Lehre
Lehrveranstaltungen einer privatrechtlichen Professur an einer Technischen Universität sollten maßgeblich von der Überlegung geleitet werden, welches juristische Fachwissen der Wirtschaftswissenschaftler, Ingenieur oder Naturwissenschaftler benötigt.
Dies sind auf der einen Seite die Grundlagen des Privatrechts, namentlich das Bürgerliche Recht sowie das Handels- und Gesellschaftsrecht. In unseren gleichnamigen Lehrveranstaltungen vermitteln wir dieses notwendige juristische Basiswissen, welches Ausgangspunkt jeglicher vertiefenden Lehrveranstaltung ist.
Daneben hat sich Lehre auch an den Anforderungen zu orientieren, die von Unternehmen (also den späteren Arbeitgebern) an die Absolventen gestellt werden. D.h. privatrechtliche Lehre muss auch das Ziel verfolgen, die Studierenden auf ihre späteren beruflichen Tätigkeitsfelder - national wie international - vorzubereiten. Diesem Leitgedanken folgend gilt es, interessante Lehrangebote für Studierende aller Fachbereiche zu unterbreiten. Hierzu gehören Vertiefungsvorlesungen, Seminare, Kolloquien sowie Bachelor- und Masterarbeiten zum Innovations- und Technikrecht (insbesondere das Recht der neuen Technologien) einerseits sowie zum nationalen und internationalen Unternehmensrecht andererseits.