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FAQ – Häufig gestellte Fragen
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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Auf dem konventionellen Weg zur Promotion, der Individualpromotion, suchen Sie sich eine Betreuerin oder einen Betreuer und bearbeiten das von Ihnen gewählte Thema alleine, in die Lehrstuhlabläufe integriert, und oft, wenn Sie „extern promovieren“, auch außerhalb der Universität parallel zu Ihrem Beruf. Dabei haben Sie jederzeit viele Gelegenheiten, Kolloquien, Vorträge und weitere Angebote der Philosophischen Fakultät zum (inter)disziplinären (siehe fakultätsspezifische Angebote) wie der TU (siehe fakultätsübergreifende Angebote) in Anspruch zu nehmen. Das ist die konventionelle Art und Weise, in der Promotionen gestaltet werden.

Die Philosophische Fakultät bietet darüber hinaus auch die strukturierte Promotion (z.B. Promotionsstudiengänge oder Graduiertenkollegs) an, welches das Konzept der traditionellen Einzelbetreuung mit Elementen der strukturierten Promovierendenförderung verbindet. Insbesondere in drei Bereichen entspricht die Philosophische Fakultät damit wesentlichen Kriterien der Qualitätssicherung der Promotion:

  1. Auswahl von Promotionskandidatinnen und -kandidaten
    Für den Zugang zur Promotion an der Philosophischen Fakultät sind sowohl die fachliche Eignung potentieller Promovierender als auch Argumente der Chancengleichheit wichtig.
     
  2. Promotions- bzw. Betreuungsvereinbarungen
    In klaren Betreuungsvereinbarungen werden wechselseitige Verbindlichkeiten für das Promovierendenverhältnis formuliert, um einen schriftlichen Ausdruck der Verlässlichkeit zu erhalten. Bei der Ausgestaltung der Vereinbarung wird der Charakter der Dissertation als selbständige Forschungsarbeit betont. Aus Sicht der Promovierenden geht es in der Umsetzung um eine differenzierte Dokumentation des Fortschritts der Promotion. Die Betreuenden hingegen verpflichten sich zur Unterstützung bei einer verantwortungsvollen Zeitplanung. Darüber hinaus legt die Vereinbarung regelmäßige Rückmeldungen der Betreuenden bezüglich der angewandten Methodik und erhobener Daten nahe. Insbesondere in Krisensituationen können diese gemeinsam festgelegten Standards helfen, das beiderseitige Engagement für die Qualifikationsarbeit zu stabilisieren.
     
  3. Angebote für ein überfachliches Qualifikationsprogramm
    Es stehen Ihnen fachliche und überfachliche Lehr- und Veranstaltungsangebote zur Verfügung, in denen Sie Zusatzqualifikationen erwerben können. Auch die Integration in das Forschungsprogramm von Graduiertenkollegs ist je nach Betreuer/Betreuerin und Thema möglich.

Zum einen bekommen Sie durch die Immatrikulation den Mitgliedsstatus an der TU Chemnitz und der Philosophischen Fakultät. Sie erklären damit Ihre institutionelle Zugehörigkeit und erhalten Zugriff auf Bibliotheks- und PC-Pool-Ressourcen der Universität. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Immatrikulation das Semesterticket, mit dem Sie kostenfrei in den öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von Chemnitz bzw. Sachsen unterwegs sind. In vielen Fällen ist die Immatrikulation an einer Universität Voraussetzung, um ein Promotionsstipendium oder ähnliche finanzielle Förderungen zu erhalten.

Ein Promotionsstudium setzt in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Master, Magister, Staatsexamen) voraus. Die Immatrikulation muss erfolgen, wenn eine Zulassung zum Graduiertenstudium vorliegt oder der Bewerber bzw. die Bewerberin an einem Graduiertenkolleg im Freistaat Sachsen promoviert wird. Promovierende können in der Regel für die Dauer von bis zu drei Jahren immatrikuliert werden. Verlängerungen sind zu beantragen und vom Promotionsausschuss zu bestätigen. Für ein Promotionsstudium ist eine Direktbewerbung an der TU Chemnitz notwendig. Einzureichen sind bei der Immatrikulation im Studentensekretariat folgende Unterlagen:

  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung/Immatrikulation
  • beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses
  • einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis)
  • Betreuerschreiben des Doktorvaters oder der Doktormutter an der TU Chemnitz
  • Krankenversicherungsbescheinigung
  • ggf. Kopien der Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule
  • ggf. adressierter und frankierter Rückumschlag Format C5, falls die Einschreibung per Post durchgeführt wird

Ein Graduiertenkolleg (ebenso wie ein Promotionsstudiengang oder eine Graduiertenschule) ist ein spezifisches Forschungs- bzw. Promotionsformat im Rahmen eines Forschungsprogrammes. Dieses wird begleitend zu einer projektbezogenen Promotionsstelle angeboten. Die angestellten Promovierenden haben dann über die Arbeit in der Doktorandenstelle hinaus die Möglichkeit, an dem strukturierten Promotionsprogramm teilzunehmen. Trotz des freiwilligen Besuchs der Lehrveranstaltung werden die Promovierenden in solchen Programmen auch gefordert, beispielsweise durch das regelmäßige Erarbeiten und Halten von Seminaren. Darüber hinaus stehen zahlreiche Diskussionsrunden, Fachgespräche mit Kolleginnen und Kollegen sowie Vorträge von Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftern und ebenso Kolloquien, Kollegstagungen oder Workshops auf der Tagesordnung.

Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren ist zu Beginn der Promotionsphase an den Promotionsausschuss zu richten. Er dient dazu, Sie formal zur Promotion zuzulassen und in der Folge ggf. zu erfüllende Auflagen festzulegen, bevor Sie beginnen.

Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens erfolgt ebenfalls beim Promotionsausschuss. Diesen Antrag stellen Sie jedoch erst, nachdem Sie Ihre Arbeit fertiggestellt haben. Er dient zur Eröffnung des Prozesses, in dem Ihre Dissertation mehrfach begutachtet wird und Sie diese zuletzt verteidigen.

Der Promotionsausschuss ist ein Ausschuss des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät. Er bearbeitet alle mit dem Promotionsverfahren zusammenhängenden Fragen und kontrolliert den Ablauf des Prüfungsverfahrens.

Zu seinen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • bei fachfremden Promovierenden die Entscheidung über noch zu erbringende Leistungen
  • Zulassung zum eigentlichen Promotionsverfahren
  • Entscheidungen über die eventuelle Beendigung des Betreuungsverhältnisses
  • Eröffnung des Promotionsverfahrens mit der Bestimmung der Gutachterinnen und/oder Gutachter und der Mitglieder der Promotionskommission.

Nachdem die Dissertation erstellt wurde, wird diese eingereicht. Im Zuge der Einreichung der Arbeit schlagen Promovierende und Betreuerin bzw. Betreuer gemeinsam eine/n Zweitgutachter/in sowie die übrigen Mitglieder der Promotionskommission vor (zu denen der/die Zweitgutachter/in gehören kann, aber nicht muss). Die Promotionskommission fungiert dann als die Prüfungskommission Ihres Promotionskolloquiums. Sie plant dieses terminlich und bewertet die Präsentation und Verteidigung der Doktorarbeit und gibt zuletzt in der Person des/der Kommissionsvorsitzenden das Ergebnis bekannt.