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International Office of the Faculty
FAQ für Outgoer
International Office of the Faculty 

Häufig gestellte Fragen

 

Wer ist Ansprechpartner an der TU Chemnitz?

Für fachliche Fragen zum ERASMUS+-Programm, ECTS und zur Anerkennung von Studienleistungen:
Stephan Kunitz
Professur für Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Reichenhainerstr., R. 515
Tel. 0371-531-37216
E-Mail:

 

Für allgemeine und administrative Informationen zum ERASMUS+-Programm:
Oliver Sachs, M.A.
Internationales Universitätszentrum (IUZ)
Straße der Nationen 62, Zi. 004
Tel. 0371-531-37972
E-Mail:

 

Für die Anerkennung von Studienleistungen:
...die jeweiligen Fachvertreter, d.h. zunächst Professoren bzw. Lehrstühle, ansonsten Studiendekan bzw. Fachstudienberater. In letzter Instanz entscheidet der Prüfungsausschuss.

Für welche Länder gilt das ERASMUS+-Programm und wie kann ich außerhalb Europas studieren?

Derzeit sind am Programm ERASMUS+ 33 Länder beteiligt: alle EU-Mitgliedstaaten, die Türkei, die EFTA/EWR-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien. Die Schweiz nimmt eine Sonderstellung mit dem Swiss European Mobility Programme ein. Jedoch kann man sich nur für diejenigen Universitäten um ein Auslandssemester bewerben, mit welchen auch ein ERASMUS+-Abkommen mit der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der TU Chemnitz besteht (siehe Partnerhochschulen). Falls Sie außerhalb Europas ein Auslandssemester absolvieren wollen, erhalten Sie weitere Informationen beim IUZ.

Wie kann ich mich über die Partnerhochschulen informieren?

Am besten suchen Sie die jeweilige Homepage der Universität auf. Links zu den Homepages der Universitäten und den Städten sowie weiterführende Informationen finden Sie links unter Partnerhochschulen. Sie können auch Unterlagen per Post anfordern; das kann allerdings eine Weile dauern. Unter Umständen können Sie ehemalige Austauschstudenten kontaktieren und befragen. Zudem können Sie im IUZ Berichte ehemaliger Austauschstudenten einsehen.

 

Wichtig: Sie sind für die Beschaffung der Informationen zuständig!

Wie sind die Semesterzeiten an den ausländischen Partnerhochschulen?

Gewöhnlich weichen die Semesterzeiten an den ausländischen Partnerhochschulen von den Semesterzeiten der TU Chemnitz ab. Der Autumn/Fall Term (äquivalent zu unserem Wintersemester) startet bei vielen Partneruniversitäten bereits im August/September und der Spring Term (äquivalent zu unserem Sommersemester) bereits im Januar/Februar.

Achten Sie deshalb insbesondere bei einem Auslandsstudium im Spring Term darauf, dass möglicherweise terminliche Kollisionen mit den Prüfungszeiträumen des hiesigen Wintersemesters auftreten können. Andererseits kann ein Studienaufenthalt im Fall Term ggf. zeitliche Vorteile mit sich bringen, sodass Sie optimalerweise die Prüfungen des Sommersemester und Wintersemesters hier vor Ort ableisten können und die Prüfungen an der Austauschhochschule zwischen diesen beiden Prüfungszeiträumen ableistbar sind.

 

Informationen über die Semesterzeiten entnehmen Sie bitte den Homepages oder Unterlagen der einzelnen Partneruniversitäten.

Wie sieht das Auswahlverfahren für ERASMUS+-Studienplätze aus?

