Student_innenrat (StuRa)
Je nach ihrer Größe hat jede Fachschaft zwei bis sechs Sitze im Studenten_innenrat. Der FSR Physik hat zwei Sitze, die derzeit von Malcolm Gebhardt und Martina Kraußer besetzt sind. Der Student_innenrat hat den Auftrag, alle Studierenden der TU Chemnitz zu vertreten. Laut § 24 SächsHSFG hat er folgende Aufgaben:
- Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studenten,
- Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren,
- Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten,
- Unterstützung der Studenten im Studium,
- Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule,
- Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen Studentenbeziehungen und die Förderung der studentischen Mobilität,
- Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten
In den verschiedenen Referaten des Student_innenrates kann jeder Studierende mitwirken. Wenn ihr Interesse daran habt, etwas Gutes beizubehalten oder etwas weniger gutes zu ändern, könnt ihr ja mal einen Blick auf die
StuRa-Homepage werfen oder ihr meldet euch bei uns im FSR.
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat besteht aus zwölf zu wählenden Mitgliedern, sowie der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: sieben Hochschullehrer, zwei akademische Mitarbeiter, zwei Studierende und ein sonstiger Mitarbeiter. In den Fakultätsrat für die Naturwissenschaftliche Fakultät (unsere!) sind
Gabriel Sellge (Physik) und
Marius Hirschfeld (Chemie) als studentische Vertreter gewählt. Der Fakultätsrat ist zuständig für fast alle Lehre und Forschung betreffenden Angelegenheiten. Einige seiner Aufgaben sind:
- Vorschläge für Studien- und Prüfungsordnungen
- Planung des Studienangebotes
- Gewährleistung der Studienfachberatung der Studierenden
Probleme mit dem Studium oder Ideen können von euch über den Fachschaftsrat in den Fakultätsrat eingebracht werden. Meldet euch einfach bei uns!
Studienkommission
Vom Fakultätsrat wird für jeden Studiengang der Fakultät eine Studienkommission einberufen. Diese besteht aus Lehrenden der Fakultät und Studierenden. Sie erfüllt beratende Aufgaben, die für die sinnvolle Organisation und ordnungsgemäße Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes und die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Studiums bedeutsam sind.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus Mitarbeitern einer Universität und Studierenden. Er entscheidet über die Zulassung zur Zwischenprüfung und zur Abschlussprüfung, sowie über die Anerkennung von Leistungsnachweisen.