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Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wer ist berechtigt, Prüfungen abzunehmen?

Eine Prüfung darf in der Regel nur von Personen abgenommen werden, die die Befugnis zur eigenständigen Lehre im Prüfungsfach besitzen, d. h. Professor_innen, Privatdozent_ innen, Hochschuldozent_innen und Lehrbeauftragte. Allerdings sind von dieser Regelung Ausnahmen zulässig. Prüfer_in und Beisitzer_in müssen aber mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen. Wenn du also Prüfungen ablegst, um deinen Bachelor zu machen, dann müssen Prüfer_in und Beisitzer_in mindestens ebenfalls den Bachelor-Abschluss haben.

Wie oft kann dieselbe Prüfung wiederholt werden?

Bestehst du eine Prüfung bzw. ein Modul nicht, so musst du sie innerhalb eines Jahres wiederholen. Andernfalls gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden. Solltest du wieder durchfallen, ist eine erneute Wiederholung auf Antrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt möglich.

Was passiert, wenn die Prüfung nicht abgelegt wird?

Wenn du die Prüfung verschwitzt oder ohne Begründung nicht ablegst, wird die Prüfung mit „nicht ausreichend“ (Note 5) bewertet. Du kannst dich von einer Prüfung i. d. R. bis zu einer Woche vor dem Termin im ZPA ohne Angabe von Gründen abmelden. Die genaue Regelung findest du in deiner Prüfungsordnung.

Tipp: Es ist hilfreich, sich gleich zu Beginn seines Studiums mit den Studien- und Prüfungsordnungen seines Studienganges vertraut zu machen. Bei Problemen kannst du dich auch an deinen Fachschaftsrat (www.tu-chemnitz.de/stura/fibel/demokratie/fachschaftsraete/) oder die Fachstudienberatung wenden.

Auch der StuRa (www.tu-chemnitz.de/stura/fibel/demokratie/student_innenrat/) bietet Beratungen zu Prüfungsfragen an, falls dir bei deiner Prüfung etwas merkwürdig vorkommt oder du dich ungerecht behandelt fühlst:

www.tu-chemnitz.de/stura/de/beratungen
pruefungsberatung@stura.tu-chemnitz.de