Springe zum Hauptinhalt
Internationales Universitätszentrum
Visum
Internationales Universitätszentrum 

Visum

Die Notwendigkeit, vor der Einreise nach Deutschland ein Visum zu beantragen, richtet sich nach Ihrem Herkunftsland. Generell sind hierfür die Deutschen Botschaften und Konsulate in Ihrem Herkunftsland zuständig. Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein, da die Bearbeitungszeiten von der Antragstellung bis zur Ausgabe des Visums sehr unterschiedlich sein und bis zu mehreren Monaten betragen können.

Ausgenommen von der Visumspflicht bei Einreise nach Deutschland sind:

  • EU-Bürger nach §2 FreizügG/EU
  • Staatsangehörige Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz
  • sowie Staatsangehörige, welche die Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise beantragen können, aus folgenden Ländern: Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Südkorea, San Marino, USA.

Für alle Angehörigen von sonstigen Staaten besteht bei Einreise nach Deutschland Visumspflicht. Eine Übersicht zu Visumsregelungen nach Herkunftsländern finden Sie hier.

Es gibt zwei Arten von Visa: zum einen das so genannte „Schengen-Visum“ („C-Visum“), welches nur für einen Kurzzeitaufenthalt bis zu drei Monaten gültig ist, zum anderen das deutsche Visum („D-Visum“) für einen Aufenthalt, der länger als drei Monate andauern soll oder für den Fall, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland beabsichtigt ist.

Die Antragstellung für ein Visum erfolgt vor der Einreise nach Deutschland bei der deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Herkunftsland und sollte so frühzeitig wie möglich vorgenommen werden. Der Visumsantrag wird von der deutschen Auslandsvertretung an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland übermittelt, welche dann prüft, ob die notwendigen Voraussetzungen für eine Visumerteilung vorliegen. Ggf. kann die Einrichtung eines sog. "Sperrkontos" verlangt werden. Erst nach einem positiven Bescheid der Ausländerbehörde darf die jeweilige deutsche Auslandsvertretung das Visum erteilen.

Die Gebühren belaufen sich zurzeit auf 60 Euro für ein "Schengen-/C-Visum" (Gültigkeit: bis zu 3 Monaten) und 75 Euro für ein deutsches Visum ("D-Visum"). Die Bearbeitungszeit für einen Antrag beträgt je nach beabsichtigter Aufenthaltsdauer zwischen einigen Tagen und mehreren Monaten. Nähere Informationen sowie Antragsformulare können unter der Homepage der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland eingesehen und heruntergeladen werden

Für einen angestrebten Aufenthalt von mehr als 90 Tagen oder für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland benötigen Sie immer das deutsche Visum („D-Visum“), da dies Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ist. Mit einem „Schengen Visum“ („C-Visum“) kann keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, d.h. der Inhaber muss spätestens nach Ablauf von 90 Tagen aus Deutschland wieder ausreisen.

Diese Hinweise sollen einer ersten allgemeinen Orientierung dienen. Im Hinblick auf die jeweiligen individuellen Umstände eines jeden Aufenthalts als Ausländer in Deutschland und die damit verbundenen rechtlichen Bestimmungen ist jedoch in jedem Falle zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Kontakt mit der zuständigen Ausländerbehörde aufzunehmen.