Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeitet auf der Grundlage des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes eng mit dem Personalrat zusammen. Über den Personalrat reicht Sie Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildung oder Beschwerden an die Dienststelle weiter.
Ansprechpartner:
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist Ansprechpartner für Fragen der Auszubildenden – vor allem wenn es Probleme in der Ausbildung gibt – und sie verdeutlicht dem örtlichen Personalrat die Belange der Auszubildenden und veranlasst, deren Interessen ernsthaft zu berücksichtigen.
Kontrolle und Überwachung:
Überwachen, dass die geltenden Rechtsvorschriften zu Gunsten der Auszubildenden (z. B. Jugendarbeitsschutzgesetz, Berufsbildungsgesetz ...) eingehalten werden. Kontrollieren, dass die Ausbildung zum Nutzen der Auszubildenden abläuft. Darüber wachen, dass die Auszubildenden nicht ausbildungsfremd beschäftigt werden oder Hilfstätigkeiten ausüben.
Anregungen geben:
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann Maßnahmen beim örtlichen Personalrat beantragen, die die Ausbildung in der Behörde betreffen (z. B. Unterricht in der Behörde, bessere Büroausstattung).