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Wahlzeit an der Universität

Wahlvorschläge für Organe und Ämter an der TU Chemnitz können bis zum 17. Oktober 2016 eingereicht werden – Briefwahlanträge sind bis 21. Oktober zu stellen

Vom 7. bis zum 10. November 2016 ist Wahlzeit an der Technischen Universität Chemnitz. Aufgerufen sind mehr als 11.000 Studierende sowie die entsprechenden wahlberechtigten Hochschullehrer, wissenschaftlichen Mitarbeiter und sonstigen Mitarbeiter, die ihre Stimmen abgeben können. An diesen Tagen finden die Wahlen der direkt zu wählenden Vertreter aus der Gruppe der Studierenden in den Senat, in den Erweiterten Senat, in die Fakultätsräte sowie die Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten für Naturwissenschaften, Informatik und der Philosophischen Fakultät an der Technischen Universität Chemnitz statt. Zudem werden zeitgleich die Wahl der direkt zu wählenden Vertreter in den Erweiterten Vorstand des Zentrums für Lehrerbildung sowie die Nachwahl des Stellvertreters der Gleichstellungsbeauftragten des Zentrums für Lehrerbildung an der Technischen Universität Chemnitz durchgeführt.

Alle Wahlberechtigten der Technischen Universität Chemnitz sind aufgerufen, sich an den Wahlen zu beteiligen und Wahlvorschläge in Schriftform bis zum 17. Oktober 2016, 16 Uhr, im Wahlamt, Straße der Nationen 62, Zimmer 111, einzureichen. Die amtlichen Wahlvorschlagsformulare sind zu finden unter: https://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/wahlamt/formulare.php. Wer an den Wahltagen verhindert ist, seine Stimme abzugeben, kann bis zum 21. Oktober 2016 die Briefwahl beantragen.

An der Wahlurne kann am 7. November 2016 in der Straße der Nationen 62, Raum 202, am 8. November 2016 in der Wilhelm-Raabe-Straße 43, Raum 104, sowie am 9. und 10. November 2016 im Weinholdbau, Reichenhainer Straße 70, Raum W147, abgestimmt werden.

Alle notwendigen Informationen, Formulare und Anträge zu den Wahlen sind zu finden auf der Seite des Wahlamtes unter https://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/wahlamt/.

Mario Steinebach
05.10.2016

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