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Wahlzeit an der Fakultät für Maschinenbau

Wahlvorschläge für die Nachwahl des Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät für Maschinenbau sowie dessen Stellvertreter an der TU Chemnitz für die aktuelle Amtsperiode können bis zum 28. Mai 2019 eingereicht werden – Briefwahlanträge können bis 3. Juni 2019 gestellt werden

Vom 18. bis zum 19. Juni 2019 ist Wahlzeit an der Fakultät für Maschinenbau der Technischen Universität Chemnitz. Aufgerufen sind mehr als 1.500 Studierende sowie die entsprechenden wahlberechtigten Hochschullehrerinnen und -lehrer, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigten, ihre Stimmen abzugeben. An diesen Tagen findet die Nachwahl des oder der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät für Maschinenbau sowie dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter für die aktuelle Amtsperiode statt.

Alle Wahlberechtigten der Fakultät sind aufgerufen, sich an der Nachwahl zu beteiligen und Wahlvorschläge in Schriftform bis zum 28. Mai 2019, 16:00 Uhr, im Wahlamt im Böttcher-Bau der TU, Straße Nationen 62, Zimmer 111, einzureichen. Das amtliche Wahlvorschlagsformular ist online verfügbar.

An der Wahlurne kann am 18. und 19. Juni 2019 im Rühlmann-Bau, Reichenhainer Straße 70, Raum 2/A022, abgestimmt werden. Eine Briefwahl kann bis zum 3. Juni 2019 beantragt werden.

Alle notwendigen Informationen, Formulare und Anträge zur Nachwahl sind zu finden auf der Seite des Wahlamtes online verfügbar: www.tu-chemnitz.de/verwaltung/wahlamt.

Matthias Fejes
23.05.2019

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