Studienmöglichkeiten
Psychologie
Zulassungsordnung (PDF)
NC-Verfahren und NC-Werte der letzten Jahre
Wintersemester
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nur für höhere Fachsemester möglich. Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang sind nicht nur die Studienplätze im ersten, sondern auch in allen höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt. Eine Zulassung ist für höhere Fachsemester innerhalb der Regelstudienzeit des gewünschten Studiengangs und nur für angebotene Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Teilzeitstudium möglich (12 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Lehramt an Grundschulen
Zulassungsordnung (PDF)
NC-Verfahren und NC-Werte der letzten Jahre
Wintersemester
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nur für höhere Fachsemester möglich. Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang sind nicht nur die Studienplätze im ersten, sondern auch in allen höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt. Eine Zulassung ist für höhere Fachsemester innerhalb der Regelstudienzeit des gewünschten Studiengangs und nur für angebotene Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Psychologie
mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie
Zulassungsordnung (PDF)
NC-Verfahren und NC-Werte der letzten Jahre
Bitte die Hinweise beachten.
Wintersemester
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nur für höhere Fachsemester möglich. Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang sind nicht nur die Studienplätze im ersten, sondern auch in allen höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt. Eine Zulassung ist für höhere Fachsemester innerhalb der Regelstudienzeit des gewünschten Studiengangs und nur für angebotene Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Psychologie
Zulassungsordnung (PDF)
NC-Verfahren und NC-Werte der letzten Jahre
Bitte die Hinweise beachten.
Wintersemester
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nur für höhere Fachsemester möglich. Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang sind nicht nur die Studienplätze im ersten, sondern auch in allen höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt. Eine Zulassung ist für höhere Fachsemester innerhalb der Regelstudienzeit des gewünschten Studiengangs und nur für angebotene Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.