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Professur Erwachsenenbildung und Weiterbildung
Praktika
Professur Erwachsenenbildung und Weiterbildung 

Praktika

Für den BA-Studiengang gilt in Abhängigkeit von der jeweiligen Studienordnung: Das Praktikum (ZM2) umfasst in Summe 240/320 Arbeitsstunden, die entweder in Vollzeit (6 Wochen/8 Wochen) oder in Teilzeit (nicht länger als 4 Monate) absolviert werden können. Für Masterstudierende gilt: Das Praktikum (MP) umfasst in Summe 240 Arbeitsstunden.
Für den BA-Studiengang gilt: In der Regel erfolgt die Durchführung des Praktikums NACH der Studienschwerpunktwahl, d.h. ab dem 4. Fachsemester. Ein vorab absolviertes Praktikum kann nur dann (nachträglich) anerkannt werden, wenn sich die Inhalte und Tätigkeiten eindeutig dem Schwerpunkt Erwachsenenbildung/Weiterbildung zuordnen lassen. Für Masterstudierende ist die Durchführung des Praktikums regulär für das 3. Fachsemester vorgesehen.
Alle privaten oder öffentlichen Einrichtungen der Erwachsenenbildung/Weiterbildung oder Unternehmen mit erwachsenenpädagogischen Abteilungen, ausgenommen elterliche oder eigene Betriebe, können grundsätzlich angefragt werden. Die Suche nach und die Wahl der Praktikumseinrichtung obliegt den Studierenden. Bezüglich der formalen und fachlichen Eignung ist vor Vertragsunterzeichnung Rücksprache mit dem/der entsprechenden Praktikumsverantwortlichen Rücksprache zu halten. Geeignete Tätigkeiten sind z.B.:
 
  • Bedarfsermittlung sowie andere empirische Untersuchungen
  • Programmplanung
  • Bildungsberatung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Teilnehmerbetreuung
  • Personal-und Organisationsentwicklung
  • Verwaltung
  • Lernberatung
  • Didaktische Planung
  • Hospitation, Mitwirkung und selbständige Durchführung von Bildungsveranstaltungen
  • Teilnahme an Besprechungen, Moderationen oder Konferenzen
  • Kursplanung, Durchführung und Evaluation von Bildungsveranstaltungen
  • etc.
Sofern die Praktikumseinrichtung nicht die Ausfertigung eines spezifischen Praktikumsvertrages verlangt, sollte die entsprechende Vertragsvorlage verwendet werden. Diese ist vom Praktikanten sowie vom Unternehmen in dreifacher Ausfertigung zu unterzeichnen, anschließend durch den zur Unterschrift berechtigten Vertreter des Studienschwerpunktes. Nach dieser offiziellen Absprache und Anmeldung durch den Vertrag ist der/die Studierende auch während der Zeit des Praktikums gem. § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII gesetzlich unfallversichert. Zusätzlich zu dem Vertrag ist die Praktikumsbestätigung durch das Unternehmen auszufüllen und mit dem Praktikumsbericht abzugeben. Weiterführende oder zusätzliche Praktika sind wünschenswert, nicht aber anmelde- oder genehmigungspflichtig und werden von Seiten des Institutes weder bestätigt noch bescheinigt. Die entsprechenden Dokumente finden Sie auf der Website des pädagogischen Instituts.
6 Wochen nach Beendigung des Praktikums ist der Bericht (inkl. Praktikumsbestätigung) als pdf-Datei (via Mail) bei dem entsprechenden Betreuer des Studienschwerpunktes einzureichen. Die Bearbeitungszeit beginnt mit dem letzten dokumentierten Arbeitstag in der Praktikumseinrichtung.
  • Für BA-Studierende gilt: 15 Textseiten (exklusive Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Quellen-, Abbildungsverzeichnis und Anhängen); für MA-Studierende gilt: 30 Textseiten (exklusive Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Quellen-, Abbildungsverzeichnis und Anhängen)
  • Entsprechend den Maßgaben zum Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten (KEINE Ich-Form, wissenschaftlicher Duktus, Deckblatt, Gliederung, Quellenangaben etc.)
  • Im Anhang eidesstattliche Erklärung, Praktikumsvertrag, Praktikumsbestätigung, ggf. Praktikumszeugnis
Einleitung/einführende Kapitel
  • Aufstellung und Begründung der dem Praktikumsbericht zugrundeliegenden zentralen Ziel- bzw. Fragestellung
  • Kurze Vorstellung der Praktikumseinrichtung (Struktur, Aufgabenbereiche, Arbeitsplatz, Klientel ec.)
  • Kurzer Umriss relevanter Tätigkeiten, die während des Praktikums erfüllt wurden
Hauptteil: Bearbeitung der aufgestellten Fragestellung
  • Diese bezieht sich auf i.d.R. eine zentrale Erkenntnis, Erfahrung, die während des Praktikums gemacht wurde und gilt es anhand theoretischer Wissensbestände aus erwachsenenpädagogischer Perspektive (kritisch) zu reflektieren.
Schluss / Fazit / Ausblick
  • Zusammenfassung zentraler Erkenntnisse
  • Kritische Reflektion des Praktikums anhand erfolgter theoretischer Aufarbeitungen
  • Ggf. Formulierung des eigenen Erkenntnisfortschrittes, neuer Sinnperspektiven, der Relevanz für die weitere berufliche Laufbahn etc.