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Rechtliches
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Publizieren im WWW: Die rechtliche Seite

Allgemeine rechtliche Hinweise

Hinweis: Diese Informationen stellen weder eine Rechtsberatung dar, noch erheben sie den Anspruch auf Vollständigkeit. Sie bieten lediglich einen kurzen Überblick über die relevantesten Regelungen bei der Gestaltung von Web-Dokumenten.

Bevor Sie als Webautor oder -autorin überhaupt Inhalte veröffentlichen, müssen Sie sich mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut machen, denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch digital können Verstöße empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Es gibt kein explizites Internetrecht, vielmehr sind bereits bestehende Gesetze analog anwendbar – allem voran das Urheberrecht, aber auch das Telemediengesetz, Datenschutzgesetze und das Strafrecht.

Neben gesetzlichen Vorschriften sind zusätzlich die Benutzungsordnungen des URZ bindend. Sie regeln u. a. den Nutzungsbereich, nutzungsberechtigte Personen und die Haftung.

Die häufigsten Rechtsverstöße auf unseren Webseiten

Szenario Möglicher Verstoß gegen
Sie binden Bilder oder Grafiken ein, die Sie irgendwo im Internet gefunden haben. Urheberrecht, Markenrecht
Sie wollen Ihre Webseiten mit Twitter, Google Maps, Instagram oder anderen Social-Media-Einbettungen aufhübschen. Datenschutz
Sie nutzen besondere Schriftarten, anstatt der universitätseigenen. Datenschutz
Sie posten selbst geschossene Fotos des letzten Team-Meetings. Datenschutz, allgemeines Persönlichkeitsrecht
Sie nutzen Ihren Webspace für private Projekte. URZ-Nutzungsordnung (PDF)

Sorgfaltspflicht und Webseitenpflege

Das Internet befindet sich in einem ständigen Wandel, mit welchem auch der Gesetzgeber versucht Schritt zu halten. Fortlaufend werden neue Gesetze erlassen, oder Gerichte fällen wegweisende Entscheidungen zu bisher ungeklärten Sachverhalten im Internet. Selbst 30 Jahre nach seiner Erfindung gibt es noch viele rechtliche Streitfragen oder Grauzonen im World Wide Web. Kommen Sie deshalb Ihren Verpflichtungen als Webautor und -autorin nach und informieren Sie sich regelmäßig über angepasste oder geänderte Gesetzeslagen und pflegen Sie Ihre Webseiten entsprechend. Halten Sie auch die Angaben zu den verantwortlichen Webadmins (Link „Webmaster” im Footer) aktuell, damit diese bei Problemen schnell kontaktiert werden können.

Als Beispiel jüngster Leitentscheidungen sei das Urteil zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch die Nutzung von Google Fonts genannt – dieses nutzen unseriöse Anwälte für Abmahnungen [LG München I, 20.01.2022 - 3 O 17493/20].

Klicken Sie im Home-Ordner Ihrer Webseite auf das Symbol zum Bearbeiten der „config.inc”-Datei.

Bildschirmfoto TUCAL Homeverzeichnis

In der Oberfläche der Rahmendefinition können Sie nun unter dem Menüpunkt „Autor“ den Namen und die E-Mail-Adresse der zuständigen Webadmins eintragen. Der eingetragene Name erscheint auf Ihrer Webseite unten links im Footer.

Bildschirmfoto TUCAL Rahmen

Haftung bei Verstößen

Verletzungen des Urheberrechtes oder der Datenschutzgesetze ziehen meist die Begründung von Schadensersatzansprüchen nach sich. In besonders schwerwiegenden Fällen oder bei strafrechtlichen Handlungen kann jedoch auch eine Freiheitsstrafe drohen. Grundsätzlich haftet die Universität bei rechtswidrigen Handlungen, die Sie als Webautor und -autorin auf Servern der TU Chemnitz begehen. Diese Haftung kann jedoch auf Sie zurückfallen, sollten Sie grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln.

