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Internationales Universitätszentrum
Forschungsaufenthalt
Internationales Universitätszentrum 

Forschungsaufenthalt

Sie haben sich dazu entschieden, an der TU Chemnitz einen Forschungsaufenthalt zu absolvieren? Eine sehr gute Wahl, denn die TU Chemnitz zählt - gemessen u.a. an den eingeworbenen Drittmitteln pro Professur - zu den forschungsstärksten Universitäten in Deutschland! Um Ihren Forschungsaufenthalt an unserer Universität so effektiv und gewinnbringend wie möglich zu gestalten, haben wir an dieser Stelle einige organisatorische Hinweise für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie insbesondere die unterschiedlichen Regelungen nach Herkunftsländern.

In allen Angelegenheiten der fachlichen Vorbereitung und Durchführung Ihres Forschungsaufenthaltes ist der wissenschaftliche Betreuer Ihres Forschungsvorhabens an der entsprechenden Professur der TU Chemnitz Ihr wichtigster Ansprechpartner. Bei organisatorischen Fragen steht Ihnen das Internationale Universitätszentrum sehr gerne zur Seite. Im Hinblick auf finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten gibt es zahlreiche Stiftungen und Organisationen, welche Forschungsaufenthalte fördern. Weiterführende Hinweise finden Sie in der Rubrik "Fördermöglichkeiten"

Professoren und Postdocs, welche an ihrer Heimatuniversität in herausgehobenen Positionen tätig sind und im Rahmen einer bereits bestehenden, langjährigen Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern der TU Chemnitz einen Forschungsaufenthalt zur Durchführung eines gemeinsamen Forschungsvorhabens anstreben, können sich auf die Aufnahme in das "Visiting Scholar Program" der TU Chemnitz bewerben, welches exklusive Förder- und Betreuungssmöglichkeiten für diese spezifischen Forschungsaufenthalte an der TU Chemnitz bietet.

Sie benötigen nach §2 FreizügG/EU weder ein Visum für die Einreise nach Deutschland noch eine Aufenthaltserlaubnis für die Zeit Ihres Forschungsaufenthaltes an der TU Chemnitz. Sollten Sie jedoch länger als 90 Tage in Chemnitz bleiben, so sind Sie verpflichtet, sich beim Einwohnermeldeamt (Meldebehörde) zu registrieren.

Sie dürfen zwar visumsfrei nach Deutschland einreisen, müssen jedoch nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für die Zeit Ihres Forschungsaufenthaltes an der TU Chemnitz bei der Ausländerbehörde beantragen. Bitte beachten Sie hierzu auch die nachfolgenden Hinweise für Staatsangehörige aus anderen Herkunftsländern.

Sie benötigen sowohl ein Visum für die Einreise als auch - in dem Falle, dass der Zeitraum Ihres Forschungsaufenthaltes an der TU Chemnitz den Gültigkeitszeitraum Ihres Visums übersteigt - eine Aufenthaltserlaubnis. Bitte beachten Sie hierzu die nachfolgenden Schritte:

Für die Beantragung eines Visums zur Einreise nach Deutschland zum Zweck des Forschungsaufenthaltes an der TU Chemnitz benötigen Sie ein Einladungsschreiben einer Professur der TU Chemnitz. Diese sollte u.a. folgende Angaben enthalten:

  • Ihren Namen, Vornamen, Heimatuniversität, dienstrechtliche Stellung, Nationalität, Geburtsdatum und Reisepassnummer
  • beabsichtigter Beginn und Dauer Ihres Forschungsaufenthaltes an der TU Chemnitz
  • Thema des Forschungsprojektes und Kurzbeschreibung Ihrer Vorhaben während des Forschungsaufenthaltes an der TU Chemnitz
  • Absicherung der Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Durchführung Ihres Forschungsvorhabens durch die Professur (Stellung der notwendigen sächlichen/ räumlichen Ausstattung; Zugang zu notwendiger Infrastruktur an der Professur/ Fakultät/ Universität etc.)
  • Angaben zur finanziellen Absicherung von Reise- und Aufenthaltskosten in Zusammenhang mit Ihrem Forschungsaufenthalt an der TU Chemnitz (eigenverantwortlich, durch Fördermittel, Stipendium etc.)
  • Angaben zur Absicherung eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für die Zeit Ihres Aufenthaltes in Deutschland.