Nach dem Bewerbungsschluss werden alle Bewerbungen nach bestimmten Kriterien aufgenommen und gerankt. Dieses Ranking wird den Bewerbern bekannt gegeben. In der dort festgelegten Reihenfolge können sich die Studenten für eine Partnerhochschule entscheiden. Ist der gewünschte Studienplatz bereits vergeben, kann ein Ersatzplatz aus der Liste der noch nicht vergebenen Studienplätze gewählt werden. Ist die Vergabe abgeschlossen, erklären die Bewerber schriftlich die Annahme des von ihnen gewählten Platzes. Diese Annahmeerklärung ist sowohl für den Bewerber als auch für die Fakultät verbindlich und kann nur noch durch Beschluss der Partnerhochschule außer Kraft gesetzt werden. Im Anschluss werden die Namen der Bewerber von uns an die jeweiligen Partnerhochschulen gemeldet.

 

Wichtig: Die Vergabe eines Studienplatzes durch uns konstituiert keinen Anspruch auf einen Studienplatz an der Partnerhochschule! Den Studienplatz hat erst sicher, wer von der Partnerhochschule eine Bestätigung über die Aufnahme erhält. Diese wird zwar in aller Regel erteilt, kann jedoch aufgrund bestimmter Umstände (z.B. Nicht-Einhaltung von Bewerbungsfristen und besonderen Studienvoraussetzungen; fachfremde Bewerbung) auch verweigert werden. In jedem Fall sind Sie für die korrekte Anmeldung zuständig!

Wie sind die Chancen, dass ich den gewünschten ERASMUS+-Studienplatz bekomme?

Die Chancen hängen in erster Linie von der Erfüllung der Vergabekriterien (siehe Informationen zur Bewerbung), aber auch von Gesamt-Bewerberzahl und dem gewünschten Platz ab. Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass die Plätze in Skandinavien und z.T. in Westeuropa am begehrtesten sind und hier die meisten Bewerbungen vorliegen. Länder, in denen wir über wenig Plätze verfügen (z.B. Spanien), sind meist schneller vergeben, während man in Ländern, in denen wir über viele Plätze verfügen (z.B. Frankreich, Finnland) recht gute Chancen hat, den gewünschten Platz zu erhalten. Bewerber für osteuropäische Orte erhalten oft den gewünschten Platz

Hat eine fachfremde Bewerbung Aussicht auf Erfolg?

Grundsätzlich ist eine fachfremde Bewerbung nicht von vornherein aussichtslos. Allerdings werden bei der Vergabe der Studienplätze Studierende der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften bevorzugt. Zudem müssen Sie als fachfremde/r Bewerber/in in Ihrer Bewerbung einen fachbezogenen/studienrelevanten Grund nennen können, warum Sie sich gerade nicht bei Ihrer eigenen Fakultät um einen Austauschplatz bewerben konnten. Andernfalls, d.h. bei Nichtvorliegen eines nachweisbaren Bedarfsfalles, wird Ihre Bewerbung nur mit einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit Aussicht auf Erfolg haben. Ein solcher nachweisbarer Bedarfsfall liegt beispielsweise dann vor, wenn die Plätze Ihrer eigenen Fakultät bereits vergeben sind.

 

Wichtig: Selbst in dem Fall, dass Ihre fachfremde Bewerbung Erfolg hat, konstituiert die Vergabe eines Studienplatzes durch uns keinen Anspruch auf einen Studienplatz an der Partnerhochschule! Den Studienplatz hat erst sicher, wer von der Partnerhochschule eine Bestätigung über die Aufnahme erhält. Diese kann beispielsweise aufgrund der fachfremden Bewerbung verweigert werden.

Was ist nach einer erfolgreichen Bewerbung zu tun?

Wenn Sie nach dem Auswahlverfahren einen ERASMUS+-Studienplatz zugesprochen bekommen haben, müssen Sie sich noch gesondert beim IUZ für die Stipendienleistungen des DAAD bewerben. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des IUZ. Weiterhin ist es zwingend notwendig, sich bei der ausländischen Hochschule einzuschreiben. Es obliegt Ihrer Verantwortung, sich um diese Dinge zu kümmern. Lesen Sie sich deshalb bitte unbedingt das Merkblatt für ERASMUS+-Studenten durch!

Wann beginnt das Studium? Wie lange kann/soll ich bleiben?