Vorhandene Infrastruktur ist sicherer

Nutzen Sie das Content-Management-System TUCAL zur Erstellung von Webseiten, die Bilderdatenbank für Fotos, die Icons des Corporate Designs und für Social-Media-Einbindungen die URZ-Plugins. Die uni-eigenen Tools werden stets an aktuelle Gesetzesänderungen angepasst und somit auch die damit erstellten Webseiten, ohne dass Sie als Webautor und -autorin ständig nachbessern müssen. Das sorgt für ein sicheres Grundgerüst Ihrer Webseite, für den eigentlichen Inhalt sind Sie natürlich weiterhin selbst verantwortlich.

Ansprechpartner

Bei rechtlichen Unklarheiten und Fragen können Sie sich gerne an den Datenschutzbeauftragten wenden

Weitere Informationen:

Was ist das Urheberrecht?

Gesetzestext Urheberrecht (UrhG)

Das Urheberrecht ist das Schutzrecht des geistigen Eigentums. Es entsteht automatisch mit Erschaffung eines Werkes und ist untrennbar von der Person des Urhebers bzw. der Urheberin und somit nicht übertragbar.

Der Urheber bzw. die Urheberin hat das ausschließliche Verwertungsrecht [§ 15 Abs. 1 UrhG]. Das bedeutet, er oder sie darf allein über die Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, Vorführung oder Bearbeitung des Werkes bestimmen [§ 15 UrhG].

Dritten kann der Urheber bzw. die Urheberin jedoch ein Nutzungsrecht einräumen.

Was ist urheberrechtlich geschützt?

Das Urheberrecht schütz Werke der persönlichen geistigen Schöpfung. Dazu zählen u. a. [§ 2 Abs. 1 UrhG]:
  • Schriftwerke
  • Computerprogramme
  • Werke der Musik
  • Werke der bildenden Künste und deren Entwürfe
  • Lichtbildwerke
  • Filmwerke
  • wissenschaftliche oder technische Zeichnungen, Pläne, Tabellen etc.
Außerdem sind im Urheberrecht verwandte Schutzrechte festgelegt für:
  • Lichtbilder [§ 72 UrhG]
  • Aufnahmen ausübender Künstler [§§ 73 – 83 UrhG]
  • Funksendungen [§ 87 UrhG]
  • Datenbanken [§§ 87a – 87e UrhG]
  • Presseveröffentlichungen [§§ 87f - 87h UrhG]

Da das Urheberrecht automatisch mit Erschaffung des Werkes entsteht, auch bei geringfügiger geistiger Schöpfungshöhe, sollte man davon ausgehen, dass nahezu die Gesamtheit der Bilder, Filme oder Schriftstücke urheberrechtlich geschützt ist. Zu den Verwertungsrechten, die der Urheber oder die Urheberin innehält, zählen auch das Speichern, Kopieren, Hoch- und Herunterladen von Werken in digitaler Form auf Festplatten oder Cloud-Speicher. Sie dürfen dementsprechend nicht ohne Weiteres online verfügbare Werke auf ihrem Webspace abspeichern und auf ihrer Webseite anzeigen.

Ausnahmen bestehen bei der Einbettung von Werken über externe Seiten. Bei dieser Methode ist jedoch die Einhaltung des Datenschutzes schwierig. Siehe dazu das FAQ des Datenschutzbeauftragten.

Achtung!

Werke, die leicht als Allgemeingut angesehen werden, jedoch ebenfalls geschützt sind: Landkarten und Ausschnitte daraus [BGH, Beschl. v. 18.9.2014 – I ZR 138/13], DIN-Normen [OLG Hamburg, Urteil vom 27.07.2017, Az. 3 U 220/15 Kart], sowie Fotos gemeinfreier Werke [ LG Berlin, Urt. v. 31.5.2016 – 15 O 428/15 (PDF)] .

Wie kann ich urheberrechtlich geschützte Werke auf meiner Webseite verwenden?

