für höhere Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Soziologie
Schwerpunkt gesellschaftlicher Zusammenhalt und Konfliktbewältigung
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.