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Juniorprofessur Interkulturelle Praxis mit dem Schwerpunkt digitale Kulturen
Auslandssemester

Internationale Angelegenheiten im Fachbereich Interkulturelle Kommunikation

Ein wesentlicher Bestandteil des Bachelor-Studiums Interkulturelle Kommunikation (BA IKK) ist die Einbeziehung von Auslandserfahrungen. Die aktuelle Bachelor-Studienordnung sieht in den Vertiefungsmodulen 4.1, 4.2 und 4.3 verschiedene Möglichkeiten vor, wie Studierende im dritten Semester durch einen Auslandsaufenthalt (VM 4.1) oder ein Auslandspraktikum (VM 4.2) wertvolle internationale Erfahrungen sammeln können. Das Auslandssemester bzw. das Auslandspraktikum zielt darauf ab, internationale und interkulturelle Erlebnisse zu ermöglichen. In besonderen Ausnahmefällen ermöglicht die VM 4.3 auch eine Projektarbeit von Deutschland aus.

Ihren Auslandsaufenthalt bzw. Ihr auslandsorientiertes Semester werden Sie größtenteils eigenständig organisieren. Die eigenständige Organisation eines derartigen Unterfangens gehört zu den transferable skills, die Sie im Studium erwerben.

Kontaktpersonen

Nachstehend finden Sie Informationen, die Ihnen als erste Orientierung bei der organisatorischen und inhaltlichen Vorbereitung Ihres Auslandssemesters dienen.

Die Frequently Asked Questions (FAQs) zu den Modulen des Auslandssemesters können Sie unter diesem Link lesen.

Im Folgenden werden die einzelnen Bereiche näher erläutert.

  1. Grundsätzliches
  2. ERASMUS-Austauschprogramme
  3. Individuell organisiertes Auslandssemester
  4. Finanzierung des Auslandssemesters
  5. Erstes Semester: Bewerbung und administrative Vorbereitung
  6. Zweites Semester: Wahl und Abstimmung der Studieninhalte, Online Learning Agreement
  7. Welche Lehrveranstaltungen?
  8. Vor der Abreise
  9. Nach dem Auslandssemester
  10. Reflexionsbericht
 

Grundsätzliches

Die Vorbereitungen auf Ihr Auslandssemester sollten Sie mit Beginn Ihres Studiums angehen, damit alle organisatorischen und administrativen Formalitäten rechtzeitig eingeleitet werden können.

Wichtig bei Ihrer Entscheidung, welche Gastuniversität Sie für Ihr Auslandssemester wählen, sind vor allem drei Faktoren:

  • das Lehrveranstaltungsangebot der Gastuniversität,
  • Ihre Sprachkenntnisse und
  • die Eignung des Universitätsstandortes für Ihre interkulturellen Lernerfahrungen.

Generell gilt für Ihr Auslandssemester: Je abgelegener Ihr Studienort von den üblichen Strömen des Studierendenaustausches liegt und je unabhängiger Sie sich von gängigen Erfahrungen wie der „ERASMUS-Bubble“ machen, desto intensiver gestalten sich Ihre interkulturellen Lernerfahrungen während Ihres Auslandsaufenthalts. Erkundigen Sie sich über das Lehrveranstaltungsangebot Ihrer Wunschuniversität: Werden passende Lehrveranstaltungen (also „Lehrveranstaltungen der Gastuniversität zu sprach-, kultur-, gesellschafts-, medien- und erziehungswissenschaftlichen Themen“ (Studienordnung BA IKK 2019, S. 1158) auf Englisch oder in einer anderen Sprache, die Sie fließend beherrschen, angeboten?

ERASMUS+ Austauschprogramme

Wenn Sie sich für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ entschieden haben, informieren Sie sich bitte vorab, mit welchen Ländern der Fachbereich IKK kooperiert (Kooperationen).

Im Einzelfall ist eine Bewerbung für ‚fachfremde‘ ERASMUS+-Plätze möglich, bedarf jedoch zunächst der Rücksprache mit Ihrer Fachkoordinatorin und dem IUZ. Zu beachten ist, dass üblicherweise den Bewerbungen, welche die ‚facheigenen‘ Studierenden einreichen, Vorrang gegeben wird. Sollte Ihre Bewerbung auf einen ‚fachfremden‘ Austauschplatz Erfolg haben, dann brauchen Sie von Ihrer Gastuniversität eine Bestätigung, dass sie der ‚fachfremden‘ Platzvergabe zustimmt.

