Rahmenvertrag für Übersetzungsdienstleistungen
Rundschreiben des Rektors zum Rahmenvertrag für Übersetzungsdienstleistungen: Link zum Rundschreiben 59/2024
Der Rahmenvertrag ist ab dem 01.12.2024 gültig und umfasst ein Kontingent in Höhe von 18.990 Normzeilen. Die Kosten pro Normzeile belaufen sich auf 0,75 € je Normzeile. Als Übersetzungsdienstleister steht die Firma SprachUnion zur Verfügung.
Hinweise zur Einreichung, zum Ablauf und zur Abrechnung von Übersetzungsaufträgen:
- Bei Einreichung eines zu übersetzenden Textes ist eine kurze Begründung im Hinblick auf die Notwendigkeit und die Dringlichkeit der Übersetzung anzugeben.
- Die Entscheidung zur Priorisierung und die Freigabe des Auftrages an das Übersetzungsbüro obliegt der Übersetzungskoordination am ZFS und richtet sich nach Abschöpfung des Kontingentes.
- Studien- und Prüfungsordnungen sowie Projektanträge und wissenschaftliche Publikationen sind grundsätzlich von der Übersetzung aus dem Kontingent des Rahmenvertrages ausgeschlossen.
- Möglich ist z. B. die Übersetzung von
- Ordnungen (außer Studien- und Prüfungsordnungen),
- einzelnen Modulbeschreibungen,
- ausgewählten Websites,
- Dokumenten, Formularen und Erläuterungen (z. B. zum Datenschutz, Reisekosten, Beschaffung etc.)
- Informationen zur Studierendengewinnung (z. B. Studiengangflyer und Informationsbroschüren)
- Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss eines Einzelauftrages. Der Rechnungsbetrag muss durch den auftraggebenden Bereich nach Erhalt der entsprechenden Einzelrechnung binnen 30 Tagen ohne Abzug beglichen werden.
Übersetzungen am ZFS
Grundsätzlich bietet das Zentrum für Fremdsprachen keine Übersetzungsdienstleistungen an. Der Fokus der Aufgaben des ZFS liegt in der Sprachausbildung. Unsere Sprachlehrkräfte sind fremdsprachendidaktisch qualifiziert, haben aber keine einschlägige bzw. lizenzierte Übersetzer-Ausbildung, so dass das ZFS auch keine beglaubigten Übersetzungen oder Übersetzungen von juristisch relevanten Texten vornehmen darf.
Korrekturlese-Service des ZFS
Professuren oder wissenschaftliches Personal können Abstracts, Artikel, Präsentationen oder Vorträge im Rahmen unseres Korrekturlese-Service gern von einem Muttersprachler gegenchecken lassen. Weitere Infos zum Korrekturlese-Service finden Sie hier unter diesem Link: ZFS-Korrekturlese-Service.
Übersetzungsdienstleister
Übersetzungen können Sie bei offiziellen Übersetzungsdienstleistern der Region erledigen lassen, z. B.
- Sprachunion
- inlingua Chemnitz
- Linguaro
- Intertext
Maschinelle Übersetzer
Für eine erste Grobübersetzung kann es hilfreich sein, sich des maschinellen Übersetzungstools von DeepL zu bedienen.
Kontakt
Für weitere Fragen zum Thema Übersetzungen kontaktieren Sie bitte die Geschäftsführerin des ZFS:

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Telefon:+49 371 531-36785
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E-Mail:
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Adresse:Reichenhainer Straße 70, 09126 Chemnitz
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Raum:C25.U06 (alt: 2/WK06)