Einholen von Nutzungsrechten:

Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, sein Werk zu nutzen [§31 Abs. 1 Satz 1 UrhG]. Oft werden die Verwertungsrechte nicht über den Urheber selbst, sondern kollektiv über Verwertungsgesellschaften vergeben (bspw. GEMA, VG Wort, VFF). Sie handeln im Interesse vieler Urheber, sorgen für ihre angemessene Entlohnung und vereinfachen den Verwaltungsaufwand im Internet. Die meisten Urheber oder Verwertungsgesellschaften bieten Nutzungsrechte gegen die Zahlung von Nutzungsgebühren an. Informieren Sie sich vor der Verwendung fremder Werke, bei wem die Verwertungsrechte liegen und sichern Sie mit diesen die Nutzung vertraglich ab. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten die Verträge immer schriftlich vorliegen und die Nutzungsbedingungen genau beschreiben und u. a. festhalten:

  • welche Werke betroffen sind
  • wer Rechteinhaber ist
  • welche Form der Nutzung vorgesehen ist (online, privat, kommerziell)
  • zeitliche Begrenzung der Nutzungsrechte
  • welche expliziten Rechte benötigt werden (Vervielfältigung, Bearbeitung etc.)

Creative Commons:

Creative Commons ist eine gemeinnützige Organisation, welche Urhebern standardisierte Lizenzverträge anbietet, die sogenannten CC-Lizenzen. Mit diesen können Urheber der Öffentlichkeit freie Nutzungsrechte, in verschiedenen Abstufungen, einräumen. Auch wenn diese Werke grundsätzlich ohne Einwilligung des Urhebers und entgeltfrei verwendet werden können, gibt es dennoch verschiedene Lizenztypen, die bei der Nutzung zu beachten sind. Freie Lizenz bedeutet nicht rechtsfrei.

Werke mit CC-Lizenzen finden Sie u. a. bei Pixabay, Jamendo oder Wikimedia

Zeichen Bezeichnung Bedeutung
CC Zeichen CC Allgemeines Creative-Commons-Zeichen
Icon mit Menschlicher Silhouette-CC BY Zeichen BY Nennung des Autors
Icon mit linksdrehendem Kreispfeil-CC SA Zeichen SA Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Icon mit Gleichheitszeichen-CC ND Zeichen ND Keine Bearbeitung erlaubt
Icon mit Null-CC 0 Zeichen 0 Keine Bedingungen
Icon mit durchgestrichenem Euro-CC NC-EU Zeichen NC-EU Keine kommerzielle Nutzung EU

Achtung!

Bitte versichern Sie sich bei der Nutzung von CC- Werken, dass auch wirklich der Urheber die Lizenzrechte erteilt hat und das Werk nicht von unberechtigten Dritten zur Verfügung gestellt worden ist. Sollte das Werk an anderer Stelle im Internet ohne CC-Lizenz erscheinen oder scheint das Werk besonders professionell, ist Vorsicht geboten.

Stockmedien:

Anbieter von Stockmedien bieten Ihnen die Möglichkeit, meist durch die Zahlung eines Entgeldes, eine Vielzahl von lizenzfreien Bildern zu nutzen, ohne dass Sie mit den jeweiligen Urhebern einzelne Verträge eingehen müssen. Auch hier muss auf die geltenden Regelungen zur Veröffentlichung der Werke geachtet werden, auch wenn sie lizenzfrei sind.

Freie Nutzung von Werken:

Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers [§ 64 UrhG]. Ab diesem Zeitpunkt sind Werke öffentliches Gut und zur freien Nutzung verfügbar. Aber Vorsicht, digitale Kopien von gemeinfreien analogen Werken können wiederum selbst geschützt sein.

Gemeinfrei sind generell amtliche Werke, Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen und damit vom urheberrechtlichen Schutz befreit. [§5 Satz 1 und 2 UrhG]

Im Zuge eines Zitates können Werke ohne Nutzungsrechte veröffentlicht werden [§51 UrhG]. Dies bedarf jedoch eines besonderen Zweckes und muss in einem selbständigen Werk geschehen. Außerdem muss eine ausreichende Auseinandersetzung mit dem Zitat stattfinden [BGH 20.12.2007, Az. I ZR 42/05].

Copyright-Vermerk

Das Copyright Zeichen besitzt in Deutschland keine rechtliche Relevanz. Werke nach §2 UrhG sind automatisch urheberrechtlich geschützt und bedürfen keiner expliziten Kennzeichnung.

