Gleichstellung an der Fakultät für Informatik
Die Fakultät für Informatik fördert die Chancengleichheit von Frauen und Männern in Forschung und Lehre. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Erkenntnis der hohen gesellschaftspolitischen Bedeutung dieser Aufgabe für die nachhaltige Sicherung der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Fakultät. Das Ziel ist es, durch geeignete Maßnahmen Chancengleichheit umfassend zu gewährleisten und ungenutzte wissenschaftliche Potenziale zu erschließen.
Gleichstellung ist an der TU Chemnitz eine Querschnittsaufgabe. Dies zeigt sich in der nachfolgend aufgezeigten strukturellen Verankerung, den Programmen und internen Richtlinien.
1. Strukturelle Verankerung der Gleichstellung
1.1 Ebene der Universitätsleitung
Gleichstellung wird als Leitungsaufgabe innerhalb des Rektorates begriffen. Gleichstellung und Frauenförderung liegen im Verantwortungsbereich des Prorektors für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Gleichstellung.
Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte und die Frauenbeauftragte der TU Chemnitz sind dem Rektorat als Stabsstellen zugeordnet. Beide beraten zu gleichstellungspolitischen Fragestellungen und nehmen Anregungen entgegen, wie geschlechtergerechte Arbeits- und Studienbedingungen an der TU Chemnitz gewährleistet werden können. Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der TU Chemnitz wird gemäß SächsHSG, § 55, Abs. 3 von den Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten und Zentralen Einrichtungen gewählt. Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der TU Chemnitz ist derzeit Frau Karla Kebsch.
Die Frauenbeauftragte der TU Chemnitz wird gemäß SächsFFG bestellt.
1.2 Ebene der Fakultäten
Der Prodekan der Fakultät für Informatik hat Gleichstellung als Leitungsaufgabe übernommen. Er ist Ansprechpartner für die oder den Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät für Informatik.
1.3 Arbeitsgruppe Gleichstellung
Die oder der Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät für Informatik ist Mitglied der Arbeitsgruppe Gleichstellung. Dieser AG gehören an: Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der TU, die Gleichstellungsbeauftragten der acht Fakultäten und der zentralen Einrichtungen sowie die Frauenbeauftragte. Die Arbeitsgruppe wird von der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten geleitet.
1.4 Zusammenarbeit mit Gremien und Personalvertretungen
Die oder der Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät für Informatik ist stimmberechtigtes Mitglied im Fakultätsrat und Ansprechpartner für alle gleichstellungsrelevanten Fragestellungen. Er ist mit Rede- und Antragsrecht Mitglied in den Berufungskommissionen.
1.5 Zentrum für Gleichstellung in Wissenschaft und Forschung
Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte der TU Chemnitz arbeiten zusammen im Zentrum für Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung und sind eingebunden in zahlreiche Netzwerke und kooperieren mit Partnern auf regionaler, Landes- und Bundesebene.
Am Zentrum sind u.a. folgende Projekte angebunden:
- Professorinnenprogramm
- Frauen- und Geschlechterforschung an der TU Chemnitz
- Familiengerechte Hochschule
- MentYou Mentoring-Projekt
- Kinder-Uni Chemnitz
2. Grundlagen und Programme für die Umsetzung der Gleichstellung an der Fakultät
- Gleichstellungsprogramm der TU Chemnitz
- Frauenförderplan der TU Chemnitz
- Frauenförderplan der Fakultät für Informatik
- Nationaler Pakt für Frauen in MINT-Berufen (MINT-Pakt)
3. Interne Richtlinien der TU Chemnitz für die Umsetzung der Gleichstellung an der Fakultät