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Dezernat Akademische und studentische Angelegenheiten
Akademische und studentische Angelegenheiten
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Mustervereinbarungen zur Geheimhaltung im Zusammenhang mit studentischen Prüfungsarbeiten und Dissertationen

Hinweis: Dokumente sind nur für Mitarbeiter/innen der TU Chemnitz einsehbar.

Stand: 08/2024

Die nachfolgend zur Verfügung gestellten Mustervereinbarungen dienen der Optimierung der zumeist ähnlich gelagerten Prozesse der Erarbeitung und Abstimmung eines Vereinbarungsentwurfes, dem Ziel der Verwendung einer rechtssicheren Mustervereinbarung und damit der Vermeidung unnötiger und zeitaufwändiger Iterationen.

Finden die Mustervereinbarungen – mit Ausnahme von spezifischen Anpassungen ohne rechtliche Relevanz (siehe gelbe Markierung und Hinterlegung) – ohne weitere Veränderungen Verwendung, ist eine juristische Prüfung nicht erforderlich.

Bei darüber hinausgehenden Änderungen ist eine erneute juristische Prüfung zwingend erforderlich. Im Interesse einer kurzfristigen Prüfung wird darum gebeten, alle Änderungen im Word-Änderungsmodus einzuarbeiten. Die geänderte Mustervereinbarung ist rechtzeitig einzureichen. Dabei ist eine angemessene Bearbeitungszeit zu berücksichtigen, die in der Regel 15 Arbeitstage beträgt.

Für einen Abschluss einer Vereinbarung wird um folgendes Vorgehen gebeten:

  1. Befassung mit den Inhalten und Verpflichtungen der Mustervereinbarung sowie Prüfung auf deren Realisierbarkeit im konkreten Einzelfall durch die Professur

    (Auch bei der Verwendung einer Mustervereinbarung wird nachdrücklich um eine umfängliche Befassung  mit den Inhalten und Verpflichtungen sowie eine Prüfung auf deren Realisierbarkeit im konkreten Einzelfall gebeten. Im Fall von Bedenken wird eine entsprechende Mitteilung benötigt. Anderenfalls wird davon ausgegangen, dass die in der Mustervereinbarung enthaltenen Verpflichtungen aus Sicht der Professur realisierbar sind.)

  2. Vervollständigung der Mustervereinbarung durch die Professur

  3. Weiterleitung der Vereinbarung an den Vereinbarungspartner mit der Bitte um Prüfung und Unterzeichnung

    (Sollten seitens des Vereinbarungspartners Änderungswünsche hinsichtlich des Vereinbarungstextes bestehen, können diese der Abteilung 1.1 mitgeteilt werden. Es wird sodann geprüft, ob den Änderungswünschen entsprochen werden kann.)

  4. Unterzeichnung der Vereinbarung in mindestens dreifacher Ausfertigung durch die unterzeichnungsberechtigte(n) Person(en) des Vereinbarungspartners und Versand der Ausfertigungen durch den Vereinbarungspartner an die Professur

  5. Unterzeichnung der Ausfertigungen durch die Professur

  6. Versand der Ausfertigungen durch die Professur an die Abteilung 1.1 mit der Bitte um Unterzeichnung der Ausfertigungen durch den Rektor

  7. Versand der Ausfertigungen durch die Abteilung 1.1 an die Professur nach Unterzeichnung durch den Rektor (Verbleib einer Ausfertigung beim Rektor) mit der Bitte um Weiterleitung einer Ausfertigung an den Vereinbarungspartner (Verbleib einer Ausfertigung bei der Professur)

Mustervereinbarungen:

a) für studentische Prüfungsarbeiten:

Geheimhaltungsvereinbarung (GHV) – studentische Prüfungsarbeit

Non-disclosure agreement (NDA) – thesis

b) für Dissertationen:

Geheimhaltungsvereinbarung (GHV) – Dissertation

Non-disclosure agreement (NDA) – dissertation*

* Wichtiger Hinweis zur Verwendung des jeweiligen NDA:

Soweit der Vereinbarungspartner seinen Sitz in einem deutschsprachigen Land hat, ist die deutschsprachige GHV zu verwenden, da das englischsprachige NDA ein zusätzliches rechtliches Risiko darstellt. In einem Streitfall würde sich das zuständige Gericht das englische NDA übersetzen lassen müssen, um dessen Inhalte nach dem einschlägigen Recht zu beurteilen. Ob diese Übersetzung dann den tatsächlichen Intentionen der Vereinbarungspartner entspricht, kann nicht sichergestellt werden.