Wie wählbar bist du?
Die studentische Selbstverwaltung lebt von Partizipation. Hast du Interesse, dich im Fachschaftsrat zu engagieren oder möchtest einfach mehr darüber erfahen? Wir laden euch herzlich zu einem Informations- und Austauschabend ein! Es gibt zwei Termine, um möglichst allen eine Teilnahme zu ermöglichen.
Mittwoch & Donnerstag, jeweils 17:30 Uhr, C21.002
Die verfassten Studierendenschaft (die Gesamtheit der Studierenden der Universität) ist gemäß Grundordnung entlang fachlicher Linien in Fachschaften aufgeteilt.
In der Regel entspricht diese der Aufteilung der Universität in Fakultäten, wobei es Abweichungen bzw.
Ausnahmen gibt. Die Studierenden der Fakultät für Maschinenbau gehören der Fachschaft Maschinenbau an.
Die stimmberechtigten Mitglieder eines Fachschaftsrats sind selbst Studierende der Fachschaft und werden von ihren Kommilitonen gewählt. Darüberhinaus kann ein Fachschaftsrat beratende Mitglieder haben.
Der Fachschaftsrat seinerseits wählt Vertreter_innen der Fachschaft in den Student_innenRat. Für die Fachschaft Maschinenbau sieht dies wie folgt aus:
- Hilfe rund ums Studium, erste Anlaufstelle für Beratung und Meldung von Diskriminierung
- Organisation der Einführungsveranstaltungen für Erstis (Orientierungsphase)
- Informationsveranstaltungen (zB. Workshops, Exkursionen) und kulturelle Events (Weihnachtsfeier, Sommerfest, …)
- Wahl von Vertreter_innen in den Student_innenrat
- Mitwirkung bei der Wahl von Studiendekan_innen
- Mitwirkung bei der Bestellung von Studienkommissionen und Prüfungsausschüssen
- Mitwirkung in der Qualitätssicherung der Lehre (z.B. Stellungnahme zum Lehrbericht der Fakultät)
Der Fakultätsrat ist das zentrale Beratungs- und Entscheidungsgremium einer Fakultät in Sachsen.
Der Fakultätsrat ist für alle Angelegenheiten der Fakultät zuständig, z. B. für den Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen, Vorschläge zur Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen, die Sicherung des Lehrangebotes, die Qualitätssicherung der Lehre, die Koordination von Forschungsvorhaben und die Abstimmung finanziellen Bedarfs mit dem Rektorat.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Fakultätsrats sind wie folgt zusammengesetzt:Die Hochschullehrer_innen verfügen über eine Mehrheit von einer Stimme. Betreffen die Themen jedoch direkt die Studienorganisation, ist die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden studentischen Vertreter_innen oder eine Zweidrittelmehrheit nötig, um Entscheidungen zu fällen. Beschlüsse der Studienkommission können ebenfalls nur mit Zweidrittelmehrheit überstimmt werden. Weiterhin bestellt der Fakultätsrat für jeden Studiengang eine Studienkommission und einen Prüfungsausschuss und wählt einen oder mehrere Studiendekan_innen.
Spezifische Aufgaben und Interaktionen mit anderen Organen der Universität können der folgenden Darstellung entnommen werden: