Die Universitätsbibliothek als Arbeitsort für Abschlussarbeiten nutzen
Ab 23. März 2021 können Studierende die Universitätsbibliothek zum Schreiben ihrer Abschlussarbeiten nutzen – Voraussetzungen sind eine Voranmeldung sowie eine Bescheinigung vom Zentralen Prüfungsamt oder durch die Lehrenden
Studierende der Technischen Universität Chemnitz können die Universitätsbibliothek (UB) ab dem 23. März 2021 für das Verfassen von Abschlussarbeiten auf Antrag tage- oder wochenweise nutzen. Der Zugang zur UB ist Montag bis Freitag zwischen 10 und 17 Uhr möglich. Dieses Angebot ergänzt die bereits bestehende persönliche Aus- und Fernleihe an der UB.
Die Voraussetzung zum Schreiben der Abschlussarbeit in der UB ist zum einen die persönliche Voranmeldung für die laufende und die folgenden zwei Wochen über ein Online-Formular. Zum anderen ist ein Nachweis des Zentralen Prüfungsamtes (ZPA) oder des betreuenden Hochschullehrers beziehungsweise der betreuenden Hochschullehrerin notwendig. Der Nachweis muss beinhalten, dass eine Abschlussarbeit angemeldet wurde (Nachweis durch das ZPA) oder für deren Vorbereitung vorgesehene Tätigkeiten gemäß der jeweiligen Studienordnung durchgeführt werden sollen (Nachweis schriftlich und formlos durch die Dozentin bzw. den Dozenten). Der jeweilige Nachweis muss über das Online-Formular per Download eingereicht werden.
Darüber hinaus gelten neben den Hygieneregeln für die Aus- und Fernleihe der Universitätsbibliothek in der aktuellsten Fassung gesonderte Hygienevorschriften für das Verfassen der Abschlussarbeit in Präsenz in der UB. Beide Hygieneregeln sowie weitere Informationen finden sich im FAQ-Bereich für Studierende der TU Chemnitz.
Rückfragen können gerichtet werden an service@bibliothek.tu-chemnitz.de.
Mario Steinebach
19.03.2021