Ein Muster für ein Einladungsschreiben können Sie hier herunterladen, welches dann insbesondere an den gelb markierten Stellen individuell auf Ihren Forschungsaufenthalt an der TU Chemnitz anzupassen wäre.

Als nächstes benötigen Sie für die Beantragung Ihres Visums auch noch eine Aufnahmevereinbarung der TU Chemnitz für die Zeit Ihres Forschungsaufenthaltes. Hierzu laden Sie sich bitte das entsprechende Formular herunter und senden es vollständig ausgefüllt und unterschrieben, gerne als Scan per Email, an das Internationale Universitätszentrum und hängen folgende Dokumente an:

  • vollständig ausgefülltes und von Ihnen unterzeichnetes Aufnahmevereinbarungsformular
  • seitens des Inhabers unterzeichnetes Einladungsschreiben der Professur der TU Chemnitz
  • Nachweis für in der Aufnahmevereinbarung angegebene Einkünfte zur finanziellen Absicherung Ihres Forschungsaufenthaltes an der TU Chemnitz
  • Lebenslauf, insbesondere zu Ihrem wissenschaftlichen Werdegang
  • Urkunde Ihres letzten akademischen Abschlusses.

Das Internationale Universitätszentrum prüft Ihre Dokumente und sendet Ihnen die unterzeichnete Aufnahmevereinbarung (per Email) zu. Im Falle der Notwendigkeit des Abschlusses einer Gastwissenschaftlichen Vereinbarung an der TU Chemnitz (siehe Schritt 4) holt das Internationale Universitätszentrum hierfür die Unterschrift des Dezernates Personal ein.

Mit dem Einladungsschreiben und der Aufnahmevereinbarung können Sie bei einer deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland ein Visum für Ihren Forschungsaufenthalt an der TU Chemnitz beantragen. Es empfiehlt sich, dieses Visum für die Dauer des gesamten Forschungsaufenthaltes (wie im Einladungsschreiben angegeben) zu beantragen, denn in diesem Falle entfällt die Notwendigkeit der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach Einreise (Schritt 5).

In dem Falle, dass Sie

  • ein an einer ausländischen Hochschule beschäftigter Wissenschaftler sind
  • und für einen zeitlich begrenzten Forschungsaufenthalt an einer Professur an die TU Chemnitz kommen
  • sowie kein Beschäftigungsverhältnis an der TU Chemnitz aufnehmen (also auch während Ihres Forschungsaufenthaltes im Beschäftigungsverhältnis an Ihrer Heimatuniversität verbleiben)

ist der Abschluss einer Gastwissenschaftlichen Vereinbarung für die Zeit Ihres Forschungsaufenthaltes an der TU Chemnitz notwendig. Gehen Sie hier bitte wie folgt vor:

  • Laden Sie sich die entsprechenden Formulare auf der Website des Dezernates Personal (Personalbogen und Vertrag Gastwissenschaftler) herunter und füllen Sie diese aus (den Vertrag für Gastwissenschaftler zweifach)
  • Unterzeichnen Sie sowohl den Personalbogen als auch den Vertrag für Gastwissenschaftler und lassen Sie den Ihren Forschungsaufenthalt betreuenden Professor der TU Chemnitz ebenfalls unterschreiben
  • Reichen Sie die Formulare mit einer Kopie Ihres Visums und entsprechenden Qualifizierungsnachweisen (z.B. Nachweise von Hochschulabschlüssen) mindestens zwei Wochen vor Beginn Ihrer gastwissenschaftlichen Tätigkeit im Dezernat Personal ein.

Sofern Sie die eingangs genannten Bedingungen nicht erfüllen (z.B. wenn Sie für ein Promotionsstudium oder zur Aufnahme einer Beschäftigung an die TU Chemnitz kommen), ist keine Gastwissenschaftliche Vereinbarung abzuschließen.

In dem Falle, dass Ihr Visum nicht über den gesamten Zeitraum Ihres Forschungsaufenthaltes in Deutschland bzw. Chemnitz gültig ist, müssen Sie nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zu Forschungszwecken bei der Ausländerbehörde beantragen. Hierzu benötigen Sie u.a. Ihre Aufnahmevereinbarung an der TU Chemnitz. Eine Checkliste aller einzureichenden Unterlagen können Sie hier herunterladen. Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums, da die Bearbeitungszeit mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.