Antrag auf Zulassung zur Promotion
Der Antrag auf Zulassung zur Promotion (Zulassungsantrag, pdf) ist so früh wie möglich schriftlich an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses, Prof. Dr. Udo Rudolph, zu richten.
Als Anlagen sind dem Zulassungsantrag beizufügen:
1. ein Nachweis über die abgelegte Hochschulabschlussprüfung,
2. die Bereitschaftserklärung eines Hochschullehrers zur wissenschaftlichen Betreuung der Dissertation,
3. bei Absolventen einer Fachhochschule gegebenenfalls ein Nachweis über den Vorschlag zur Promotion durch den zuständigen Fakultätsrat der Fachhochschule,
4. das Formular zur Erfassung der Promovierendendaten zum Zweck der Zulassung zur Promotion und der Durchführung des Promotionsverfahrens (wird vom Dekanat der Fakultät zur Verfügung gestellt Erstmeldung Promovierendendaten).
Die gesamten Antragsunterlagen sind fristgerecht, persönlich oder postalisch beim Promotionsausschuss im Dekanat der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften einzureichen.
Der Promovend hat Bringepflicht – nicht fristgereicht bzw. unvollständig eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet!
Hinweis für zur Promotion zugelassene Bewerber:
Jährliche Aktualisierung der Promovierendendaten (gemäß § 3 Abs. 8 der Promo)
Der Bewerber verpflichtet sich, erstmals nach Zulassung zur Promotion (Erstmeldung Promovierendendaten) sowie jährlich zum 01.11. dem Dekanat der Fakultät mittels des Formulars zur Erfassung der Promovierendendaten zum Zweck der Erfüllung der Auskunftspflicht nach dem Hochschulstatistikgesetz (wird vom Dekanat der Fakultät zur Verfügung gestellt Folgemeldung Promovierendendaten) die darin abgefragten Daten schriftlich mitzuteilen.
Unterbleibt eine entsprechende Mitteilung durch den Bewerber kann die Zulassung zur Promotion vom Promotionsausschuss nach Anhörung des betreuenden Hochschullehrers widerrufen werden.