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Internationales Universitätszentrum
Promos-Stipendium
Internationales Universitätszentrum 

Promos-Stipendium

Stipendien für Aufenthalte im außereuropäischen Ausland (an Partneruniversitäten oder auch als "Free Mover")

Laufende Bewerbungsrunde:
Für Aufenthalte, welche zwischen Januar und Juli 2025 beginnen werden, können sich Studierende bis zum 6. November 2024 für ein Promos-Stipendium bewerben.

Die Auswahlentscheidung wird voraussichtlich Anfang Dezember 2024 bekannt gegeben werden.

 

Bewerbungsmöglichkeiten für Aufenthalte ab 2025:

  • Studienstipendien (1 bis 6 Monate)
    Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien (etwa für Abschlussarbeiten) als auch Stipendien bis zu einem Semester für Studienaufenthalte von Studierenden (Doktoranden nicht förderfähig), vorzugsweise an nicht-europäischen Hochschulen (inklusive Hochschulen in UK).
    Förderung: monatl. Zuschuss zu Aufenthaltskosten für max. 4 Monate
    ***Bei Aufenthalten im europäischen Raum (Erasmus-Raum) bitte vorab Beratungsgespräch vereinbaren, da nur unter bestimmten Umständen förderfähig***

     
  • Praktika (1 bis 6 Monate)
    Gefördert werden können Studierendenpraktika (Doktoranden nicht förderfähig) im außereuropäischen Ausland. In Ausnahmefällen ist auch eine Förderung von Praktika im europäischen Ausland möglich, jedoch nur für Studierende, welche bereits einmal an der ERASMUS-Praktikumsförderung teilgenommen haben.
    Förderung: einmalige Reisekostenpauschale
     

  • Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate)
    Gefördert werden können Sprachkursteilnahmen (Vollzeitkurse mit mind. 25 Stunden/Woche) von Studierenden und Doktoranden (außer Englisch, Französisch und A1-Spanisch) an staatlichen und privaten Hochschulen im Ausland weltweit .
    Förderung: einmalige Sprachkurspauschale, aktuell 500,- €

     

  • Fachkurse (5 Tage bis 6 Wochen)
    Gefördert werden kann die Teilnahme von Studierenden und Doktoranden an Fachkursen, die von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland angeboten werden. Die Förderung von Kongress-, Konferenz- oder Vortragsreisen ist nicht möglich.
    Förderung einmalige Fachkurspauschale, aktuell 500,- €
     

  • Studienreisen, inklusive Wettbewerbs- und Konzertreisen
    Studienreisen (Exkursionen Studierender unter Leitung des zuständigen Fachbereichs) von Studierenden und Doktoranden ins Ausland (bis max. 12 Tage) können weltweit mit einer Tagespauschale (45,- €) gefördert werden. Ziele der Förderung sind die Vermittlung fachbezogener Kenntnisse, landeskundlicher Einblicke sowie die Begegnung mit einheimischen Studierenden und Wissenschaftlern.
     

Bewerbungsberechtigt sind regulär eingeschriebene Studierende und Doktoranden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die Deutschen gemäß § 8 Abs. 1 Ziff. 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (siehe http://www.das-neue-bafoeg.de/de/224.php ) und seit 2015 auch nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, wenn sie an der TU Chemnitz zum Zweck des Erreichen eines Studienabschlusses oder der Promotion regulär eingeschrieben sind.


Fördersätze PROMOS 2025: Eine Übersicht zu den Fördersätzen finden Sie unter PDF Fördersätze 2025.