Ressourcen der TU Chemnitz

Die Universität bietet eine Bilderdatenbank zur freien Nutzung für alle Webautoren oder -autorinnen an: Bilderdatenbank

Außerdem gibt es unieigene Icons: Icons

Datenschutz

Datenschutzgesetze

Gesetzestext Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

Gesetzestext Sächsisches-Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG)

Jede Webseite muss die geltenden Datenschutzrechte in Deutschland einhalten. Den Großteil regelt die europaweit gültige DS-GVO, aber auch Landesrecht in Form der SächsDSDG für öffentliche Einrichtungen ist zu beachten. Sofern Sie die vom URZ bereitgestellten Tools wie das TUCAL nutzen und eine Webseite unter der Hauptdomain „tu-chemnitz.de“ betreiben, sollten Sie datenschutzmäßig auf der sicheren Seite sein. Alle Dienste des URZs verarbeiten personenbezogene Daten lokal ohne Weitergabe an Dritte, die Datenverarbeitung wiederum ist in einer zentralen Datenschutzerklärung für die Webseiten geregelt. Sollten Sie jedoch eine eigene Domain innehaben oder externe Ressourcen nutzen, müssen Sie diese auf Datenschutzkonformität prüfen und eventuell eine eigene Datenschutzerklärung verfassen.

Einbindung externer Ressourcen

Sobald Sie Bilder, Landkarten, Schriftarten oder Social-Media-Plugins in Ihrer Webseite von extern einbetten, ist diese nicht mehr datenschutzkonform. Durch das Einbetten mit einem <src>-Tag werden externe Webseiten und deren Server aufgerufen und Nutzerdaten wie die IP-Adresse, der verwendete Browser oder das genutzte Betriebssystem ausgetauscht. Diese Daten können von einigen Anbietern bereits zur Erstellung eines Nutzerprofils verwendet werden, wodurch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wird. Dies hat das LG München I kürzlich bestätigt [LG München I, 20.01.2022 - 3 O 17493/20]. Dieses Problem können Sie umgehen, indem Sie alle benötigten Ressourcen lokal auf Ihrem eigenen Webspace abspeichern. Speichern Sie jedoch nur Ressourcen, an denen Sie die Nutzungsrechte besitzen. Bei Ressourcen, die nicht lokal abgespeichert werden können, wie Google Maps oder Social Media, nutzen Sie bitte die Zwei-Klick-Einwilligung des URZs. Durch Vorschaltung dieser Lösung müssen Nutzer erst in die Weitergabe von Daten einwilligen, bevor Inhalte geladen werden. Siehe dazu den Eintrag im URZ-Blog.

Die einzelnen Anfragen, die Ihre Webseite sendet, können Sie einfach selbst anschauen, indem Sie im Browser (Chrome oder Firefox) mit der rechten Maustaste auf die Seite klicken. Damit öffnet sich das Kontextmenü. Dort klicken Sie auf „untersuchen“, damit sich die Entwicklertools öffnen. Nun finden Sie unter dem Reiter Network (Chrome) bzw. Netzwerkanalyse (Firefox) alle Verbindungen. Die Seiten müssen eventuell neu geladen werden, damit alle Anfragen erscheinen. Verbindungen, die nicht von der Domain „tu-chemnitz.de“ oder Universitätsservern kommen, sind problematisch.

Bildschirmfoto Web- Entwicklertools mit Google Fonts Netzwerkanfragen
Bildschirmfoto Web- Entwicklertools mit TU Chemnitz Netzwerkanfragen

Eine detaillierte Beschreibung von Datenschutzrichtlinien und deren Anwendung finden Sie auf der Webseite des Datenschutzbeauftragten.

