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Transferpreise

Transferpreise

Mit den hausinternen Transferpreisen der TU Chemnitz wird ein weiterer Anreiz für die Sichtbarmachung der zahlreichen Transferaktivitäten und -ergebnisse an unserer Universität gesetzt. Zugleich erfahren die Preisträgerinnen und Preisträger eine öffentlichkeitswirksame persönliche Wertschätzung.

Ausgelobt werden 2024 Transferpreise in den Kategorien

  • "Wissenschaftskommunikation",
  • "Weiterbildung, Lebenslanges Lernen und weitere gesellschaftlich relevante Beiträge"
  • "Netzwerkbildung, Verwertung sowie Ausgründung"
  • und
  • "Gesellschaftliches Engagement innerhalb und außerhalb der Universität"
Die Preise werden durch die TUCed - An-Institut für Transfer und Weiterbildung GmbH gestiftet. Das Preisgeld steht den Preisträgerinnen und Preisträgern zur freien (persönlichen) Verfügung.

Durch die Fakultäten sowie die Zentralen Einrichtungen der TU Chemnitz kann für jede Kategorie der Transferpreise maximal eine Nominierung eingereicht werden. Für den Transferpreis der Kategorie "Gesellschaftliches Engagement innerhalb und außerhalb der Universität" können zudem auch die Dezernate der Zentralen Universitätsverwaltung sowie der Bereich Rektor und Prorektoren jeweils eine Nominierung einreichen. Nominierungen können durch die Dekaninnen und Dekane, die Direktorinnen und Direktoren der Zentralen Einrichtungen, die Dezernentinnen und Dezernenten der Zentralen Universitätsverwaltung bzw. den Rektor bis zum 31.05.2024 an transferpreis@tu-chemnitz.de erfolgen. Für die Nominierung sind die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen siehe jede Kategorie) zu nutzen, wobei die Erfüllung der zu jeder Kategorie genannten Kriterien angemessen beschrieben bzw. entsprechend belegt sein muss.

Die Auswahl für die Transferpreisvergabe erfolgt durch den Erweiterten Vorstand des Zentrums für Wissens- und Technologietransfer (ggf. unter Einbeziehung von Expertinnen bzw. Experten zur Vorbewertung der Bewerbungen) sowie den Senat und abschließend durch das Rektorat.

Die Transferpreise 2024 werden rückwirkend für herausragende Leistungen im Bereich Transfer im Jahr 2023 auf Grundlage der nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen und Kriterien vergeben.


Die Außendarstellung der Universität hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen, da die Medienpräsenz und die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit, u. a. im Wettbewerb um Studierende und Drittmittel, eine große Rolle spielen. Der Transferpreis in dieser Kategorie soll Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler würdigen, die 2023 in herausragender Weise die Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen Arbeit in die Medien und die Öffentlichkeit vermittelt haben.

Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Bewerberin bzw. der Bewerber ist Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer oder wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter der TU Chemnitz. Es können sich auch Forschungsgruppen bewerben.

Als Kriterien für die Preisvergabe werden insbesondere gewürdigt:

  • wirksame Form der Vermittlung von Forschungsergebnissen in die Öffentlichkeit bzw. gegenüber spezifischen Zielgruppen (neben verständlichen Beiträgen in den Medien (Print, TV, Radio, Online) auch innovative Formate, wie z. B. Podcasts, Videos, besondere Ausstellungen),
  • Einbindung der Kommunikation in strategische Überlegungen der Universität bzw. der Fakultät,
  • Breite und Vielfalt der Kommunikationsleistungen, Crossmedia-Einsatz etc.,
  • Originalität und Reichweite der Wissenskommunikation bzw. des Dialogs mit der Öffentlichkeit,
  • Professionalität der Umsetzung.

Die Bewerbung soll aussagefähige Unterlagen über die Kommunikationsleistung enthalten und einen repräsentativen Querschnitt der Gesamtaktivitäten der Bewerberin bzw. des Bewerbers aufzeigen. Aus den Unterlagen sollte zudem hervorgehen, welche grundsätzlichen Überlegungen und Kommunikationskonzepte den Aktivitäten zugrunde liegen, welche Ziele sie verfolgen und was sie erreicht haben.

Link zu den Bewerbungsunterlagen


Die akademische Weiterbildung, das Lebenslange Lernen und die Erbringung gesellschaftlich relevanter Beiträge (z. B. die Förderung spezifischer Studierendengruppen mit Blick auf die Integration in die Gesellschaft und Wirtschaft sowie Beiträge zur Entwicklung von Stadt und Region) sind wichtige Bestandteile des Transfers an der TU Chemnitz (Felder 1 und 2 der Transferstrategie). Mit dem Transferpreis in dieser Kategorie soll ein besonderes Engagement in diesem Bereich gewürdigt werden.

Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Transferleistung wurde selbständig (bzw. in hohem Maße) durch die Bewerberin bzw. den Bewerber konzipiert bzw. erbracht.
  • Die Bewerberin bzw. der Bewerber ist Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer oder wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter der TU Chemnitz. Es können sich auch Gruppen bewerben.

Als Kriterien für die Preisvergabe werden insbesondere gewürdigt:

  • hohe gesellschaftliche Relevanz der Themen,
  • Einsatz innovativer methodischer Lehr-/Lern-Ansätze und innovativer Technologien bzw. Ansprache- und Vermittlungskonzepte,
  • Erschließung neuer Zielgruppen, insbesondere solche mit hohem (Unterstützungs-)Bedarf,
  • Potenzial zur Übertragbarkeit des Konzepts bzw. zur Mehrfachverwertung der Inhalte,
  • wirksame Umsetzung,
  • Passfähigkeit zu den Kernkompetenzen der TU Chemnitz bzw. zu den Forschungsschwerpunkten der Fakultät.

Link zu den Bewerbungsunterlagen


Mit diesem Transferpreis werden hervorragende Leistungen und ein außerordentliches Engagement bei der Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, der Erlangung und Verwertung von Schutzrechten sowie der Unterstützung und Realisierung von Ausgründungen gewürdigt, um entsprechende Transferaktivitäten in diesen Bereichen und letztlich die Erfüllung der diesbezüglich in der Zielvereinbarung mit dem SMWK enthaltenen Ziele zu fördern.

Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Netzwerk wurde im Vorjahr gebildet bzw. hat im Vorjahr besondere Leistungen zur Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft erbracht. / Die Verwertung des Schutzrechts wurde im Vorjahr vertraglich fixiert. / Die Gründung des Start-ups erfolgte im Vorjahr.
  • Die Bewerberin bzw. der Bewerber haben einen maßgeblichen Anteil an den Netzwerkaktivitäten/an dem Schutzrecht/an der Ausgründung.
  • Die Bewerberin bzw. der Bewerber ist Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Studentin bzw. Student der TU Chemnitz.

Bei Netzwerken werden als Kriterien für die Preisvergabe insbesondere gewürdigt:

  • Wirksamkeit und Neuartigkeit der Vernetzung (z. B. resultierende Kooperationen bzw. Forschungsaktivitäten, besondere Austauschformate),
  • Größe des Netzwerks und Vielfalt der eingebundenen Partner,
  • thematische Passfähigkeit der Netzwerke zu den Kernkompetenzen der TU Chemnitz bzw. zu den Forschungsschwerpunkten der Fakultät,
  • (strategische) Relevanz für die TU Chemnitz.

Bei Schutzrechten werden als Kriterien für die Preisvergabe insbesondere gewürdigt:

  • erwartetes Potenzial des Schutzrechts (Höhe der vertraglich vereinbarten Verwertungseinnahmen, strategische Relevanz für die TU Chemnitz, Marktrelevanz),
  • Neuartigkeit und wirtschaftliche und/oder gesellschaftliche Relevanz des Schutzrechts,
  • Passfähigkeit zu den Kernkompetenzen der TU Chemnitz bzw. zu den Forschungsschwerpunkten der Fakultät.

Bei Ausgründungen werden als Kriterien für die Preisvergabe insbesondere gewürdigt:

  • Neuartigkeit und wirtschaftliche und/oder gesellschaftliche Relevanz der Geschäftszwecks,
  • Passfähigkeit zu den Kernkompetenzen der TU Chemnitz bzw. zu den Forschungsschwerpunkten der Fakultät.

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Mit diesem Transferpreis wird ein außerordentliches gesellschaftliches Engagement neben dem Studium bzw. neben der Beschäftigung an der TU Chemnitz gewürdigt, das besonders positiv und sichtbar in die Gesellschaft wirkt. Dies können Aktivitäten im sozialen, zivilgesellschaftlichen, künstlerischen oder auch wirtschaftlichen, (hochschul-)politischen und kulturellen Bereich sein, z. B. auch in Verbindung mit der Europäischen Kulturhauptstadt 2025.

Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Engagement wurde im Vorjahr begonnen oder intensiviert. Die Bewerberin bzw. der Bewerber leistet mit ihrem bzw. seinem Engagement einen wesentlichen Beitrag für die Gesellschaft (positiver Effekt für Dritte).
  • Das Engagement erfolgt freiwillig und neben der eigentlichen Tätigkeit. Es ist nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet.
  • Die Bewerberin bzw. der Bewerber ist Mitglied oder Angehörige bzw. Angehöriger der TU Chemnitz.

Als Kriterien für die Preisvergabe werden insbesondere gewürdigt:

  • gesellschaftliche Relevanz des Engagements und erzielte Effekte für Dritte,
  • Dauer bzw. Umfang des Engagements.

Link zu den Bewerbungsunterlagen