Wer darf was: Postfach-Zugriffsrechte
Jedes Postfach (Mailbox) und jeder Ordner ist mit Zugriffsrechten versehen, über die der Zugriff von Nutzer-Mailprogrammen via IMAP-Protokoll geregelt wird. Damit ist es z. B. möglich, dass ein Postfach von mehreren Nutzern (ohne ein spezielles Passwort, sondern nur mit deren persönlichen Loginkennzeichen und Passworten) bearbeitet werden kann.
Die Standard-Zugriffsrechte für persönliche Postfächer sind:
Nur der Eigentümer hat vollen Zugriff zu seinem persönlichen Postfach, sonst niemand. Wir raten davon ab, anderen Benutzern Zugangsrechte für das persönliche Postfach oder Unterordnern zu erteilen. In Ausnahmefällen (z. B. Vertretung) kann der Eigentümer aber anderen Nutzern bestimmte Zugriffsrechte erteilen: Lesen, Lesen + Schreiben oder Lesen + Schreiben + Administrieren. Achten Sie darauf, dass Sie niemals Freigaben für alle authentifizierten Benutzern erteilen!
Die Standard-Zugriffsrechte für Gruppenpostfächer sind:
Die Änderung der Zugriffsrechte erfolgt via Webmail, siehe Beschreibung bei SOGo „Wo stellt man Zugriffsrechte auf Gruppenpostfächer ein?“. Achten Sie darauf, dass Sie niemals Freigaben für alle authentifizierten Benutzern erteilen – außer dem erfolderlichen „E-Mail senden“!
Siehe auch:
- Gruppenpostfächer für personenunabhängige E-Mail-Adressen