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Internationales Universitätszentrum
Schritt für Schritt an die TU Chemnitz
Internationales Universitätszentrum 

Checkliste für Internationale Postdocs/ Wissenschaftler aus sonstigen Staaten

1. Vor der Einreise

Schritt 1: Informieren Sie sich zu Arbeitsmöglichkeiten an der TU Chemnitz auf Ihrem Fachgebiet. Diese reichen von kurzen Forschungsaufenthalten bis hin zu langfristigen Stellenausschreibungen. Bitte beachten Sie hierzu unsere FAQ zu Forschen an der TU Chemnitz.

Schritt 2: Sollten Sie noch Finanzierungsoptionen für Ihren Forschungs- oder wissenschaftlichen Qualifikations-/ Arbeitsaufenthalt an der TU Chemnitz suchen, so können Sie sich über Fördermöglichkeiten informieren und/oder auf eine Stellenausschreibung der TU Chemnitz bewerben.

Schritt 3: Suchen Sie sich eine passende Unterkunft in Chemnitz. In Abstimmung mit dem Vermieter ist ggf. auch bereits der Abschluss eines Mietvertrages möglich. Bitte beachten Sie unsere FAQ zur Wohnungssuche.

Schritt 4: Schließen Sie einen Vertrag mit einer deutschen Krankenversicherung zur Gewährleistung eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für die Zeit Ihres Aufenthaltes in Deutschland ab. Bitte beachten Sie unsere FAQ zur Krankenversicherung.

Schritt 5: Beantragen Sie ein Visum für einen Aufenthalt in Deutschland zum Zweck der Forschung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland. Streben Sie zu diesem Zweck einen Aufenthalt von über 90 Tagen in Deutschland an, so müssen Sie zwingend ein nationales Visum ("D-Visum") beantragen. Streben Sie nur einen Aufenthalt von unter 90 Tagen an und reisen danach wieder aus, z.B. im Rahmen eines kurzzeitigen Forschungsaufenthaltes, ist auch ein so genanntes "Schengen-Visum" ("C-Visum") ausreichend. Dies ist in der Regel leichter zu beantragen und wird schneller ausgestellt als ein nationales Visum. Bitte achten Sie insbesondere bei dem nationalen Visum auf einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf zum beabsichtigten Beginn Ihres Vorhabens an der TU Chemnitz, da die Bearbeitungszeit hier bis zu mehreren Monaten betragen kann. Bitte beachten Sie zudem unsere FAQ zum Visum.

Falls Sie in Begleitung von Familienangehörigen anreisen möchten:

Schritt 6a: Beantragen Sie bei einem beabsichtigen Forschungsaufenthalt von über 90 Tagen in Deutschland für Ihre Familienangehörigen ein nationales Visum ("D-Visum") zum Zweck der Familienzusammenführung/ des Familiennachzugs (bei einem kürzeren Aufenthalt ist auch hier ein "Schengen-/ C-Visum" ausreichend). Informieren Sie sich bitte bei der für die Visumsausgabe zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland über ggf. geforderte besondere Voraussetzungen in diesem Zusammenhang (Deutschkenntnisse, Mindestwohnungsgröße etc.). Bitte achten Sie insbesondere auf die Gewährleistung eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für Ihre Familienangehörigen während der Zeit Ihres Aufenthaltes in Deutschland, indem Sie diese in Ihren Vertrag mit einem deutschen Anbieter mit einbeziehen (siehe Schritt 4).

Schritt 6b: Falls Sie in Begleitung minderjähriger Kinder anreisen, nehmen Sie so frühzeitig wie möglich Kontakt zum Familienservice der TU Chemnitz im Hinblick auf ggf. Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. Schulen während Ihres Aufenthaltes in Chemnitz auf. Bitte beachten Sie unsere FAQ zu Kinderbetreuung bzw. Schule.

2. Nach der Einreise

Schritt 1: Schließen Sie einen Mietvertrag für Ihre Unterkunft in Chemnitz ab. In Abstimmung mit dem Vermieter ist dies ggf. auch bereits vor Einreise möglich. Bitte beachten Sie unsere FAQ zur Wohnungssuche.

Schritt 2: Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt (Meldebehörde) an. Eine entsprechende Meldebescheinigung ist u.a. Voraussetzung für die Eröffnung eines Bankkontos bei einem deutschen Kreditinstitut (siehe Schritt 4).

Schritt 3: Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung bei der Ausländerbehörde im Falle, dass Sie einen Forschungsaufenthalt in Deutschland von über 90 Tagen anstreben und Ihr Visum während dieses Zeitraums seine Gültigkeit verliert. Gleiches gilt für mitreisende Familienangehörige (ggf. Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung).

Schritt 4: Eröffnen Sie ein Bankkonto bei einem deutschen Kreditinstitut. Bitte beachten Sie hierbei unsere dazugehörigen FAQ.

