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Fakultät für Maschinenbau
Praktikumsamt
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Praktikumsamt

Praktikumsamt

Wichtig: Für eine rechtzeitige Zulassung zur Prüfungsleistung Konstruktionslehre/Maschinenelemente I (Studienordnungen vor WS 22/23) ist der Grundpraktikumsbericht spätestens zehn Wochen vor Beginn der zentralen Prüfungsperiode (Wintersemester) einzureichen.
SO ab WS 22/23: Für eine rechtzeitige Zulassung zu den betreffenden Prüfungsleistungen in den ab dem WS 22/23 gültigen Studienordnungen ist der Grundpraktikumsbericht spätestens sechs Wochen vor Anmeldung der jeweiligen Prüfungsleistung einzureichen.
 

Praktikumsordnung

Praktikumsordnung pdf - gültig ab 27.09.2022 für alle aktuellen Diplom- und Bachelorstudiengänge der Fakultät für Maschinenbau (für Studienordnungen mit Gültigkeit vor WS22/23 gilt: Nachweis des GP spätestens zum Beginn des 3. Fachsemesters, da Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung zu Konstruktionslehre/Maschinenelemente I)
 

Vorlagen Grundpraktikumsbericht

Selbstständigkeitserklärung (unter "Abschlussarbeit")
 

Merkblatt für das Technische Grundpraktikum

Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen
 

Bescheinigung für Pflichtpraktika

Studiengänge der Fakultät für Maschinenbau
 

Kontakt

Sprechstunde (vor Ort):

Mo - Fr: nach telefonischer Vereinbarung
Mi: 13:00 - 14:30 Uhr (ohne Absprache)

Portrait: Dr.-Ing. Björn John
Dr.-Ing. Björn John

Jobs

Job-Portal der TU Chemnitz (Career Service)

Praktika

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Infos

Mindestlohn für Studierende (Bundesministeriums für Arbeit und Soziales)