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Zentrum für Lehrer*innenbildung und Bildungsforschung

FAQ (frequently asked questions)

Häufig gestellte Fragen... und ihre Antworten!
 

Ich habe allgemeine oder spezielle Fragen? Dann finde ich hier kompetente Ansprechpartner:

Grundlage für die Zulassung zum Studium ist die Allgemeine Hochschulreife. In Ausnahmefällen können auch andere Voraussetzungen anerkannt werden. Informationen dazu erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung der TU Chemnitz.

Auszug aus der Zulassungsordnung vom 04.10.2024 (Bitte beachten Sie, dass die Zulassungsordnung jedes Jahr überarbeitet wird. Aktualisierungen können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.tu-chemnitz.de/studierendenservice/studserv/ordnungen/Zulassungsordnung.php)
Für den Studiengang Lehramt an Grundschulen erfolgt die Auswahl der Studienbewerbernach § 4 Abs. 3 Nr. 3 der Zulassungsordnung wie folgt:
Aus der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und den nachfolgend aufgeführten Bonuswerten wird eine Eignungsnote gebildet. Die Durchschnittsnote wird um den Gesamtbonus verbessert. Erfüllt der Bewerber nicht die Voraussetzungen für die Vergabe eines Bonus, wird die Eignungsnote der Durchschnittsnote gleichgesetzt.
Auf folgende nachgewiesene Vorbildungen wird der ausgewiesene Bonus vergeben:

  • Kenntnisse der sorbischen Sprache auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Dieser Bonus schließt die Berücksichtigung weiterer Boni aus. - Bonus 1,0
  • Abgeschlossene pädagogische Berufsausbildung (mindestens 2 Jahre) – Bonus 0,4 als
    • Erzieherin oder Erzieher
    • Sozialassistentin oder Sozialassistent
    • Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger
    • Heilpädagogin oder Heilpädagoge (dazu Berufsausbildung notwendig, beispielsweise Erzieherin oder Erzieher oder Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger)
    • Logopädein oder Logopäde oder
    • Ergotherapeutin oder Ergotherapeut
  • sechsmonatige zusammenhängende, ganztägige und überwiegend praktische Tätigkeit an einer Schule  - Bonus 0,3
  • erfolgreich absolvierte Jugendleiterausbildung (Nachweis der bundeseinheitlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica)) und drei Einsätze als Betreuerin oder Betreuer einer Jugendfreizeit (Nachweis durch Bestätigung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, eines Trägers der freien Jugendhilfe, der die Voraussetzungen nach § 74 Abs. 1, Nrn. 1, 3 und 5 SGB VIII erfüllt oder eines kommunalen Trägers der Jugendarbeit)  - Bonus 0,1
Das Studium Lehramt an Grundschulen an der TU Chemnitz befähigt Sie die Klassenstufen 1-4 in vier verschiedenen Fächern zu unterrichten. Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sind dabei als Kernfächer vorgesehen, während ein weiteres Fach im Studium entsprechend der Kombinationsmöglichkeiten frei zu wählen ist.
Eine konkrete Schulauswahl seitens der angehenden Lehrkräfte gibt es nicht. Man bewirbt sich im Freistaat Sachsen um eine Anstellung in einer der fünf Regionalstellen des Landesamtes für Schule und Bildung (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig oder Zwickau) und wird dort einer Schule zugewiesen. Zudem können bei der Bewerbung Wünsche wie Orte und spezifische Schwerpunkte von Schulen angegeben werden. Mitunter gibt es auch sogenannte schulscharfe Bewerbungen, wobei man sich auf eine Ausschreibung direkt an einer Schule bewerben kann. Informationen dazu erteilt das Landesamt für Schule und Bildung.

Ein Studiengangwechsel geht mit einer regulären Bewerbung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen einher. Das bedeutet, auch bei einem Wechsel müssen die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. Eine Studienplatzgarantie gibt es für Wechsler nicht. Zusätzlich muss ein Antragsformular eingereicht werden.

Für die Anerkennung von Leistungen/Einstufung in höhere Fachsemester ist ein Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. Dort werden bereits erbrachte Leistungen des bisherigen oder bereits abgeschlossenen Studiengangs den vorgesehenen Prüfungsleistungen der hier gültigen Studienordnung gegenüber gestellt.

Für die Fächer Sport und Kunst gibt es keine Eignungsprüfungen.
Für das Fach Englisch wird ca. 2 Wochen vor Studienbeginn ein Placement-Test absolviert, welcher den Kandidaten in einen Grundlagen- oder Fortgeschrittenenkurs im Rahmen der sprachpraktischen Ausbildung einstuft. Informationen werden Studierenden im 1. Fachsemester entsprechend zur Verfügung gestellt.

Ja, für zwei Monate (62 Tage). Nähere Informationen stellt die Professur Fachdidaktik Englisch zur Verfügung.

Ja. Auslandsemester und Auslandspraktika sind für alle Studierenden im Lehramt möglich. Informationen hierzu erhalten Sie durch die Fachstudienberatung oder das Internationale Universitätzentrum (IUZ).

Das Studium Lehramt an Grundschulen an der TU Chemnitz sieht die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Ethik/Philosophie, Wirtschaft-Technik-Haushalt und Soziales, Sachunterricht, Werken, Kunst und Sport vor. In einer bestimmten Kombinationsvariante studiert jeder Studierende genau vier Fächer, von denen Deutsch, Mathematik und Sachunterricht verpflichtend sind. Zusätzlich zur gewählten Fächerkombination kann, ab dem 3. Fachsemester, eine Bewerbung für das Erweiterungsfach Deutsch als Zweitsprache erfolgen.

Weitere Fächer sind gegenwärtig nicht geplant.

Während der Studienzeit kann Vieles passieren. Durch verschiedene Umstände, z.B. Schwangerschaft oder einen Krankheitsfall muss man vom Studium eine Auszeit nehmen. Dies wird i. d. R. durch die Beantragung von Urlaubssemestern gewährleistet. Ansprechpartner hierfür ist der Studierendenservice der TUC.
Der Lehrerberuf geht mit einer hohen stimmlichen Belastung einher. Ein sogenanntes phoniatrisches Gutachten ist zwar keine Voraussetzung zum Studium des Lehramtes, wird aber seitens des ZLB dringend empfohlen. Durch eine Überprüfung der Stimmleistung können kleine Probleme rechtzeitig erkannt und behoben bzw. therapiert werden.

Die Mailingliste Schlawiner dient der Information und dem Austausch aller Studierenden des Zentrums für Lehrerbildung.

Um die Liste zu benutzen, sind folgende Punkte zu beachten:

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