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Zentrum für Lehrerbildung

Schulpraktische Übung SPS 2 - Wintersemester 2024/25 (semesterbegleitendes Gruppenpraktikum)

Praktikumszeitraum: 24.10.2024 - 06.02.2025, jeweils donnerstags

Das Praktikum richtet sich an Studierende im 5. Fachsemester, welche dann bereits erfolgreich das Modul Schulpraktische Studien 1 (133100-001 (SO 2022) bzw. LAGS_SPS_PM1 (SO 2020) absolviert haben.

Anmeldung:

Vom 22.05.2024 bis zum 31.05.2024 müssen sich Studierende, welche im Wintersemester 2024/25 am Praktikum SPS 2 teilnehmen wollen, in der OPAL-Gruppe Teilnahme Schulpraktische Übung SPS 2 Wintersemester 2024/25 anmelden. Die Anmeldung dient der Erhebung der Kapazitäten sowie der Kommunikation mit Ihnen. Die Aktivierung des Praktikums im Praktikumsportal Sachsen erfolgt bis Ende Juni durch das Praktikumsbüro über das Einlesen der OPAL-Anmeldungen. Wenn keine Anmeldung über OPAL erfolgt, können Plätze nur noch über die Restplatzbörse gebucht werden.

Verfügbare Praktikumsplätze:

Die Praktikumsschulen und die durch das LaSuB sowie die Schulen bestätigten Plätze können Sie ab der KW 36 mit den bereits bestehenden LogIn-Daten im Praktikumsportal Sachsen einsehen. Noch vor der Buchung werden die Praktikumszeiten, Fächer und Hinweise nachgetragen.

Buchung der Plätze (Windhundprinzip):

16.09.2024/20:30 Uhr bis 17.09.2024/10:00 Uhr über das Praktikumsportal Sachsen

Restplatzbörse:

17.09.2024/10:30 Uhr bis 18.09.2024/10:00 Uhr im Praktikumsportal Sachsen (wenn keine Anmeldung erfolgte oder noch kein Platz gebucht wurde)

Härtefallanträge:

Für das Stellen von Härtefallanträge beachten Sie bitte die Hinweise und das Dokument zum Härtefallantrag, welche Sie unter den Dokumenten zu den Schulpraktischen Studien finden. Das ausgefüllte Formular kann vom 09.09. - 10.09.2024 an praktikumsbuero@zlb.tu-chemnitz.de geschickt werden. Es können nur vollständig ausgefüllte Dokumente bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass Sie nur Schulen angeben, welche auch als Praktikumsschulen nach der Platzveröffentlichung in der KW 36 zur Verfügung stehen. Die Entscheidung über die Vergabe von Härtefällen ist immer eine Einzelfallentscheidung! Auch mögliche Härtefälle müssen sich über OPAL anmelden.