Vor dem Beginn des Hochschulsemesters werden im Rahmen des ERASMUS+-Programms Intensivkurse (EILC) in der Landessprache angeboten. Dies gilt für kleinere und weniger verbreitete Sprachen (also kein Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch), in denen Hochschulunterricht stattfindet. Auch wenn ein Intensivkurs nicht ausreicht, um Lehrveranstaltungen der Gastuniversität in der Landessprache absolvieren zu können, so ist er doch eine wertvolle Hilfe, um das Land und seine Kultur(en) näher kennenlernen sowie Ihren Alltag im Gastland besser organisieren zu können. Das IUZ informiert alle ERASMUS+-Teilnehmenden rechtzeitig über die Intensivkurs-Angebote.

Individuell organisiertes Auslandssemester

Es besteht auch die Möglichkeit, das Auslandssemester gänzlich individuell zu organisieren. Insbesondere in diesem Fall sollten Sie Folgendes in Erfahrung bringen:

Welche Lebensbedingungen erwarten Sie in dem Land? Gibt es besondere Einreisebestimmungen? Wie hoch sind die Lebensunterhaltungskosten? Wie hoch sind die Studiengebühren? Wie ist das Hochschulsystem aufgebaut? Wie verläuft das Studienjahr? (Informationen dazu findet man im academic calender der Gastuniversität.). Welche Voraussetzungen bestehen, um an der Gasthochschule ein Auslandssemester zu absolvieren? (Solche Informationen erhält man z.B. beim International Office der jeweiligen Universität).

Auf der Homepage des DAAD finden Sie eine breite Auswahl an Informationen und Links, die Ihnen bei der Recherche helfen und eine To-do-Liste zum Abhaken, insbesondere nützlich für den Fall, dass Sie Ihr Auslandsemester unabhängig von den Mobilitätsprogrammen des IUZ organisieren wollen.

Schließlich können Sie sich an Ihre älteren Kommiliton*innen wenden, um von deren Erfahrungen im Auslandssemester zu profitieren. Bei der Kontaktaufnahme hilft Ihnen Ihre Fachschaft oder Sie besuchen den IKK-Space.

Weil die Organisation in diesem Fall möglicherweise noch mehr Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie sich unmittelbar nach Studienbeginn damit befassen.

Denken Sie bitte daran, vor dem Antritt Ihres selbstorganisierten Auslandssemesters das Online Learning Agreement mit der Koordinatorin abzuschließen, in dem Ihr Studienprogramm im Ausland festgehalten wird.

Finanzierung des Auslandssemesters

Was die Finanzierung Ihres Auslandssemesters betrifft, so wenden Sie sich frühzeitig an das IUZ für eine entsprechende Beratung. Informieren Sie sich außerdem, ob Sie für die Zeit des Auslandssemesters Auslands-BaföG beantragen können.

Erstes Semester: Bewerbung und administrative Vorbereitung für einen Erasmus+ Austauschplatz in Kooperation mit der IKK

Ablauf

1. Bewerbung bei IKK Fachkoordinatorin Jun.-Prof. Dr. López García. Frist: 10.01. per E-Mail (ein PDF-Datei) mit:
- Motivationsschreiben: Hier geht es um Ihre Motivation, an welchen Universitäten Sie sich bewerben möchten. Bitte geben Sie an, welche Universitäten Sie besonders interessieren, z.B. welche Kurse Sie belegen möchten, etc. Nennen Sie mindestens 3 und höchstens 5 Universitäten und erläutern Sie Ihre Priorisierung.
- Tabellarischer Lebenslauf

2. Die Fachkoordinatorin wertet die Bewerbungen aus und teilt den Kandidat*innen mit (Januar/Februar), ob sie für ein Auslandsstudium intern ausgewählt worden sind. Studierende antworten, ob sie den Austauschplatz annehmen möchten.

