Prozess der Einrichtung von Studiengängen
Für die Einrichtung von Studiengängen gelten folgende Grundsätze:
- Ein Studiengang wird durch das Rektorat auf Antrag einer Fakultät oder Zentralen Einrichtung auf Empfehlung der Kommission für Lehre und Studium im Benehmen mit dem Senat und bei Anhörung des Hochschulrats eingerichtet.
- Die Studiendokumente eines Studiengangs bestehen aus Studiengangkonzept (SGK), Studienordnung (SO) und Prüfungsordnung (PO).
- Für die Einrichtung eines Studiengangs genügt zunächst das Studiengangkonzept. Es wird dennoch empfohlen, Studien- und Prüfungsordnung von Anfang an mit zu entwickeln.
- Nur wenn externe Expertise eingeholt wurde, kann der Studiengang bereits mit Akkreditierungssiegel starten.
Der Prozess zur Einrichtung von Studiengängen beginnt mit einem Vorgespräch des zuständigen Dekans, des zuständigen Prorektors, seiner Referentin, ggf. der Dekane weiterer beteiligter Fakultäten bzw. beteiligter Institute und Vertretern der Verwaltung. Ziel dieses Gesprächs ist, alle Beteiligten zu informieren und Abstimmungsbedarfe möglichst zu Beginn des Prozesses zu definieren. Grundlage für das Gespräch ist das vom zuständigen Dekan vorgelegte Kurzkonzept. Der zuständige Prorektor hält die Ergebnisse des Gesprächs in einem Informationsschreiben transparent fest.
Im Anschluss stellt die verantwortliche Fakultät einen Einrichtungsantrag. Wesentlicher Bestandteil ist das Studiengangkonzept (SGK), welches die Grundidee des Studiengangs, berufliche Perspektiven und die Grundzüge der Studienorganisation und –gestaltung beinhaltet. Es wird im Anschluss an die Einrichtung des Studiengangs zusammen mit Studien- und Prüfungsordnung veröffentlicht.
Bereits bei der Erstellung des Studiengangkonzepts kann externe Expertise eingeholt werden. Dies wird sehr empfohlen, da es zum einen der wirkungsvollste Zeitpunkt und zum anderen im Gesamtverlauf die am wenigsten aufwändige Variante ist. Alternativ kann auch nach der Erstellung oder sogar erst nach der Veröffentlichung externe Expertise in Form einer Begutachtung der erstellten Studiendokumente eingeholt werden.
Hinweise für Aufbau und Ausgestaltung von Studien- und Prüfungsordnung inklusive Modulbeschreibung und Studienablaufplan werden vom Dezernat 1 Akademische und studentische Angelegenheiten auf der Seite Dokumente der TU Chemnitz zur Einrichtung von Studiengängen für Bachelor- und Masterstudiengänge in deutscher und auch englischer Fassung vorgehalten.
Die Studienerfolgsmanager/-innen an der Fakultät können diesen Prozess ebenfalls unterstützen.
- Leitbild Lehre (Senatsbeschluss 2018)
- Handreichung zum Leitbild Lehre (Senatsbeschluss 2018)
- Prozess zur Einrichtung eines Studiengangs (Senatsbeschluss 2022)
- Zeitplanung zur Einrichtung eines Studiengangs
- Dokumente der TU Chemnitz zur Einrichtung von Studiengängen (Seiten Dezernat 1)
- Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (Sachsen 15.01.2013, Fassung vom 05.04.2019)
- Musterrechtsverordnung MRVO (KMK 2017)
- Sächsische Studienakkreditierungsverordnung (Sachsen 2019)