Da an vielen Universitäten im Sommersemester nur ein verkürztes Programm angeboten wird, ist es ratsam, den Aufenthalt im Wintersemester zu beginnen. Der Beginn des Semesters schwankt je nach Land zwischen Ende August (z.B. Skandinavien) und Ende Oktober (z.B. Italien).

 

Mindestdauer für einen Studienaufenthalt ist ein Semester, also etwa fünf Monate. Abhängig von der Anzahl der Bewerbungen vergeben wir i.d.R. nur einsemestrige Plätze. Bei den britischen Universitäten werden jedoch die Plätze - aufgrund der dortigen Trimesterstruktur - prinzipiell nur für zwei Semester vergeben.

Kann ich für die Dauer des Auslandsstudiums eine Beurlaubung beantragen?

Studierende können aus wichtigem Grund beurlaubt werden. Ein solcher Antrag auf Beurlaubung ist unter anderem für die Dauer eines Auslandsstudienaufenthaltes möglich. Zu beachten ist im Rahmen dessen, dass Ihnen die Beurlaubung nicht die Möglichkeit nimmt, weiter an Studien- und Prüfungsleistungen der Technischen Universität Chemnitz oder der Partneruniversität teilzunehmen, so dass Sie dies bei der Planung Ihres Auslandsstudiums gewinnbringend begrücksichtigen können. Dies gilt jedoch nicht, d.h. der Antrag auf Beurlaubung muss abgelehnt werden, wenn der Auslandsstudienaufenthalt im Rahmen ihrer Studienordnung vorgesehen ist. Nähere Informationen zur Beurlaubung finden Sie auch auf der Seite des Studentenservices.

Wie wird der Aufenthalt finanziert?

Im Rahmen des ERASMUS+-Programms erhält jeder Student ein monatliches Stipendium. Für das akademische Jahr 2019/20 handelt es sich um 450 EUR (Ländergruppe 1), 390 EUR (Ländergruppe 2) bzw. 330 EUR (Ländergruppe 3) pro Monat. Die genaue Förderungshöhe erfahren Sie jeweils durch das IUZ und ist von der Mittelzusage des Fördermittelgebers abhängig. Außerdem kann ein Reisekostenzuschuss beantragt werden. Die Studiengebühren an der Gastuniversität werden erlassen. Zum Teil werden Sprachkurse in der Landessprache finanziert.


Studenten, die Bafög erhalten, sollten Auslands-Bafög (Auslandsförderung) beantragen. Das Auslands-Bafög ist höher als das Inlands-Bafög. Ein Antrag lohnt sich auch für Studenten, die knapp über der Bemessungsgrenze für das Inlands-Bafög liegen.


Bitte im Hinblick auf die Beantragung von Auslands-Bafög unbedingt beachten:
Die Zusage eines Austauschstudienplatzes bzw. der ERASMUS+-Programmteilnahme hat nicht zwingend die Gewährung von Auslands-Bafög zur Folge, auch wenn Sie bereits Inlands-Bafög beziehen sollten. Das Bafög-Amt übernimmt unabhängig vom sonstigen Bewerbungsverfahren eine eigenständige Prüfung hinsichtlich der Förderfähigkeit des Auslandsaufenthaltes. Erkundigen Sie sich deshalb bitte frühzeitig auch nach der Förderfähigkeit Ihres geplanten Auslandsaufenthaltes beim zuständigen Auslandsamt, da das International Office der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften hierüber keine verbindlichen Aussagen erteilen kann.

Wo kann ich wohnen?

Meist stehen Studentenwohnheime zur Verfügung; Sie haben darauf jedoch keinen Anspruch. Genaueres müssen Sie selbst bei der jeweiligen Universität erfragen. Alternativ müssten Sie private Unterkünfte in Betracht ziehen.

 

Wichtig: Sie müssen sich selbst um eine Unterkunft kümmern!

Welche Kurse kann ich wählen?

