Neu in Chemnitz
Nachfolgend die wichtigsten Schritte nach der Ankunft in Chemnitz. Wir empfehlen, diese Reihenfolge einzuhalten, da einzelne Schritte aufeinander aufbauen.
1. Schritt |
Unterkunft - Mietvertrag | Studierende, die sich für einen Wohnheimplatz im Studentenwerk Chemnitz-Zwickau beworben und eine Zusage erhalten haben, melden sich bitte bei den zuständigen Mitarbeitern der Abteilung Wohnen und Technik. |
2. Schritt | Patenprogramm | Nach der Ankunft in Chemnitz kann sich jeder neue internationale Studierende beim Patenprogramm des IUZ (Bahnhofstraße 8, Raum G206a) melden. Hier erhalten alle Studierenden wichtige Informationen zur Immatrikulation sowie nützliche Hinweise zum weiteren Studienverlauf. Die Öffnungszeiten des Anreisebüros sind der Patenprogramm-Kontaktseite zu entnehmen. |
3. Schritt | Meldebehörde - Wohnsitz | Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die polizeiliche Anmeldung in Chemnitz. Dafür werden Pass und Mietvertrag benötigt. Die Meldefrist beträgt 14 Tage nach Anreise in Chemnitz. Jeder Wechsel des Wohnsitzes muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche mitgeteilt werden. Vor der Abreise ins Heimatland muss sich jeder ausländische Studierende bei dieser Behörde wieder abmelden. |
4. Schritt | Ausländerbehörde - Aufenthaltserlaubnis | Alle ausländischen Studierenden aus Non-EU-Ländern benötigen während ihres Aufenthaltes in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Diese muss direkt nach der Einreise bei der Ausländerbehörde beantragt bzw. verlängert werden. |
5. Schritt | Kreditinstitute - Konto | Um die Miete und den Semesterbeitrag überweisen zu können, benötigen Sie ein Girokonto bei einem deutschen Kreditinstitut. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl möglicher Banken. |
6. Schritt | Semesterbeitrag | Alle Studierenden müssen vor Beginn des Semesters den Semesterbeitrag in Höhe von 295,18 € bezahlen (Stand: Wintersemester 2023/2024), in dem folgende Beiträge / Kautionen enthalten sind: Studentenwerk, Studentenschaft (inkl. Semesterticket und Studentenrat), Kaution für TUC-Card (multifunktionale Universitätschipkarte → Studentenausweis, Mensakarte, Bibliotheksausweis, Kopierkarte, Semesterticket). |
7. Schritt | Krankenkassen - Krankenversicherung | Alle ausländischen Studierenden müssen einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz bei der Immatrikulation an der TU Chemnitz nachweisen. Es gibt gesetzliche und private Krankenversicherungen. Zur Anmeldung muss eine Bestätigung der Krankenversicherung aus dem Heimatland in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. |
8. Schritt | Kursgebühren für Sprachkursstudenten | Alle Studierenden, die eine Zulassung für den studienvorbereitenden Sprachkurs erhalten haben, überweisen die Sprachkursgebühr in Höhe von 1.500€ bitte per Überweisungsträger auf das angegebene Konto. |
9. Schritt | Immatrikulation im Studentensekretariat | Nachdem der Semesterbeitrag (6. Schritt) und die Sprachkursgebühr (8. Schritt) bei der Bank (5. Schritt) eingezahlt wurden, führt der nächste Weg zum Studentensekretariat. Es ist für die Zulassung an der TUC zuständig. |
Die Schritte 1-9 müssen von allen neu zugelassenen Studierenden erledigt werden, um ordnungsgemäß an der TU Chemnitz studieren zu können.