Bewerbungsunterlagen bis zum 6. November 2024 einreichen
(bitte als ein PDF-Dokument (Familienname_Vorname) in der TUC-Cloud einreichen): UPLOAD BEWERBUNG

-          vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
-          Lebenslauf
-          aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der TU Chemnitz
-          Motivationsschreiben/Darstellung des geplanten Vorhabens
-          Notenbescheinigung des Zentralen Prüfungsamtes
-          Bestätigung Gasthochschule/Praktikumseinrichtung (ggf. nachzureichen)
-          zertifizierter Sprachnachweis für Unterrichts-/Landessprache (außer für Sprachkursaufenthalt)
-          Bachelorzeugnis inkl. Notenübersicht für Studierende in Masterstudiengängen

Die Stipendien werden durch die IUZ-Stipendienkommission in erster Linie abhängig von der Qualifikation/Studienleistungen, der fachlichen Sinnhaftigkeit und Plausibilität des geplanten Aufenthaltes und den bestehenden erforderlichen Sprachkenntnissen vergeben. Die letztendliche Vielfalt der Beurteilungselemente, ihre jeweilige Bewertung und die unabdingbare Gewährleistung der absoluten Vertraulichkeit der Entscheidungsfindung der IUZ-Stipendienkommission führen dazu, dass die Entscheidungen Bewerbern gegenüber nicht begründet werden.

 

Learning Agreement/Anerkennung von Lehrveranstaltungen:

Für Studienaufenthalte schließen Sie bitte spätestens 1-2 Monate vor Antritt Ihres Aufenthaltes in Absprache mit dem/der Verantwortlichen Ihres Studienfachbereichs und dem Prüfungsausschuss ein Learning Agreement ab (Checkliste für das Ausfüllen). Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Learning Agreement reichen Sie bitte in Kopie vor Ihrem Aufenthaltsantritt im IUZ ein. 

Das Internationale Universitätszentrum stellt Hinweise zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Lehrveranstaltungen zur Verfügung. 

 

Hinweis zur Reisesicherheit:

Als bestätigter Stipendiat/in sollten Sie sich grundsätzlich, insbesondere aber bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes registrieren ("Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland")! Sollte für Ihr Zielland/-region eine offizielle Reisewarnung durch das Auswärtige Amt bestehen, kann keine Förderung erfolgen. Sollte nach Beginn Ihres Aufenthaltes eine Reisewarnung für Ihr Zielland/-region ausgesprochen werden, müssen wir Sie zur Ausreise auffordern und Ihre Förderung einstellen.

Es wird dringend geraten, bei der Planung und Durchführung von Aktivitäten im Ausland die Reise- und Sicherheitshinweise und insbesondere die (Teil-)Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zubeachten (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit).

Hinweis zum Versicherungsschutz:

Bitte tragen Sie dafür Sorge, über einen ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu verfügen. Insbesondere im Rahmen von Auslandspraktika sind zusätzlich noch eine Auslandshaftpflicht- und -unfallversicherung zu empfehlen. Bitte beachten Sie, dass weder über die TU Chemnitz noch über das PROMOS-Stipendienprogramm ein Versicherungsschutz besteht. Als bestätigter Stipendiat/in sind Sie für Ihren Aufenthalt zum Abschluss der DAAD-Gruppenversicherung berechtigt, welche aus Auslandskranken, -haftpflicht- und -unfallversicherung besteht. Nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.daad.de/versicherung und von der DAAD-Versicherungsstelle: Versicherungsstelle@daad.de

 

Rückmeldeunterlagen:

Spätestens 1 Monat nach Beendigung des Aufenthaltes reichen Sie bitte einen Letter of Confirmation (Aufenthaltsbestätigung der Gastinstitution) sowie eine Notenbescheinigung (Transcript of Records) bzw. ein Praktikums oder Sprach- bzw. Fachkurszeugnis sowie einen kurzen Erfahrungsbericht (max. 1,5 Seiten) ein.

 

Formulare:

Nadja Hüller

(Incoming & Outgoing Koordinatorin, Internationale Universitätskooperationen)
Telefon:
+49 371 531-39462
Fax:
+49 371 531-13509
Raum:
Bahnhofstraße 8, G101a
Sprechzeit (Büro):
Onlinesprechzeiten:
Di: 10.00 - 12.00 & 14:00 - 16:00
Fr: 10:00 - 12:00 (Webroom: mytuc.org/hhbx)

Betreuung internationaler Studierender & Gastwissenschaftler, Aufenthalte weltweit, Mobilitäts-Programme (IAESTE, Go-East, PROMOS)