Step by Step-Anleitung für Visiting Scholars nach der Anreise
Wir freuen uns, Sie als Visiting Scholar an der Technischen Universität Chemnitz zu begrüßen!
Nach Ihrer Ankunft in Chemnitz gibt es nun noch einige Formalitäten zu erledigen. Wir haben Ihnen dazu die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Bitte wenden Sie sich unter visitingscholar@tu-chemnitz.de an das Internationale Universitätszentrum der TU Chemnitz (IUZ), wenn wir Ihnen bei weiteren Fragen behilflich sein können. Gern begleiten wir Sie auch bei den folgenden Schritten, bitte sprechen Sie uns dazu einfach an.
Damit Sie als Visiting Scholar an unserer Universität forschen und Ihre Förderung erhalten können, benötigen wir die Gastwissenschaftliche Vereinbarung. Gemeinsam mit Ihrer aufnehmenden Professur hat das Dezernat Personal und das IUZ den Abschluss dieser Vereinbarung bereits vor Ihrer Anreise vorbereitet.
Sobald Sie in Chemnitz eingetroffen sind, wird Ihnen die aufnehmende Professur die Gastwissenschaftliche Vereinbarung zur Unterschrift vorlegen.
Ihr wichtigster Ansprechpartner ist dabei die aufnehmende Professur.
Um Ihre Wohnung in Chemnitz beziehen zu können, schließen Sie mit Ihrem Vermieter einen Mietvertrag ab. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Vermieter, wie die Abrechnung von Wasser-, Heizungs- und Stromkosten erfolgt.
Vor der Unterschrift des Mietvertrags prüfen Sie bitte auch, ob in Ihrer neuen Wohnung alles in Ordnung ist. Eventuelle Mängel besprechen Sie bitte sofort mit Ihrem Vermieter.
Wir empfehlen Ihnen, den Mietvertrag direkt für die Dauer Ihres Aufenthalts in Chemnitz zu schließen. So müssen Sie den Vertrag nicht gesondert kündigen.
Ihr wichtigster Ansprechpartner ist dabei Ihr Vermieter.
Da Sie sich im Visiting Scholar Program mindestens 3 Monate in Chemnitz aufhalten werden und eine steuermeldepflichtige Aufwandsentschädigung erhalten, müssen Sie in jedem Fall Ihren Wohnsitz bei der Stadt Chemnitz anmelden. Ihre Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Anreise erfolgen.
Die Anmeldung ist ganz einfach:
- Bitte gehen Sie während der Öffnungszeiten zu einer der Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz. Wir empfehlen Ihnen die Bürgerservicestelle am Düsseldorfer Platz 1 direkt in der Innenstadt.
- Bitte nehmen Sie Ihren Pass, Mietvertrag und die Bestätigung des Wohnungsgebers mit.
- Der Bearbeiter oder die Bearbeiterin der Bürgerservicestelle nimmt mit Ihnen gemeinsam alle Daten auf und bearbeitet Ihren Antrag direkt vor Ort. Von Ihnen ist dabei eine Unterschrift erforderlich.
- Sie erhalten direkt Ihre Meldebescheinigung.
Für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes entstehen keine Kosten.
Ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Website der Stadt Chemnitz.
Ihr wichtigster Ansprechpartner ist dabei das Bürgeramt der Stadt Chemnitz.
Staatsangehörige der Europäischen Union und EWR-Staaten sowie alle Visiting Scholars mit einem D-Visum für den gesamten Aufenthaltszeitraum können diesen Schritt überspringen.
Alle anderen Visiting Scholars beachten bitte unsere ausführlichen Hinweise im Bereich Einreise, Visum und Aufenthaltstitel.
Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika nehmen ihre Forschungstätigkeit in Chemnitz bitte erst auf, wenn der Aufenthaltstitel ausgestellt wurde.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Ausstellung des Aufenthaltstitels durch Sie zu tragen sind.
Ihr wichtigster Ansprechpartner ist dabei die Ausländerbehörde der Stadt Chemnitz.