Prinzipiell sind Sie völlig frei in Ihrer Kurswahl, jedoch kann es sein, dass Sie die Partnerhochschule nicht für alle Kurse zulässt. Dies kann vor allem Kurse betreffen, die nicht an der Fakultät angesiedelt sind, mit der wir den Kontakt unterhalten. Unter Umständen müssen Sie hier nach Ihrer Ankunft direkt bei den jeweiligen Kursleitern klären, ob Sie teilnehmen können. Sie sollten bei der Auswahl der Kurse darauf achten, dass Sie die im Studienprogramm (wird oft als ECTS-Broschüre ausgegeben) angeführten Voraussetzungen erfüllen. Das letzte Wort bei der Kursbelegung hat nach Ihrer Ankunft die Partnerhochschule! Häufig werden vor Semesterbeginn oder während des Semesters auch spezielle Sprachkurse für ERASMUS+-Studenten angeboten. Nachdem Sie Ihre Auswahl getroffen haben, füllen Sie Ihr "Learning Agreement", das Sie auf der Homepage des IUZ herunterladen können, aus und lassen es von dem Auslandsbeauftragten der Fakultät in Chemnitz sowie von Herrn Sachs bzw. einen für den Outgoing-Bereich ebenfalls zuständigen Mitarbeiter im IUZ unterschreiben.

Kann ich Studienleistungen anerkennen lassen und falls ja, wie?

Prinzipiell ja, vgl. § 35 IX SächsHSFG. Voraussetzung dafür ist im Rahmen vom ERASMUS+ Programm die Vergleichbarkeit (nicht die Identität) der erworbenen fachlichen und methodischen Kompetenzen. Die Anerkennung kann demnach dann verwehrt werden, wenn ein "wesentlicher Unterschied" hinsichtlich der zu erwerbenden fachlichen und methodischen Kompetenzen vorliegt. Prüfkriterien sind dabei u.a. der Stundenumfang und die Prüfungsleistungen.

Beispiel: Ein Kurs kann nur dann als Seminar anerkannt werden, wenn eine allein verfasste Hausarbeit mit einem entsprechenden Seitenumfang im Rahmen des belegten Kurses erstellt wurde.

 

Vor Ihrer Abreise:

Um eine Anerkennung Ihrer Prüfungen zu gewährleisten sollten Sie unbedingt vor Antritt Ihres Studiums den entsprechenden Chemnitzer Fachvertreter (Professor/Lehrstuhl oder Studiendekan/Fachstudienberater) aufsuchen und die mögliche Anerkennung über ihn klären. Reichen Sie hierfür bitte unbedingt eine Modulbeschreibung (ggf. eigene Übersetzung ins Englische/Deutsche) beim Fachvertreter ein, damit die Vergleichbarkeit geprüft werden kann. Lassen Sie sich im Anschluss die Anerkennung Ihrer Prüfungen unter Vorlage einer Bestätigung Ihres Fachvertreters von Ihrem Prüfungsausschuss und von Ihrem Fachkoordinator in Ihrem Learning Agreement bestätigten, bevor Sie Ihr Auslandsstudium antreten. Es wird grundsätzlich davon abgeraten den Kontakt zu Ihrem Fachvertreter und Prüfungsausschuss erst nach erfolgter Kurswahl vom Ausland aus herzustellen.

 

Nach Ihrer Rückkehr:

Nach Ihrer Rückkehr entscheidet Ihr Prüfungsausschuss über die anzurechnende Note im Chemnitz Fach (Learning Agreement III). Er kann dabei um eine volle Notenstufe nach oben oder unten von der im Ausland erteilten Note abweichen. Zur Beantragung der Anerkennung reichen Sie bitte folgende Unterlagen beim Prüfungsausschuss ein:

  • Transcript of Records (Leistungsnachweis)
  • vollständig unterzeichnetes Learning Agreement (ggf. Changes Formulare)
  • Modulbeschreibungen.

