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Studienerfolgsmaßnahmen

Studienerfolgsmaßnahmen

Identifiziert die Studienkommission in der jährlichen Studiengangbewertung Verbesserungsbedarf, stehen ihr eine Reihe von Beobachtungs- und Handlungsmöglichkeiten (= Studienerfolgsmaßnahmen) zur Verfügung. Diese umfassen zum einen Instrumente zur weiteren Beobachtung (anlassbezogenes Monitoring) und zum anderen Maßnahmen zur Erhöhung der Studierbarkeit (wie z. B. Anpassung von Übungsgruppengrößen, Aufnahme von weiteren Wahlmöglichkeiten oder Veränderung von Prüfungsformaten).

Das anlassbezogene Monitoring umfasst die im Begründungstext zur Musterrechtsverordnung aufgeführten Monitoringinstrumente (Lehrveranstaltungsevaluationen, Workload-Erhebungen, Absolventenbefragungen, statistische Auswertungen des Studien- und Prüfungsverlaufs und Studierenden- / Absolventenstatistiken). Um eine zielgerichtete Ableitung solcher Monitoring-Maßnahmen zu ermöglichen, beinhaltet das TUCpanel Schlüsselbereiche (bestehend aus einzelnen Fragen oder Items). Signalisieren die Ergebnisse in diesen Schlüsselbereichen Beobachtungs- oder Handlungsbedarf, ist der Einsatz weiterer Monitoringinstrumente sinnvoll.

Das Verfahren der Lehrveranstaltungsevaluation ist dabei in der Evaluationsordnung der TU Chemnitz geregelt. In Anerkennung der etablierten Praxis von zentralen und dezentralen Aktivitäten im Bereich der Lehrevaluation werden für die Monitoringinstrumente verschiedene Optionen vorgesehen: Eine Studienkommission kann zentral bereitgestellte Instrumente nutzen oder aber eigene Instrumente entwickeln oder nutzen. Für die Nutzung zentral bereitgestellter Monitoringinstrumente werden die bestehenden Instrumente (z.B. Fragebögen für die Lehrveranstaltungsevaluation) kontinuierlich weiterentwickelt.

Das SMWK hat den Instrumentenkoffer Studienerfolgsmaßnahmen vorgelegt, der verschiedene Maßnahmen sortiert. In der Handreichung zum Auswertungsprotokoll sind beispielhafte Maßnahmen systematisiert und erläutert.