Hinweise zur Rückmeldung
Mit der Rückmeldung erklärt die/der Studierende, das Studium an der TU Chemnitz fortsetzen zu wollen. Die Rückmeldung muss form- und fristgerecht erfolgen. Der Eingang des Semesterbeitrages bei der TU Chemnitz wird als Antrag auf Rückmeldung gewertet. Liegen keine Versagungsgründe vor, wird damit gleichzeitig die Rückmeldung vollzogen.
Die Rückmeldung muss bis zum ausgewiesenen Termin im Semesterablaufplan erfolgen. Eine nicht fristgerechte Rückmeldung kann zur Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters führen.
Hinweis für Studierende mit befristeter Immatrikulation: Unabhängig von der Rückmeldefrist kann der für die Rückmeldung notwendige Nachweis (Bachelorabschluss, Erfüllung Sonderstudienplan, Zulassung Promotion, Einreise) bis zum Ende des 1. Fachsemesters (Wintersemester: 31.03. / Sommersemester: 30.09.) im Studierendenservice eingereicht werden.
Die Rückmeldung erfolgt via Internet im Selbstbedienungsportal SBservice der TU Chemnitz.
Zur Zahlung des Semesterbeitrages per Lastschrift muss einmalig ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt werden. Wenn dieses im Studierendenservice im Original vorliegt, persönlich unterschrieben ist und aktiv geschalten wurde, kann der erforderliche Lastschriftauftrag zur Zahlung des Semesterbeitrages im SBservice vom Studierenden ausgelöst werden. Sie sind dann sofort zurückgemeldet.
Alternativ kann der Semesterbeitrag per Überweisung gezahlt werden. Beachten Sie bitte, dass bis zu 5 Arbeitstage vergehen, bis der Betrag bei uns gebucht ist und wir Sie zurückmelden können. Die Überweisungsdaten finden Sie im SBservice unter dem Register „Bescheinigungen“ (pdf-Dokument „Zahlungsinformationen für Überweisung“)
In Ausnahmefällen ist auch eine Rückmeldung im Servicepoint des Studierendenservices mit EC-Karte möglich.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Anleitung zur Nutzung des Studienservice.
Austritt aus der verfassten Student_innenschaft
Mit Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) vom 30.09.2021 änderte sich die Möglichkeit zur Freiwilligkeit der Mitgliedschaft in der Studentenschaft. Gemäß § 114 Abs. 24 SächsHSFG gilt der Austritt aus der verfassten Studentenschaft für Studenten fort, die bis zum 31.03.2021 ausgetreten sind. Diese Studenten können in die verfasste Studentenschaft wieder eintreten. Der Wiedereintritt ist schriftlich und spätestens 5 Tage vor Ablauf der Rückmeldefrist (siehe Semesterablaufplan) im Studierendenservice über den entsprechenden Antrag zur Wiedereintrittserklärung zur Studentenmitgliedschaft einzureichen.
Der zu zahlende Semesterbeitrag wird dann im SBservice aktualisiert. Danach können Sie sich im SBservice rückmelden.
Die Studenten, die nach dem 31.03.2021 ausgetreten sind, werden zum Sommersemester 2022 automatisch wieder Mitglied der verfassten Studentenschaft. Entsprechend dieser Regelung, nimmt der Studierendenservice alle notwenigen Schritte vor.