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Mitwirkung in Gremien

Mitwirkung in Gremien

Studierende können als studentische Vertreter und Vertreterinnen in verschiedenen Hochschulgremien mitwirken. Die Gremienarbeit bietet ihnen die Möglichkeit, Studium und Lehre an der TU Chemnitz aktiv mitzugestalten und sich auf verschiedenen Ebenen der Hochschule für studentische Belange einzusetzen. Die folgende Übersicht enthält Informationen zu verschiedenen Möglichkeiten der Mitarbeit in Hochschulgremien auf Fakultäts- und Universitätsebene, entnommen aus der Fibel 2017 des Student_innenrats.

Student_innenrat

Der Student_innenrat, kurz StuRa, ist die Interessenvertretung aller Mitglieder der Studierendenschaft, welche sich aus allen eingeschriebenen Studierenden zusammensetzt. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:

  • Studierenden während des Studiums zu unterstützen,
  • studentische Positionen gegenüber der Universität, aber auch gegenüber der Öffentlichkeit, der Presse und der Politik zu vertreten,
  • die Förderung der politischen Bildung der Studierenden,
  • und die Förderung des Studierendensports.

Der StuRa organisiert sich in verschiedenen Referaten zu unterschiedlichsten Themen wie beispielsweise Antidiskriminierung, Sport, Hochschulpolitik und vielen mehr. In diesen können alle Studierenden, egal ob gewählt oder nicht, mitwirken. Bei Interesse und Bedarf an neuen Themengebieten, mit denen sich Studierende befassen möchten, können jederzeit neue Referate eingerichtet werden.

Weitere Informationen: https://www.tu-chemnitz.de/stura/

Fachschaftsräte der Fakultäten

Die Fachschaftsräte sind deine studentische Vertretung auf Fachebene. Die Mitglieder befassen sich mit allen Angelegenheiten rund um Studium, Prüfungen und Fakultätsinternen Fragen. An welche Fachschaft man sich am besten wenden soll, hängt vom Studienfach bzw. der Fakultätszugehörigkeit ab. Jeder Studierende kann sich zur Wahl aufstellen lassen, um als Mitglied mitzuwirken. Aber auch nicht-gewählte Helfer sind wichtig, um alle Studierenden optimal unterstützen zu können und Studienanfängern den Start ins Studium zu erleichtern. Zu den wichtigsten Aufgaben der Fachschaftsräte zählen:

  • studienspezifische Beratung
  • Informationsveranstaltungen
  • Vermittlung zwischen Studiereden und Dozierdenen
  • Organisation der O-Phase
  • Organisation von Veranstaltungen (z.B. Sommerfest der Fachschaften, Fachschaftspartys)

FSR Chemie: https://www.tu-chemnitz.de/fsr-chemie/
FSR Physik https://www.tu-chemnitz.de/fsphysik/
FSR Elektrotechnik und Informationstechnik https://www.tu-chemnitz.de/stud/fs/et-it/
FSR Human- und Sozialwissenschaften https://www.tu-chemnitz.de/projekt/fsrhsw/
FSR Informatik https://www.tu-chemnitz.de/fsrif/de/
FSR Maschinenbau https://www.tu-chemnitz.de/fsrmb/
FSR Mathematik https://www.tu-chemnitz.de/mathematik/fsrmathe/
FSR Philosophische Fakultät https://www.tu-chemnitz.de/projekt/fsrphil/
FSR Wirtschaftswissenschaften https://www.tu-chemnitz.de/wirtschaft/fsr/

Mitwirkung auf Fakultätsebene

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist für alle Angelegenheiten der Fakultät zuständig. Er setzt sich aus studentischen Vertreterinnen und Vertretern, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie einer/einem Gleichstellungsbeauftragten zusammen. Zudem bestellt der Fakultätsrat für jeden Studiengang eine Studienkommission und einen Prüfungsausschuss, die mit dem zuständigen Fachschaftsrat zusammenarbeiten.

Studienkommission

In der Studienkommission werden insbesondere die Studieninhalte und die Studienqualität beraten und Qualitätssicherungsmaßnahmen entwickelt. Zudem werden Studien- und Prüfungsordnung erstellt oder geändert. Die Studienkommission nimmt eine Sonderstellung unter allen Gremien der Hochschule ein. Nur hier sind Studierende und eigenständig Lehrende paritätisch vertreten. Ohne die Zustimmung der Studierenden können keine Beschlüsse gefällt werden.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss setzt sich aus Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, akademischen und studentischen Mitgliedern zusammen. Der Ausschuss ist für Prüfungsangelegenheiten eines Studiengangs und damit verbundene Fragen zuständig. Darunter fallen zum Beispiel Anrechnung von Prüfungsleistungen, die Zulassung zu Prüfungen oder die Anrechnung von Studienzeiten. Grundlage für die Arbeit des Prüfungsausschusses ist die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.

Links zu Gremien der Fakultäten:

 

Mitwirkung auf Universitätsebene

Senat

Der Senat ist das wichtigste aus allen Gruppen zusammengesetzte Entscheidungsgremium der Universität. Hier werden grundsätzliche, d.h. mehr als eine Fakultät betreffende, Entscheidungen zu vielen Bereichen des universitären Lebens getroffen. Der Senat besteht aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern, bestehend aus Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, akademischen und nicht-akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und studentischen Vertreterinnen und Vertretern. Zusätzlich gehören dem Senat die drei Prorektoren, der Kanzler und Dekan mit beratender Stimme an.

Weitere Informationen: https://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/senat/index.php

Erweiterter-Senat

Der Erweiterte Senat setzt sich aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern des Senates und 34 stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern aus den Mitgliedergruppen zusammen. Der Rektor, die Prorektoren, der Kanzler, der Dekane und die/der Gleichstellungsbeauftragte der TU Chemnitz gehören dem Erweiterten Senat mit Rede- und Antragsrecht an.

Weitere Informationen: https://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/erweiterter_senat/index.php