Frequently Asked Questions
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Arbeitsweise der universitätsweiten Ethikkommission. Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet ist, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Antragstellung
Mit einem Antrag an die Ethikkommission erhalten Sie einen unabhängige Einschätzung möglicher Risiken, die mit Ihrem Forschungsvorhaben für die unmittelbar beteiligten Personen verbunden sind. Insofern ist eine Antragstellung zwar nicht verpflichtend, aber doch empfehlenswert, wenn Sie Forschung am Menschen betreiben. Im Rahmen von Publikationen bzw. Drittmittelanträgen fordern viele Veröffentlichungsorgane bzw. mittelvergebende Institutionen mittlerweile die Vorlage eines Ethikvotums.
Die Ethikkommission der TU Chemnitz beurteilt ethische Aspekte bei Forschungsvorhaben am Menschen. Insbesondere begutachtet sie die ethische Zulässigkeit von Forschungsvorhaben aus Perspektive der untersuchten Personen, der am Forschungsvorhaben beteiligten Personen und unmittelbar betroffener Dritter.
Die Ethikkommission der TU Chemnitz nimmt nicht zu Aspekten der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und militärischen Verwendung oder Verwertung der Forschungsergebnisse ("Dual Use") Stellung – hierfür ist an der TU Chemnitz die Kommission für die Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF) zuständig.
Antragsberechtigt sind Personen, die an der TU Chemnitz eigenständig wissenschaftlich tätig sind. Dies schließt Promovierende ausdrücklich ein.
Studierende sind nicht antragsberechtigt. Die Verantwortung für das Stellen eines Ethikantrags im Rahmen von Studienabschlussarbeiten liegt bei den betreuenden Personen.
Anträge an die Ethikkommission der TU Chemnitz sind grundsätzlich kostenfrei.
Bitte nutzen Sie zur Erstellung Ihres Ethikantrags ausschließlich die Software "Ethiktool". Technischen Support für diese Software erhalten Sie unter ethiktool@… (E-Mails an diese Adresse werden über das Ticketsystem OTRS verarbeitet; bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise).
Das Ethiktool erzeugt eine PDF-Datei mit der Gesamtfassung Ihres Antrags. Bitte prüfen Sie dieses Dokument gründlich und beheben Sie etwaige Fehler innerhalb des Ethiktools (nehmen Sie - mit Ausnahme Ihrer digitalen Unterschrift auf Seite 1 - keine nachträglichen Änderungen an der PDF-Datei vor). Bei der Ethikkommission reichen Sie bitte sowohl die unterschriebene PDF-Datei ein als auch die XML-Datei, aus der sie erzeugt wurde.
Die Einreichung der beiden Dokumente (Gesamt-PDF und XML-Datei) erfolgt per E-Mail an die Geschäftsstelle unter ethik@….
Ablauf der Begutachtung
Kurzanträge beziehen sich auf Forschungsvorhaben, deren Risikopotential nicht über das alltagsübliche Maß hinausgeht ("minimal risk"). Sie werden außerhalb der Sitzungen in einem beschleunigten Begutachtungsverfahren bearbeitet.
Hauptanträge beziehen sich auf Studien mit erhöhtem Risikopotential. Für bestimmte Personengruppen und Vorgehensweisen ist immer ein Hauptantrag erforderlich (vgl. §6 Abs. 6 der Geschäfts- und Verfahrensordnung). Bei Hauptanträgen entscheidet die Ethikkommission grundsätzlich nach mündlicher Erörterung in einer Sitzung.
Die Antragstellenden schlagen ein Begutachtungsverfahren (Kurz- oder Hauptantrag) vor. Die abschließende Entscheidung, welches Begutachtungsverfahren Anwendung findet, obliegt der Ethikkommission.
Unabhängig vom Votum der Ethikkommission bleibt die Verantwortung der Projektbeteiligten für die Durchführung des Forschungsvorhabens stets unberührt.