Schritt 5: Falls Sie sich erfolgreich um eine Stelle an der TU Chemnitz beworben haben: Schließen Sie einen Arbeitsvertrag beim Dezernat Personal ab. Bitte beachten Sie unsere FAQ zur Einstellung an der TU Chemnitz.

Schritt 6: Falls Sie während Ihres Aufenthaltes in Chemnitz öffentliche Verkehrsmittel nutzen, informieren Sie sich über günstige und Ihren jeweiligen Fahrbedürfnissen angepasste Tarife. Hierfür können unsere FAQ zur Mobilität hilfreich sein.

3. Während des Aufenthaltes

Schritt 1: Informieren Sie sich bei Bedarf über Angebote zur sprachlichen Weiterbildung, zum Erwerb von überfachlichen Qualifikationen sowie zur Vernetzung und sozialen Integration für Postdocs und Promotionsstudierende. Gerne können Sie sich hierfür z.B. in dem Mailverteiler der Betreuungsassistenten der Internationalen Universitätszentrums registrieren. Bitte beachten Sie auch unsere FAQ zu Unterstützungsangeboten.

Schritt 2: Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihre Aufenthaltserlaubnis: Sollte sich die Dauer Ihres Forschungs- bzw. wissenschaftlichen Qualifikationsvorhabens über den dort angegebenen Zeitraum hinaus verschieben, so müssen Sie die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis verlängern. Sollte sich der bei der Beantragung des Visums angegebene Zweck ändern oder Sie während des Aufenthaltes eine (zusätzliche) Erwerbsarbeit aufnehmen wollen, so müssen Sie eventuell eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen. Kontaktieren Sie bitte insbesondere in den beiden letzteren Fällen umgehend die Ausländerbehörde. Bitte denken Sie auch bei mitreisenden Familienanghörigen ggf. an die rechtzeitige Verlängerung von deren Aufenthaltserlaubnis.

4. a) Verbleib in Chemnitz/ Deutschland

Schritt 1a: Falls Sie sich nach einem Forschungsaufenthalt an der TU Chemnitz oder erfolgreicher Postdoc-Qualifikation für einen Verbleib in Chemnitz/ Deutschland entscheiden, eröffnet die TU Chemnitz zahlreiche Professorenstellen, auf welche Sie sich zur Fortsetzung Ihrer wissenschaftlichen Karriere bewerben können.

Schritt 1b: Falls Sie zu einem anderen Arbeitgeber in Deutschland wechseln, aber trotzdem mit der TU Chemnitz verbunden bleiben und über neueste Entwicklungen und Angebote für Sie auf dem Laufenden gehalten werden möchten, sind Sie herzlich dazu eingeladen, sich in die Alumni-Datenbank der TU Chemnitz einzutragen!

Schritt 2: Im Falle, dass Sie u.a. bereits 5 Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind und mindestens 60 Monate Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können Sie eine Niederlassungserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Diese berechtigt Sie u.a. dazu, sich zeitlich unbefristet in Deutschland aufzuhalten und uneingeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Hochqualifizierten wird die Niederlassungserlaubnis unter Umständen sogar schneller erteilt. Für nähere Auskünfte hierzu wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Karriere und würden uns sehr freuen, wenn Sie der TU Chemnitz weiterhin erhalten bleiben!

4. b) Rückkehr in das Heimatland

Schritt 1: Sie möchten auch nach Verlassen der TU Chemnitz mit Ihrer ehemaligen Universität verbunden bleiben und über neueste Entwicklungen und Angebote für Sie auf dem Laufenden gehalten werden? Dann sind Sie herzlich dazu eingeladen, sich in die Alumni-Datenbank der TU Chemnitz einzutragen!

Schritt 2: Kündigen Sie rechtzeitig Ihre Wohnung in Chemnitz. Bitte beachten Sie insbesondere die in Ihrem Mietvertrag hierfür festgelegten Fristen.

Schritt 3: Kündigen Sie rechtzeitig auch Ihre deutsche Krankenversicherung. Bitte beachten Sie insbesondere die in Ihrem Vertrag mit dem Anbieter hierfür festgelegten Fristen.

Schritt 4: Melden Sie rechtzeitig Ihren Wohnsitz in Chemnitz beim Einwohnermeldeamt (Meldebehörde) ab.

Schritt 5: Melden Sie sich (und ggf. auch mitreisende Familienangehörige) bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 6: Schließen Sie Ihr deutsches Konto im Rahmen einer persönlichen Vorsprache bei Ihrem entsprechenden Kreditinstitut.

Wir wünschen Ihnen eine gute Heimreise, eine erfolgreiche Karriere und würden uns sehr freuen, wenn Sie der TU Chemnitz weiterhin verbunden bleiben!