3. Die Fachkoordinatorin nominiert die Kandidat*innen bei den Partneruniversitäten. Achten Sie bitte auf Ihre E-Mails falls weitere Informationen notwendig sind.

4. Bewerbung bei IUZ erfolgt online über das IUZ, Frist: bis 31.03.
- Kandidat*innen bewerben sich für eine Erasmus-Programmteilnahme beim IUZ der TU-Chemnitz.

5. Bewerbung an der Partneruniversität:
- Sie müssen sich selbstständig über die an der Partneruniversität einzureichenden Unterlagen informieren und sich damit bei Ihrem/Ihrer Fachkoordinator*in an der jeweiligen Partneruniversität und beim dortigen IUZ bewerben.
- Informieren Sie sich bitte auf den Webseiten der Partnerunis über die aktuellen Fristen und Ansprechpartner*innen.

Bei einer ‚fachfremden‘ ERASMUS+-Bewerbung brauchen Sie eine Bestätigung der entsprechenden ERASMUS+-Kontaktperson der Gasthochschule, dass Sie als ‚Fachfremde*r‘ den Austauschplatz wahrnehmen dürfen. Zudem müssen Sie noch weitere organisatorische Punkte – Unterkunft (Wohnheimplatz beantragen), Krankenversicherung, in einigen Ländern außerhalb der EU Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sowie eventuell Impfungen – berücksichtigen.
Ein Urlaubssemester kann für die Zeit Ihres Auslandsaufenthalts nicht beantragt werden, da das Auslandssemester ein in der Studienordnung vorgesehener Teil Ihres Studiums ist.

 

Zweites Semester: Wahl und Abstimmung der Studieninhalte, Online Learning Agreement

Im zweiten Semester legen Sie die Lehrveranstaltungen für Ihr Auslandsstudium fest und erledigen die noch verbleibenden organisatorischen Details.

Online Learning Agreement (OLA)
Im OLA vereinbaren die Studierenden mit der Eramus+-Fachkoordinatorin vor Antritt des Aufenthaltes das Studienprogramm an der Gasthochschule und dessen Anerkennung für das hiesige Studium.
Das Schema für den Ablauf der OLA ist unter folgendem Link zu finden.

Welche Lehrveranstaltungen?

Die Studienordnung des BA IKK schreibt vor, dass Sie im Auslandssemester „Lehrveranstaltungen der Gastuniversität zu sprach-, kultur-, gesellschafts-, medien- und erziehungswissenschaftlichen Themen“ (S. 337) besuchen müssen.

Die Studienordnung lässt Ihnen hinsichtlich der Wahl der Themen Ihrer Lehrveranstaltungen Spielraum. Entscheidend bei Ihrer Wahl ist, dass die Themen den in der Studienordnung genannten Fächern zugeordnet werden können und dass Sie auf der Grundlage Ihrer Sprachkenntnisse und der Zulassungsbedingungen an diesen Kursen teilnehmen können.

Die Zahl der Lehrveranstaltungen ist in der Studienordnung als „8 LVS “ (ebd.) angegeben und durch die Zahl der zu sammelnden Leistungspunkte (24 LP) spezifiziert. Da die Dauer einzelner Lehrveranstaltungen, die Semesterlänge und Lernanforderungen an ausländischen Universitäten variieren, sollten Sie sich bei der Wahl der Lehrveranstaltungen an der erforderlichen Zahl der Leistungspunkte bzw. der Arbeitsstunden orientieren (24 LP = 720 Arbeitsstunden).

Informieren Sie sich zunächst bei Ihrer Gasthochschule über das Lehrangebot und über den vorgesehenen Arbeitsaufwand für einzelne Lehrveranstaltungen in Leistungspunkten (im Europäischen Hochschulraum ECTS Credit Points) bzw. in Arbeitsstunden.

Die Auswahl der Lehrveranstaltungen muss dann von Ihrer Fachkoordinatorin (Jun.-Prof. Dr. López García) genehmigt und von der Gasthochschule bestätigt werden (zum genauen Verfahren weiter unten).

