Einsetzung von Rektoratsbeauftragten für Studierende und Nachwuchswissenschaftler bzw. Nachwuchswissenschaftlerinnen
Rektor Prof. Dr. Gerd Strohmeier bittet bis 11. November 2016 um Interessenbekundungen für die einzusetzenden Rektoratsbeauftragten
Wie vor seiner Wahl zum Rektor sowie in seinem ersten offenen Brief an die Hochschulöffentlichkeit angekündigt, will der neue Rektor, Prof. Gerd Strohmeier, in Zukunft zwei Rektoratsbeauftragte einsetzen: einen bzw. eine für Studierende und einen bzw. eine für Nachwuchswissenschaftler bzw. Nachwuchswissenschaftlerinnen. „Damit sollen die Interessen der Studierenden und Nachwuchswissenschaftler bzw. Nachwuchswissenschaftlerinnen auf Rektoratsebene in Zukunft besser repräsentiert werden“, so der neue Rektor. Wichtig ist dabei, dass die Rektoratsbeauftragten aus dem Kreis der jeweiligen Gruppen kommen sollen, d.h. aus dem Kreis der Studierenden sowie der Nachwuchswissenschaftler bzw. Nachwuchswissenschaftlerinnen. „Dadurch sind die neuen Rektoratsbeauftragten in der Lage, ‚aus erster Hand‘ zu informieren, verschiedene Prozesse mitzugestalten und ein Bindeglied zwischen dem Rektorat und den jeweiligen Gruppen zu bilden“, so Strohmeier. Zu den Tätigkeitsfeldern, die sukzessive entwickelt und ausgebaut werden sollen, zählen u.a. die gezielte Information der Vertreter des Rektorats sowie auch der jeweiligen Gruppen zur Optimierung des gegenseitigen Austauschs und zur Verbesserung der Transparenz sowie die Diskussion einschlägiger Themen mit den Vertretern des Rektorats, den jeweiligen Gruppen und in verschiedenen (evtl. neu zu bildenden) Gesprächs- und Arbeitskreisen zur Verbesserung der Partizipation und Mitgestaltung.
Nach § 83 Abs. 3 SächsHFG bzw. § 18 Abs. 4 der Grundordnung der TU Chemnitz kann das Rektorat zur Vorbereitung seiner Entscheidungen Beauftragte einsetzen. Rein rechtlich könnte somit das Rektorat die neuen Rektoratsbeauftragten in alleiniger Verantwortung bestimmen. Stattdessen will der neue Rektor die Rektoratsbeauftragten jedoch – analog zu den Prorektoraten – ausschreiben und zudem bei der Auswahl Studierende und Nachwuchswissenschaftler bzw. Nachwuchswissenschaftlerinnen einbinden. So soll der bzw. die neue Rektoratsbeauftragte für Studierende in einem konsensorientierten Verfahren mit dem StuRa und den studentischen Mitgliedern im Senat ermittelt werden. Analog dazu soll der bzw. die neue Rektoratsbeauftragte für Nachwuchswissenschaftler bzw. Nachwuchswissenschaftlerinnen in einem konsensorientierten Verfahren mit dem VAMC und den Vertretern bzw. Vertreterinnen des „Mittelbaus“ im Senat gefunden werden.
„Da eine Ausschreibung von Rektoratsbeauftragten durch das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz bzw. die Grundordnung der TU Chemnitz nicht vorgesehen ist, handelt es sich um ein informelles Verfahren, das offenere Strukturen schaffen soll“, so Strohmeier. Deshalb sollten auch keine Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen eingereicht werden, sondern nur formlose Interessenbekundungen, die kurz auf die jeweilige Person und Motivation eingehen. Die Zeitspannen für die Einsetzung der Rektoratsbeauftragten sollen gemeinsam mit den Interessentinnen bzw. Interessenten und den am Auswahlverfahren beteiligten Gruppen diskutiert werden. „Ich möchte all jene, die unsere Universität gestalten und sich für die Belange der Studierenden und Nachwuchswissenschaftler bzw. Nachwuchswissenschaftlerinnen einbringen möchten, auffordern, eine Interessenbekundung abzugeben“, so Strohmeier.
Interessenbekundungen, die den oben genannten am Verfahren beteiligten Akteuren zugehen, können bis zum 11. November 2016 an rektor@tu-chemnitz.de gerichtet werden.
Mario Steinebach
25.10.2016