Wir empfehlen Ihnen, ein Bankkonto in Deutschland zu eröffnen, um z.B. die Miete abbuchen zu lassen. Die Banken und Sparkassen bieten verschiedene Kontomodelle an, die auch mit unterschiedlichen Kosten verbunden sind.
Zur Eröffnung eines Bankkontos benötigen Sie einige Unterlagen, die aber von Bank zu Bank variieren können. Folgende Dokumente müssen Sie i.d.R. aber unbedingt vorlegen:
- Ihren Pass
- die Meldebestätigung, die Sie von der Bürgerservicestelle beim Anmelden Ihres Wohnsitzes erhalten haben
Die TU Chemnitz arbeitet eng mit der Deutschen Bank in Chemnitz zusammen. Für die Eröffnung eines Kontos können Sie einen Termin vereinbaren.
Auch die Commerzbank AG in Chemnitz zählt zu unseren Kooperationspartnern.
Gern begleiten wir Sie zu Ihrem Termin bei der Bank, um Sie sprachlich zu unterstützen.
Ihr wichtigster Ansprechpartner ist dabei die Bank, bei der Sie ein Konto eröffnen möchten.
Neben der Wohnungssuche ist auch das Abschließen eines Stromvertrags für jede Unterkunft unverzichtbar. Bitte suchen Sie sich einen entsprechenden Stromanbieter, Ihr Vermieter kann Sie ggf. beraten.
Zu beachten gilt Folgendes:
Alle privaten Wohnungen in Deutschland haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf eine automatische Grundversorgung. Diese wird in Chemnitz durch den Anbieter Eins Energie in Sachsen sichergestellt. Sollte diese nicht erwünscht sein, muss diese alsbald gekündigt werden. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob bei möblierten Wohnungen nicht bereits ein Stromvertrag inklusive ist.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an ihre betreuende Professur oder an visitingscholar@tu-chemnitz.de.
Die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender finanzieren sich in Deutschland über den sogenannten Rundfunkbeitrag. Es besteht eine gesetzliche Beitragspflicht. Das bedeutet, dass für jede Wohnung pauschal der Rundfunkbeitrag erhoben wird. Aktuell beträgt der monatliche Beitrag 18,36 Euro. Die Beiträge werden immer gebündelt für 3 Monate bezahlt.
Sobald Sie Ihren Wohnsitz angemeldet und ein Bankkonto eröffnet haben, melden Sie sich bitte beim Beitragsservice an. Das geht ganz einfach online.
Weitere Informationen zur Höhe und Verwendung des Rundfunkbeitrags finden Sie direkt beim Beitragsservice.
Ihr wichtigster Ansprechpartner ist dabei der Beitragsservice über seine verschiedenen Kontaktmöglichkeiten.
Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten und der EWR-Staaten, die von ihrer heimischen Krankenkasse den Vordruck S1 erhalten haben, melden sich bitte bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse an.
Alle anderen Visiting Scholars fragen bitte bei ihrem Krankenversicherungsunternehmen, über das sie in Deutschland krankenversichert sind, nach, welche weiteren Schritte erforderlich sind.
Wenn Sie Ihre Gastwissenschaftliche Vereinbarung abgeschlossen haben, veranlasst das Dezernat Personal, dass Sie Zugang zur IT-Infrastruktur unserer Universität erhalten.
Ihr wichtigster Ansprechpartner, um Ihre Login-Daten zu erhalten, ist der Nutzerservice des Universitätsrechenzentrums.
Auch den Zugang zur Bibliothek veranlasst unser Dezernat Personal, wenn Sie Ihre Gastwissenschaftliche Vereinbarung abgeschlossen haben.
Um sich in der Bibliothek anzumelden, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ihren Pass
- die Meldebescheinigung, die Sie von der Bürgerservicestelle beim Anmelden Ihres Wohnsitzes erhalten haben
Ihr wichtigster Ansprechpartner, um Ihre Nutzungskarte zu erhalten, ist das Service-Team der Universitätsbibliothek.
Nun haben Sie alle notwendigen Vorbereitungen getroffen, um Ihr Forschungsprojekt an der TU Chemnitz durchzuführen. Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen und angenehmen Aufenthalt an unserer Universität!