Vor der Abreise

Vor Ihrer Abreise sollten Sie schließlich noch die letzten organisatorischen Details erledigen: ERASMUS+-Vertrag im IUZ unterzeichnen (gilt nur für ERASMUS+-Teilnehmende), Rückmeldung beim Studierendensekretariat vornehmen, Befreiung vom Semesterticket beim Student*innenrat und Rückerstattung des Semesterbeitrags im Studentenwerk beantragen.

Nach dem Auslandssemester

Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie sowohl bei der Koordinatorin Ihres Fachbereichs als auch beim IUZ (sofern Sie am ERASMUS+-Programm teilgenommen haben) Unterlagen vorlegen, die Ihren Aufenthalt an der Gasthochschule dokumentieren:

  • Das von Ihrer Gasthochschule ausgestellte Transcript of Records und den vorausgefüllten Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen reichen Sie bitte bei der Koordinatorin des Auslandssemesters elektronisch ein. Klicken Sie bitte auf den nachstehenden Link, um den LA III-Mustervordruck herunterzuladen.
  • Die Prüfungsausschussvorsitzende (Jun.-Prof. Dr. López García) unterzeichnet der Anrechnungsantrag und leitet ihn an das Zentrale Prüfungsamt (ZPA) weiter. Sie erhalten eine Kopie per E-Mail für Ihre Unterlagen und zur Weiterleitung an das IUZ.

Für Austausche außerhalb des Erasmus-Programms können Sie die Anerkennung wie folgt beantragen:

  • Laden Sie das Dokument Higher Education Learning Agreement for Studies Abroad herunter. Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es an die IKK Fachkoordinatorin.
  • Nach der Bestätigung durch die Fachkoordinatorin wird das Dokument mit Ihrer Abschrift der Prüfungsleistungen an das ZPA übermittelt.

Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Erfahrungsberichte in den entsprechenden Ordner des IKK-Space auf OPAL hochladen würden. So gewinnen Ihnen nachfolgende Studierende wertvolle Eindrücke, um sich auf ihr Auslandssemester vorzubereiten.

Wenn Sie am ERASMUS+- oder PROMOS-Programm teilgenommen haben, sollten Sie daran denken, die notwendigen Unterlagen rechtzeitig im IUZ einzureichen. Bitte beachten Sie, dass das IUZ neben einigen anderen Dokumenten auch eine Kopie Ihres Transcript of Records benötigt. Verbindliche Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des IUZ. Der Hauptansprechpartner für ERASMUS+-Studierende im IUZ ist Herr Oliver Sachs.

Reflexionsbericht

Neben den im Ausland erworbenen anrechenbaren Prüfungsleistungen (siehe Studienordnung; S. 337), ist ein schriftlicher Bericht Bestandteil der Modulprüfung Auslandssemester. In diesem reflektieren Sie auf ca. 15 Seiten die gemachten interkulturellen Erfahrungen.

Der Bericht ist bei der Juniorprofessorin als Modulverantwortliche per E-Mail (PDF-Format) zusammen mit dem entsprechenden Prüfungsprotokoll einzureichen. Einige Zusatzhinweise zur Ausgestaltung des Reflexionsberichts finden Sie unter diesem Link.
Abgabefrist: 30.04. (Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen ab dem Ende des entsprechenden Wintersemesters)

 

Dieses Modul richtet sich an Studierende, die im Rahmen eines Auslandspraktikums berufspraktische Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben oder erweitern möchten.

Das Modul umfasst:

  • Besuch von zwei Lehrveranstaltungen an der Technischen Universität Chemnitz zu sprach-, kultur- und sozialwissenschaftlichen Themen (siehe Studienordnung 2019 S. 1160 und 1161).
  • Ein 8-wöchiges Praktikum im Ausland.

Der Leistungsnachweis umfasst:

  • Je eine wissenschaftliche Hausarbeit zu den gewählten Seminaren (Umfang ca. 10 Seiten, Bearbeitungszeit 4 Wochen).
  • Praktikumsbericht über das Auslandspraktikum (Umfang 15 Seiten):
    • Der Bericht ist bei der Juniorprofessorin als Modulverantwortliche im PDF-Format zusammen mit dem entsprechenden Prüfungsprotokoll einzureichen.
    • Einige Zusatzhinweise zur Ausgestaltung des Reflexionsberichts finden Sie unter diesem Link.

