Einreise, Visum und Aufenthaltstitel für Visiting Scholars
Für Ihren Aufenthalt in Deutschland kommen die rechtlichen Regelungen nach dem Aufenthaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen. Ob Sie für Ihre Einreise nach Deutschland ein Visum und für den Aufenthalt einen Aufenthaltstitel benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab.
Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Hinweise als erste allgemeine Orientierung zusammen. Verbindliche Informationen erteilen das Auswärtige Amt, die Deutschen Botschaften und die konsularischen Behörden im Ausland oder die Ausländerbehörde der Stadt Chemnitz.
Generell benötigen Personen, die Staatsbürger oder Staatsbürgerinnen eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder der EWR-Staaten sind, für die Einreise nach und den Aufenthalt in Deutschland kein Visum und keinen Aufenthaltstitel.
Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten genießen das Recht auf Freizügigkeit und können innerhalb der EU ihren Arbeitsort frei wählen. Bürgerinnen und Bürger Islands, Liechtensteins und Norwegens sind den Staatsangehörigen der EU-Mitgliedsstaaten gleichgestellt und genießen damit auch Freizügigkeit.
Bitte beachten Sie: Innerhalb von 2 Wochen nach Ihrer Ankunft in Chemnitz müssen Sie beim Einwohnermeldeamt der Stadt Chemnitz Ihren Wohnsitz anmelden. Dies ist erforderlich, wenn Sie länger als 90 Tage in Chemnitz bleiben wollen. Weitere Informationen zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes erhalten Sie direkt bei der Stadt Chemnitz.
Nach Ihrer visumsfreien Einreise benötigen Sie für Ihren Aufenthalt im Visiting Scholar Program eine spezielle rein deklaratorische Aufenthaltserlaubnis-Schweiz. Zuerst melden Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft in Chemnitz Ihren Wohnsitz in Chemnitz an. Sie erhalten vom Einwohnermeldeamt eine Meldebescheinigung, die Sie für die Erteilung des Aufenthaltstitels benötigen.
Anschließend zeigen Sie bitte Ihren Aufenthalt innerhalb von 90 Tagen bei der Ausländerbehörde der Stadt Chemnitz an.
Dazu füllen Sie bitte die Aufenthaltsanzeige für schweizerische Staatsangehörige aus.
Als Anlagen zum Antrag benötigen Sie:
- Kopie Ihres Reisepasses
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts
- Aufnahmevereinbarung der TU Chemnitz
Bitte reichen Sie alle Unterlagen in der Ausländerbehörde entweder per Post oder im Briefkasten der Ausländerbehörde (im Bürgeramt am Düsseldorfer Platz 1, neben dem Zimmer 3.032) ein. Die Ausländerbehörde wird Ihnen einen Termin für die persönliche Vorsprache zusenden, bei dem Sie Ihren Aufenthaltstitel erhalten.
Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika können ohne Visum einreisen. Sie benötigen aber für Aufenthalte, die länger als 90 Tage dauern, einen Aufenthaltstitel.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie Ihre Forschungstätigkeit erst aufnehmen dürfen, sobald Sie einen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland erhalten haben. Das IUZ übernimmt als Serviceleistung die Koordination mit der Ausländerbehörde der Stadt Chemnitz für Sie. Damit Sie Ihren Aufenthaltstitel möglichst schnell erhalten, haben wir mit der Ausländerbehörde der Stadt Chemnitz folgendes Vorgehen abgestimmt:
- Alle Vorbereitungen erfolgen bereits vor Ihrer Reise nach Chemnitz.
- Sie füllen bitte den Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels (PDF) aus.
- Sie ergänzen den Antrag um einen Scan Ihres Passes, des Einladungsschreibens und der Aufnahmevereinbarung.
- Sie reichen alle Unterlagen über die TUCcloud im IUZ ein.
- Das IUZ leitet Ihre Unterlagen an die Ausländerbehörde weiter.
Wenn Sie die Abstimmung mit der Ausländerbehörde in eigener Verantwortung durchführen wollen, setzen Sie sich bitte mit dem IUZ in Verbindung.
Die Ausländerbehörde prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Fragen mit Ihnen in Verbindung. Nach dieser Prüfung sind noch die folgenden Schritte erforderlich:
- Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Chemnitz
- Persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde, bei der Ihre biometrischen Daten erfasst und der Aufenthaltstitel bestellt werden
Die beiden Termine beim Einwohnermeldeamt und der Ausländerbehörde der Stadt Chemnitz können Sie miteinander verbinden.
