Behörden
Wichtiger Hinweis bei Neuanreisen!!!
Bürgeramt/ Meldebehörde
Internationale Studierende aus EU-Staaten melden sich nur im Bürgeramt an.
Das Einwohnermeldeamt (Meldebehörde) ist zuständig für die polizeiliche Anmeldung in Chemnitz. Die Meldefrist beträgt 14 Tage nach Einreise. Jeder Wechsel des Wohnsitzes muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche mitgeteilt werden. Vor der Abreise ins Heimatland muss sich jeder internationale Studierende bei dieser Behörde wieder abmelden.
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gültiger Pass
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Mietvertrag
Adresse: |
Düsseldorfer Platz 1 09111 Chemnitz |
Telefon: | +49 (0)371 115 |
E-Mail: | meldebehoerde@stadt-chemnitz.de |
Internet: | Wohnsitz anmelden |
Öffnungszeiten:
Montag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
Freitag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Samstag | 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr |
Ausländerbehörde
Adresse:
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Düsseldorfer Platz 1
09111 Chemnitz
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Telefon:
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+49 (0)371/488-3371
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E-Mail:
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Aufenthaltserlaubnis (Antrag in der Ausländerbehörde)
Alle ausländischen Studierenden aus Non-EU-Ländern benötigen während des Aufenthaltes in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Diese muss direkt nach der Einreise bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
Für die Aufenthaltserlaubnis müssen 110 Euro bar bezahlt werden (bundeseinheitliche Verwaltungsgebühr). Sie wird in der Regel für ein Jahr erteilt und muss immer rechtzeitig verlängert werden (Verlängerungsgebühr: 80 Euro).
Termine nur nach Vereinbarung, Antragsabgabe per Post bzw. Einwurf in Briefkasten möglich (siehe Informationsblatt)
KONTAKT:
Düsseldorfer Platz 1
09111 Chemnitz
Tel.: +49 (0)371 488 3371
Email: auslaenderbehoerde@stadt-chemnitz.de
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Kopie des Reisepasses: Personalienseite und Visum
- Immatrikulationsbescheinigung
- Kopie des Mietvertrages