Persönlichkeitsrechte

Gesetzestext Grundgesetz

Das eine Persönlichkeitsrecht per se existiert nicht, vielmehr konstruiert es sich aus verschiedenen Rechten wie dem Namensrecht [§ 12 BGB], dem Recht am eigenen Bild [§§ 22 ff. KUG] oder dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (DS-GVO). Das allgemeine Persönlichkeitsrecht leitet sich aus Art. 2 Abs.2 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ab. Es sichert die freie Entfaltung der Persönlichkeit einer jeden Person und soll sie vor Eingriffen in ihren Persönlichkeitsbereich schützen. Jede Person soll dadurch selbst entscheiden können, ob und wie Informationen aus ihrem privaten oder sozialen Bereich anderen zugänglich gemacht werden. Einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht stellen unter anderem folgende Sachverhalte dar:

  • herabsetzende oder unwahre Behauptungen über eine Person
  • Veröffentlichung von Bildern und Tonaufnahmen ohne Einwilligung der abgebildeten bzw. aufgenommenen Person
  • Veröffentlichung oder Weitergabe privater Information ohne Einwilligung

Vor Veröffentlichung und Weitergabe persönlicher Daten ist stets eine Einwilligung der betroffenen Person einzuholen. Ausnahmen bestehen bei Bildern von Personen der Zeitgeschichte, sofern ein gesellschaftliches Interesse besteht, ebenso bei Bildern mit Personen, die nur Beiwerk sind.

Hinweis

Auch Gruppenfotos können ein Recht am eigenen Bild begründen und Bilder von Personen der Zeitgeschichte sind meist weiterhin urheberrechtlich geschützt. Genaue Ausführungen, welche Bilder Sie von Personen veröffentlichen dürfen, finden Sie auf der Webseite des Datenschutzbeauftragten.

Publizistische Sorgfaltspflicht

Die gesetzlich festgelegte publizistische Sorgfaltspflicht ist nur für gewerbliche journalistische Veröffentlichungen bindend, dennoch sind Sie als Webseitenautor oder -autorin und Universitätsangehörige in der Pflicht, Inhalte Ihres Webseitenauftrittes nach universitären und wissenschaftlichen Standards sorgfältig zu überprüfen und keine falschen Meldungen zu publizieren. Prüfen Sie Quellen auf Ihre Herkunft und den Wahrheitsgehalt. Unwahre oder verzerrende Behauptungen dürfen nicht dargestellt werden. Machen Sie persönliche Meinungen und nicht belegte Aussagen deutlich erkennbar. Äußern Sie Kritik sachlich und benutzen Sie keine herabsetzenden Formulierungen, die Persönlichkeitsrechte anderer Personen verletzen. Das Recht auf Meinungsfreiheit stellt keinen Freifahrtschein für Diffamierung und Lügen dar.

Impressumspflicht

Alle Dienstanbieter nach § 5 TMG unterliegen bei geschäftsmäßiger Tätigkeit der Impressumspflicht. Ein Impressum stellt sicher, das Nutzende die Identität des Webseitenverantwortlichen in Erfahrung bringen können. Das trägt einerseits zur Transparenz und andererseits zur Seriosität des Webauftrittes bei. Die Universität stellt ein zentrales Impressum bereit, welches die Seiten unter der Hauptdomain „tu-chemnitz.de“ erfasst. Sie müssen daher unter dieser Domain lediglich einen aktuellen Webmaster hinterlegen, siehe Kapitel allgemeine Hinweise. Webseiten unter einer eigenständigen Domain bedürfen eines eigenen Impressums oder einer Kopie des zentralen Impressums.

  • Name und Anschrift
  • Rechtsform bei juristischen Personen und die Vertretungsberechtigten
  • Kontaktdaten
  • zuständige Aufsichtsbehörde, falls notwendig
  • Register und Registernummer: Eintragung im Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschafftsregister oder Genossenschaftsregister
  • reglementierte Berufe
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Abwicklung/Liquidation
  • verantwortliche Person für den Inhalt.

Strafrecht

Gesetzestext Strafgesetzbuch (StGB)

Auch online sind strafrechtliche Handlungen nach den StGB verboten, hierfür ist kein eigenständiges Internetstrafrecht notwendig. Zu strafrechtlichen Handlungen zählen unter anderem:

  • Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen [§ 86a StBG]
  • Gewaltdarstellungen [§ 131 StGB]
  • Störung des Datenverarbeitungsablaufs [§ 303b Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 StGB]

Solche Handlungen stellen einen schweren Gesetzesverstoß dar und sind nicht nur auf fahrlässige Webseitenpflege zurückzuführen. Sollte die Universität auf solche Handlungen aufmerksam werden, wird Ihr Webseitenauftritt sofort gesperrt.