Zur Einordnung Ihrer Leistungen ist es zudem hilfreich, wenn Sie aus dem Ausland auch weitere Kursmaterialien (Gliederung/Inhaltsverzeichnis der Kursinhalte, ggf. Vorlesungsunterlagen, verwendete Bücher etc.) sowie eine prozentuale Einordnung Ihrer Leistungen (etwa „gehörte zu den besten 5/10/25/50 % der Absolventen des Kurses“) mitbringen.

 

Wichtig: Sie sind dafür verantwortlich, die Anerkennung Ihrer Studienleistungen mit Ihrem jeweiligen Prüfungsausschuss - idealerweise vor Ihrem Auslandsaufenthalt - zu vereinbaren. Eine Hilfestellung gibt Ihnen das vor Antritt des Auslandsaufenthaltes auszufüllende und gegenzuzeichnende Learning Agreement, welches wir Ihnen für das ERASMUS+ Programm und für Aufenthalte außerhalb von Europa im Downloadbereich zur Verfügung stellen.

Wie viele Veranstaltungen muss ich im Ausland belegen und muss ich zwingend schriftliche Prüfungen absolvieren?

Als ERASMUS+-Student sollten Sie grundsätzlich Leistungsnachweise über mind. 20 ECTS-Credits erbringen. Sollten Sie diese Vorgabe deutlich unterschreiten, kann die Heimathochschule im Einzelfall die finanzielle Förderung zurückfordern. Auf Ihrem Abschlusszeugnis der Austauschuniversität (Transcript of Records) sollten also Credits für erfolgreich besuchte Lehrveranstaltungen in möglichst entsprechender Höhe ausgewiesen sein. Die Erbringungsart des Leistungsnachweises ist dabei unerheblich, solange die Veranstaltung auf den Transcript of Records als bestanden gilt und die erforderliche Zahl an Credits erreicht wurde.

 

Um Veranstaltungen jedoch anerkannt zu bekommen sind oftmals schriftliche Prüfungen als Leistungsnachweis zwingend erforderlich. Erkundigen Sie sich also bzgl. der Anerkennung explizit bei den zuständigen Studiendekanen bzw. Fachstudienberatern, dem Prüfungsausschuss oder den zuständigen Lehrstühlen, ob auch eine andere Form der Leistungserhebung zur Anerkennung möglich ist.

Was ist ECTS?

ECTS ist die Abkürzung für das European Credit Transfer System, dem die TU Chemnitz und die meisten Partnerhochschule angehören. Im Rahmen von ECTS weist jede Fakultät den von ihr angebotenen Kursen Kreditpunkte zu. Diese Kreditpunkte sollen ungefähr den Arbeitsaufwand, der mit dem Kurs verbunden ist, widerspiegeln. Eine Übersicht der Kurse und ihrer Kreditpunkte findet sich in der ECTS-Broschüre der jeweiligen Universität oder Fakultät bzw. im Internet. Es wird davon ausgegangen, dass ein einheimischer Student pro Semester mind. 20 Kreditpunkte sammelt. Kreditpunkte erhält, wer den Kurs erfolgreich absolviert, und zwar unabhängig von der erteilten Note die jeweils volle Kreditpunktezahl.

Wie gut muss ich die Unterrichts- und/oder Landessprache sprechen?

Ihre Sprachkenntnisse in der jeweiligen Unterrichtssprache sollten mindestens Niveau B1+, möglichst aber B2, erreichen.

Viele Partnerhochschulen (insb. Skandinavien) bieten englischsprachige Kurse an. Sofern es ein ausreichendes Angebot englischsprachiger Kurse an der Universität gibt, sind englische Sprachkenntnisse für den Aufenthalt ausreichend. Inwiefern Ihre Wunschuniversität englischsprachige Veranstaltungen anbietet, sollte von Ihnen im Voraus recherchiert werden. Vorkenntnisse in der Landessprache sind nichtsdestotrotz für die Bewältigung des Alltags sehr sinnvoll, weshalb ein Grundkurs der Landessprache vor Antritt des Auslandsaufenthalts in jedem Fall empfehlenswert ist.