Das Votum der Ethikkommission bezieht sich ausschließlich auf die vorgelegten Antragsunterlagen. Abweichungen in der Studiendurchführung vom beantragten Vorgehen oder nachträgliche Änderungen im Untersuchungsplan führen automatisch zum Erlöschen der ethischen Unbedenklichkeitsbeurteilung. In diesem Falle oder bei Auftreten unerwarteter Ereignisse, welche die Sicherheit der beteiligten Personen beeinträchtigen könnten, sind die Änderungen der Ethikkommission unverzüglich mitzuteilen und eine Nachbegutachtung des Vorhabens zu beantragen.
Bitte stellen Sie in diesem Fall einen Erweiterungsantrag. Nutzen Sie hierfür die entsprechende Option des Ethiktools (siehe "FAQ-Bereich zum Ethiktool"). Bitte verwenden Sie weiterhin das Aktenzeichen (Ticketnummer) Ihres ursprünglichen Antrags. Begründen Sie die ethisch relevanten Änderungen zwischen Original- und Erweiterungsantrag im dafür vorgesehenen Antragsfeld. Bitte verzichten Sie auf inhaltlich unnötige Umformulierungen in Ihrem Antrag. Die Begutachtung von Erweiterungsanträgen erfolgt insbesondere deshalb in einem beschleunigten Verfahren, weil die Ethikkommission sich auf inhaltlich relevante Unterschiede zwischen Original- und Erweiterungsantrag konzentrieren kann.
Bitte prüfen Sie, ob auch in diesem Fall anstelle eines neuen Antrags ein Erweiterungsantrag gestellt werden kann. Dies empfiehlt sich, wenn gegenüber dem bewilligten Forschungsvorhaben nur wenige Änderungen vorgenommen werden. Nutzen Sie hierfür die entsprechende Option des Ethiktools (siehe "FAQ-Bereich zum Ethiktool"). Bitte verwenden Sie weiterhin das Aktenzeichen (Ticketnummer) Ihres ursprünglichen Antrags. Begründen Sie die ethisch relevanten Änderungen zwischen Original- und Erweiterungsantrag im dafür vorgesehenen Antragsfeld. Bitte verzichten Sie auf inhaltlich unnötige Umformulierungen in Ihrem Antrag. Die Begutachtung von Erweiterungsanträgen erfolgt insbesondere deshalb in einem beschleunigten Verfahren, weil die Ethikkommission sich auf inhaltlich relevante Unterschiede zwischen Original- und Erweiterungsantrag konzentrieren kann.
Studentische Forschungsvorhaben
Studierende sind bei der Ethikkommission der TU Chemnitz nicht antragsberechtigt. Gleichwohl ermutigt die Ethikkommission nachdrücklich dazu, auch für Studienabschlussarbeiten und andere studentische Forschungsvorhaben Ethikanträge zu stellen bzw. bei Bedarf Ethikberatung einzuholen. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Lehrpersonen bzw. bei den Betreuenden der jeweiligen Abschlussarbeit.
Die Ethikkommission weist nachdrücklich darauf hin, dass die antragstellende Person mit ihrer Unterschrift für den Inhalt des Antrags verantwortlich zeichnet. Ebenso wie bei jedem anderen Ethikantrag wird das inhaltliche Einverständnis aller aufgeführten Projektbeteiligten vorausgesetzt. Ist zum Zeitpunkt der Antragstellung die konkrete Person, welche die Abschlussarbeit durchführen wird, noch unbekannt, so ist diese im Rahmen der Vorbereitung der Arbeit mit dem Inhalt des Ethikantrags vertraut zu machen.
Die Ethikkommission der TU Chemnitz bietet auf Anfrage Einführungsveranstaltungen für Studierende an, die ethische Prinzipien in der humanwissenschaftlichen Forschung aufzeigen. Lehrpersonen können sich bei Interesse an die Geschäftsstelle der Ethikkommission der TU Chemnitz wenden.
Antworten auf häufige Fragen zu Terminen, Fristen und Bearbeitungsdauern bzw. zur Verwendung des Ethiktools finden Sie in den entsprechenden Abschnitten. Gern beantwortet die Geschäftsstelle Ihre darüber hinausgehenden Fragen.