Hinweise für DFG-Antragstellende (Gleichstellungsmaßnahmen in Graduiertenkollegs)
DFG-Graduiertenkollegs können zusätzliche Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen beantragen. Die DFG möchte durch die Möglichkeit, Mittel für die Förderung der Gleichstellung einzuwerben, Forschungsverbünde motivieren, ihre Bestrebungen in Bezug auf Gleichstellung zu verstärken.
Für Gleichstellungsmaßnahmen in Graduiertenkollegs können bis zu 15.000,- EUR pro Jahr bzw. 67.500,- EUR pro Förderperiode als Pauschale beantragt werden. Der Mittelbedarf ist durch Darstellung der geplanten Maßnahmen kurz zu skizzieren. Dabei sollte ein spezieller Zuschnitt auf die Bedürfnisse des Graduiertenkollegs und ein Bezug zu den bereits bestehenden hochschuleigenen Maßnahmen dargestellt werden.
- Hierbei unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte der TU Chemnitz
a) Karrierefördermaßnahmen
- (Teilnahme-) Gebühren für Mentoringprogramme, für Soft-Skill-Kurse, für Managementtraining, für Weiterbildungsangebote etc.
- (Teilnahme-) Gebühren für Coaching
- (Teilnahme-) Gebühren für die Teilnahme an bzw. Bildung von Netzwerken
- Bürokraft für die Organisation von Mentoring/ Netzwerkbildung/ Karriereentwicklung
b) Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere
- Dienstleistungen eines Familienservices (z.B. Vermittlung von Betreuungsplätzen).
- Kinderbetreuung während der vom Graduiertenkolleg organisierten Veranstaltungen.
- Finanzierung eines „mobilen Erziehers“ oder eines Babysitterservices (nur für Zeiten außerhalb der üblichen Kinderbetreuungszeiten oder bei besonderen Anlässen, wie z.B. Krankheit)
- Kinderferienbetreuung
- Mitfinanzierung von Kindertagesstätten (z.B. Ankauf von Betreuungszeiten/ Beteiligung an Personalkosten um flexiblere öffnungszeiten zu ermöglichen
- Einrichtung und Betrieb eines Heimarbeitsplatzes
- Einrichtung von Eltern/Kind-Zimmern
- Finanzierung von Personal, das Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit familiären Verpflichtungen von Routineaufgaben in ihrem Arbeitsbereich entlastet
c) Sonstiges
- Gender-Sensibilisierungskurse
- Erstellung eines Handbuches oder einer Internetseite „Maßnahmen zur Chancengleichheit“
- Veranstaltung von Girls Days / Schülerinnenakademien / Sommeruniversitäten für Mädchen
- Mentoring zwischen Promovierenden/ Studentinnen/ Schülerinnen
- Bürobedarf zur Organisation der Chancengleichheitsmaßnahmen (Kopien, Flyer etc.)
Besondere Leistungen und Regelungen für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Kinder
Kinderzulage
„Für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird eine Kinderzulage in Form einer
monatlichen Pauschale gezahlt. Für das erste Kind wird monatlich ein Betrag von 400,- EUR gezahlt, dieser
Betrag erhöht sich um jeweils 100,- EUR für jedes weitere Kind. Die Kinderzulage wird ab dem Monat gewährt,
in dem der Anspruch entsteht.
Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) an den Stipendiaten oder die Stipendiatin werden
auf das Stipendium angerechnet.“
Verlängerung des Stipendiums
„Stipendiatinnen und Stipendiaten können eine Verlängerung des maximalen Förderzeitraums um bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen, wenn sie zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern in einem Haushalt leben und mindestens ein Kind noch unter 12 Jahren (12. Geburtstag) alt ist. Dies gilt auch, wenn das erste Kind während der Laufzeit des Stipendiums geboren wird.“
Kinderbetreuungszuschuss („Geld-statt-Zeit“)
„Alternativ zur Verlängerung des Stipendiums besteht die Möglichkeit, nicht in Anspruch genommene Verlängerungsmonate in Mittel zur Finanzierung nachgewiesener Kinderbetreuungskosten umzuwandeln („Geld-statt-Zeit“). Hierfür stehen pro Monat maximal die jeweiligen Stipendiengrundbeträge zur Verfügung, nicht die Sachkostenzuschüsse, Kinderzulagen und ggf. Auslandszuschläge. Dieses Angebot soll die Stipendiatinnen und Stipendiaten motivieren, ihre Promotionen bzw. ihre Projekte möglichst zügig voranzutreiben. Diese „Geld-statt-Zeit“-Variante bietet sich besonders auch für die Stipendien mit kürzeren Laufzeiten an, z.B. für die Qualifizierungsstipendien.“
(Quelle: Infoblatt: Gleichstellungsmaßnahmen in Graduiertenkollegs, DFG-Vordruck 1.42 – 6/12)
Dokumente | Formular-Nr. | Auszug |
---|---|---|
Leitfaden für die Antragstellung von Graduiertenkollegs (PDF) |
DFG-Vordruck 54.05 - 6/12 |
Kapitel 5.3 (Textauszug) |
Infoblatt Gleichstellungsmaßnahmen in Graduiertenkollegs (PDF) |
DFG-Vordruck 1.42 - 6/12 |
|
Verwendungsrichtlinien Graduiertenkollegs (PDF) |
DFG-Vordruck 2.22 - 6/12 |
Kapitel 11 (Textauszug) |
Erstellt anhand der Vordrucke der DFG (1.42 - 6/12 und 2.22 - 6/12)