Arbeitsweise und Fristen:

  • Inhalt und Ablauf des Auslandspraktikums werden in Absprache mit der Juniorprofessorin Dr. López García festgelegt.
  • Eine schriftliche Vereinbarung (bis zum 31.03. für das kommende akademische Jahr) stellt sicher, dass die gewählten Lehrveranstaltungen und das Praktikum den inhaltlichen Anforderungen entsprechen. Die fachbereichsinternen Vordrucke für VM 4.2 können Sie hier herunterladen:

    Learning Agreement_VM 4.2

Die Frist für die Einreichung des Praktikumsberichts ist der 30.04. (Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen ab dem Ende des entsprechenden Wintersemesters in dem das Praktikum absolviert wurde).

Wichtig zu beachten:
  • Informationen über potentielle Praktikumsplätze bekommen Sie durch die Beratung des Leonardo-Büro-Sachsen.
  • Alternativ finden Sie Informationen über Stellen im Bereich der Interkulturellen Kommunikation u.a. über den Career Service, die Liste der IKK-Fachgruppe sowie die IKK-Mailingliste.
  • Im Rahmen des EU-Programms Erasmus+ haben Studierende die Möglichkeit, Praktika in Unternehmen im europäischen Ausland zu absolvieren und dabei finanziell gefördert zu werden. Dies ermöglicht wertvolle berufliche Erfahrungen und interkulturellen Austausch auf höchstem Niveau. Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Internationalen Univesitätszentrums IUZ der TU Chemnitz.

Das auslandsorientierte Semester ist speziell auf internationale Studierende zugeschnitten, die ihr Verständnis für Gesellschaft und kulturelle Zusammenhänge in Deutschland vertiefen möchten. Zudem bietet es eine großartige Gelegenheit, die Deutschkenntnisse weiter auszubauen.

In Ausnahmefällen öffnen wir dieses Modul auch für deutsche Studierende, die aus verschiedenen Gründen kein Auslandssemester absolvieren können, aber dennoch die Ziele des Studiengangs erreichen möchten.

Das Modul umfasst:

  • Besuch von zwei Vorlesungen und zwei Seminare an der Technischen Universität Chemnitz zu sprach-, kultur- und sozialwissenschaftlichen Themen (siehe Studienordnung 2019 S. 1162 und 1163).
  • Ein Ethnographisches Projekt.

Der Leistungsnachweis umfasst:

  • jeweils eine 90-minütige Klausur zu jeder der beiden gewählten Vorlesungen
  • jeweils eine wissenschaftliche Hausarbeit zu jedem der beiden gewählten Seminare (Umfang ca. 10 Seiten, Bearbeitungszeit 4 Wochen)
  • Forschungsbericht zum Ethnographischen Projekt (Umfang ca. 25 Seiten, Bearbeitungszeit 4 Wochen) (siehe Studienordnung 2019 S. 1162 und 1163).

Der Inhalt und Verlauf des auslandsorientierten Semesters werden individuell mit den Modulverantwortlichen abgestimmt. Hierbei wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen, um sicherzustellen, dass die gewählten Lehrveranstaltungen den inhaltlichen Anforderungen entsprechen.
Die fachbereichsinternen Vordrucke für VM 4.3 können Sie hier herunterladen: Learning Agreement_VM 4.3

Arbeitsweise und Fristen:

  • Wenn Sie die Option VM4.3 in Betracht ziehen, ist es notwendig einen Antrag einzureichen, in dem Sie begründen, warum Sie nicht in der Lage sind, ein Studiensemester oder ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Dieser Antrag muss bis spätestens 31.03. des laufenden Jahres an Jun.-Prof. Dr. López García gesendet werden.
  • Die Frist für die Einreichung des Forschungsberichts über das Ethnographische Projekt endet am 30.04. (Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen ab Ende des entsprechenden Wintersemesters).

- Frist für die Antragstellung zur Belegung des Vertiefungsmoduls 4.3: 31.03. (des 1. Semesters)
- Frist für die Abgabe des Forschungsberichts über das Ethnographische Projekt 30.04. (des 3. Semesters)