Betreuungsvereinbarung
Der Abschluss der Betreuungsvereinbarung ist für alle wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, die auf Qualifikationsstellen beschäftigt werden, verpflichtend.
Die Betreuungsvereinbarung ist zwischen Promovend/in und Betreuerin/in abzuschließen und dem Antrag auf Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung beizufügen.
Hier können Sie die Betreuungsvereinbarung zum Ausfüllen herunterladen.
Diese Betreuungsvereinbarung bezieht sich nicht auf das eigentliche Promotionsverfahren.