Um möglichst schnell forschen zu können, empfehlen wir Ihnen, die beiden Termine rasch nach Ihrer Anreise in Chemnitz wahrzunehmen. Gern übernehmen wir die Terminvereinbarung für Sie und begleiten Sie auch, wenn Sie dies wünschen. Bitte setzen Sie sich unter visitingscholar@tu-chemnitz.de dazu mit uns in Verbindung.
Bitte beachten Sie, dass für die Erteilung des Aufenthaltstitels Gebühren anfallen, die von Ihnen zu tragen sind.
Personen mit der Staatsangehörigkeit aller anderen Staaten benötigen für Aufenthalte in Deutschland, die länger als 90 Tage dauern, ein Visum für die Einreise. Bitte beantragen Sie bei der Deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat unbedingt ein D-Visum. Das D-Visum wird auch als „Nationales Visum“ bezeichnet.
Das D-Visum kann für Gastwissenschaftler und Gastwissenschaftlerinnen für eine Dauer von bis zu 12 Monaten ausgestellt werden. Damit ist es für Sie nicht erforderlich, einen Aufenthaltstitel für die Aufenthaltsdauer an der TU Chemnitz zu beantragen.
So beantragen Sie das D-Visum
Um in Deutschland forschen zu dürfen, benötigen Sie unbedingt ein D-Visum zum Zwecke der Forschung. Ein C-Visum (auch als Touristen- oder Schengen-Visum bezeichnet) ist nicht ausreichend! Sie beantragen das Visum bei einer deutschen konsularischen Behörde im Ausland. Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland bietet eine Übersicht aller deutschen Vertretungen im Ausland.
Bitte nutzen Sie die Formulare, die Ihnen die deutschen konsularischen Behörden zur Verfügung stellen. Als Anlagen fügen Sie bitte hinzu:
- das Einladungsschreiben
- die Aufnahmevereinbarung
- Nachweis der Krankenversicherung für Deutschland
Das Einladungsschreiben und die Aufnahmevereinbarung erhalten Sie von der TU Chemnitz.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeiten für die Visa-Ausstellung zwischen 4 und 6 Wochen betragen. Teilweise sind noch längere Wartezeiten erforderlich. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Visum schnellstmöglich zu beantragen. Für die Erteilung des Visums können Gebühren anfallen, die von Ihnen zu tragen sind.
Wenn Sie ein D-Visum für den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthalts in Chemnitz erhalten haben, benötigen Sie keinen Aufenthaltstitel.
Wenn Sie kein D-Visum für die gesamte Aufenthaltsdauer erhalten
Sollte Ihnen die deutsche konsularische Behörde das D-Visum nur für max. 90 Tage ausstellen, benötigen Sie für Ihren Aufenthalt im Visiting Scholar Program einen Aufenthaltstitel.
Um Ihren Aufenthaltstitel zu beantragen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Ihrer Ankunft in Chemnitz beim Einwohnermeldeamt der Stadt Chemnitz registrieren. Sie erhalten dann eine so genannte Meldebescheinigung. Diese Meldebescheinigung benötigen Sie zwingend für Ihren Antrag auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels.
Wir empfehlen Ihnen, direkt nach der Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Chemnitz Ihren Aufenthaltstitel zu beantragen.
Für den Antrag benötigen Sie:
- ausgefüllten Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels (PDF)
- Kopie Ihres Passes
- Kopie der Meldebescheinigung
- Aufnahmevereinbarung der TU Chemnitz
Alle Unterlagen reichen Sie bitte bei der Ausländerbehörde der Stadt Chemnitz ein. Sie können dafür den Briefkasten der Ausländerbehörde (im Bürgeramt am Düsseldorfer Platz 1, neben dem Zimmer 3.032) nutzen oder alles mit der Post an die Ausländerbehörde senden. Gern übernimmt das IUZ im Rahmen seiner Serviceleistung die Koordination mit der Ausländerbehörde für Sie.
Die Ausländerbehörde prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Fragen mit Ihnen in Verbindung. Um den Aufenthaltstitel zu erhalten, müssen Sie persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Sie erhalten von der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihre biometrischen Daten erfasst und der Aufenthaltstitel ausgestellt. Sie erhalten Ihren Aufenthaltstitel in Form einer Multifunktionskarte im Kreditkartenformat.
Auf Wunsch begleiten wir Sie zu Ihrem Termin bei der Ausländerbehörde.
Bitte beachten Sie, dass für die Erteilung des Aufenthaltstitels Gebühren anfallen, die von Ihnen zu tragen sind.