Sofern Ihre Wunschuniversität keine englischsprachigen Kurse anbietet, sollten Sie die Unterrichts-/Landessprache zumindest passiv so weit beherrschen, dass Sie Vorlesungen folgen können. Denken Sie in diesen Fällen auch daran, dass am Ende Ihres Aufenthaltes Klausuren, Hausarbeiten oder mündliche Prüfungen auf Sie zukommen, die in der Regel ebenfalls in der Landessprache gehalten sind (bitte diesbezüglich auch die Hinweise zu ECTS-Credits beachten). Meist werden an den Partnerhochschulen Sprachkurse in der Landessprache angeboten, und zwar entweder vor Semesterbeginn oder studienbegleitend. Sie können diese Angebote natürlich nutzen, um Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern, aber ein entsprechendes Ausgangsniveau sollte bereits vorhanden sein.

Muss ich meine Sprachkenntnisse vor Beginn des Auslandsstudiums nachweisen?

Bereits im Bewerbungsverfahren bitten wir Sie darum entsprechende Nachweise über Ihre Sprachkenntnisse Ihrer Bewerbung beizufügen. Beachten Sie hierzu unsere weiterführenden Informationen.

 

Zudem müssen Sie einen obligatorischen Online-Sprachtest ("OLS" - Online Linguistic Support) in der jeweiligen Unterrichtssprache vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt absolvieren. Die EU-Kommission möchte damit die Entwicklung der Fremdsprachenkompetenzen evaluieren, so dass das Ergebnis des Sprachtests keinen Einfluss auf Ihre Teilnahme am ERASMUS+ Programm hat. Je nach Verfügbarkeit werden basierend auf Ihrem OLS-Testergebnis Teilnahmelizenzen für einen kostenlosen, fakultativen Onlinesprachkurs durch das IUZ vergeben.

 

Darüber hinausgehend verlangen einige wenige Universitäten einen Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse (TOEFL etc.). Inwiefern Sie gegenüber Ihrer Wunschuniversität einen solchen Sprachnachweis erbringen müssen, sollte von Ihnen daher im Voraus recherchiert werden.

Wo kann ich Informationen zum Auslands-Bafög erhalten?

Allgemeine Informationen zum Bafög sind auf der entsprechenden Webseite erhältlich. Der Antrag auf Auslands-Bafög muss bei bestimmten Ämtern, und zwar in Abhängigkeit vom Zielland, gestellt werden. Das ERASMUS+-Büro kann hierzu keine weiterführenden Auskünfte erteilen.

Muss ich eine Versicherung für die Zeit meines Auslandsaufenthalts abschließen?

Grundsätzlich sollten Sie sich bei Ihren bestehenden (Familien-)Versicherungen (Kranken-, Unfall- und Privathaftpflicht) informieren, inwieweit diese für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes bzw. das entsprechende Land gültig sind. Oftmals wird auch ein Versicherungsnachweis von den Partneruniversitäten gefordert - bitte fragen Sie im Zweifel explizit bei Ihrer Partnerhochschule bzgl. den Anforderungen nach. Sollten Sie über Ihre bisherigen Versicherungen nicht über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen, könnten Sie sich beispielsweise für die kombinierte Gruppenversicherung des DAAD entscheiden, welches explizit auch für ERASMUS+-Studierenden gültig ist.

Was ist nach dem Auslandsaufenthalt zu tun?

Nach Ihrer Rückkehr von der Partnerhochschule sind einige Dokumente im IUZ abzugeben (Letter of Confirmation, Rückmeldebogen, Berichtsformblatt, Erfahrungsbericht, Transcript of Records). Genauere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt oder erhalten Sie beim IUZ selbst.

Wo erhalte ich Informationen zum ERASMUS+-Praktikum und wo kann ich mich dafür bewerben?

Das LEONARDO-BÜRO SACHSEN ist der direkte Ansprechpartner für ein durch ERASMUS+ gefördertes Praktikum (SMP). Weitere Informationen erhalten Sie zudem auch auf der Seite des IUZ und auf der Seite des DAAD.