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Inklusive Hochschule
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Allgemeines

„Im Allgemeinen sowie im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention im Speziellen ist eine respektvolle und tolerante Einstellung aller Hochschulmitglieder gegenüber den Rechten von Studieninteressenten, Studierenden und Beschäftigten mit Beeinträchtigungen gefordert. Mit den unterschiedlichsten Maßnahmen und nur durch gemeinsame Anstrengungen kann ein solcher Einstellungs- und Kulturwandel gelingen. Der Aktionsplan dokumentiert zum einen nachdrücklich, dass sich die TU Chemnitz über alle Handlungs- und Gestaltungsfelder hinweg bereits auf den Weg zu einer inklusiven Hochschule gemacht hat. Zum anderen zeigt er aber auch noch vor uns liegende Herausforderungen auf. Barrierefreies Lehren, Studieren, Forschen und Arbeiten – kurzum eine inklusive Hochschule – können wir nur gemeinsam voranbringen. Die Universitätsleitung wird ihren Teil zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der hochschulspezifischen Zielsetzungen beitragen, ermutigt die Inklusionsakteurinnen und -akteure, in ihrem Engagement nicht nachzulassen und bittet alle Mitglieder und Angehörigen der Universität um ihre aktive Mitwirkung“ (Grußwort des Rektors, Prof. Dr. Gerd Strohmeier, Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention).

Ausgehend von der 2009 verabschiedeten UN-Behindertenrechtskonvention sollen geeignete Maßnahmen als angemessene Vorkehrungen vor Diskriminierung und zur schrittweisen Umsetzung von Barrierefreiheit dafür Sorge tragen, dass auch an Hochschulen Menschen mit Beeinträchtigungen ihre Rechte auf Bildung bzw. auf Arbeit und Beschäftigung voll und gleichberechtigt wahrnehmen können.

Für eine inklusionssensible TU Chemnitz bedarf es dabei Anstrengungen in vielen verschiedenen Bereichen und dem Engagement aller Hochschulangehörigen. Grundlage bildet der im Dezember 2017 vom Rektorat der TU Chemnitz beschlossene Aktionsplan „Die TU Chemnitz auf dem Weg zur inklusiven Hochschule“.