Studienmöglichkeiten
Finanz- und Wirtschaftsmathematik
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Mathematik
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
MINT
Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften, mit Anwendungen in der Technik
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Teilzeitstudium möglich (12 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Mathematik
Winter- und Sommersemester
Advanced and Computational Mathematics
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Für das Wintersemester 2024/2025 ist eine befristete Immatrikulation im 1. Fachsemester vom Ausland aus möglich.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Die Lehrveranstaltungen werden in englischer Sprache gehalten.
Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 entsprechend des GER.
Informationen über anerkannte Sprachzertifikate erhalten Sie hier.
Data Science
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Mathematik
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.