Wissenswertes zum Schwerbehindertenausweis
Schwerbehindertenausweis im universitären Alltag
Schwerbehinderten Personen kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Dafür muss zuvor ein Grad der Behinderung von mindestens 50 amtlich festgestellt worden sein. Im Ausweis sind der Grad der Behindeung und die festgestelten gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen) eingetragen.
Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache
Informationen zur Versorgungsmedizin-Verordnung
Härtefallantrag
Ein Härtefallantrag wird nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen berücksichtigt und ist bis zum Ende der Bewerbungsfrist zu stellen. Sie werden am Ende der Online-Bewerbung aufgefordert, den Antrag und die dazugehörigen begründenden Unterlagen im PDF-Format im Bewerbungsportal hochzuladen. Die Originalnachweise sind erst bei einer Immatrikulation einzureichen.
Ein Schwerbehindertenausweis und/oder der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes sind dafür allein nicht ausreichend.
Weitere Hinweise können einem Merkblatt des Studierendenservice und der Zentralen Studienberatung entnommen werden.
Nachteilsausgleiche für Prüfungen
Dem Antrag auf Nachteilsausgleiche sind geeignete Nachweise wie bspw. fachärztliche bzw. allgemeinärztliche Atteste, eine Stellungnahme von Psychotherapeuten oder Behandlungsberichte nach stationären oder teilstationären Aufenthalten beizufügen, welche in der Regel nicht älter als ein Jahr sein sollten.
Ein amtlich festgestellter Grad der Behinderung ist keine Antragsvoraussetzung für Nachteilsausgleiche, wenngleich auch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises als Nachweis in Frage kommt.
Weitere Hinweise zu den Anspruchvoraussetzungen und zur Beantragung von Nachteilsausgleichen an der TU Chemnitz können einer speziellen Informationsseite entnommen werden.
Nachteilsausgleiche beim BAföG für beeinträchtigte Studierende
Besondere Belange beeinträchtigter Studierender werden im BAföG durch verschiedene Nachteilsausgleiche berücksichtigt. Studieninteressierte und Studierende mit Beeinträchtigung sollten sich im Studentenwerk Chemnitz-Zwickau zu diesen Möglichkeiten zur Kompensierung von Nachteilen beraten lassen. Dabei handelt es sich um die Aspekte: Überschreiten der Altersgrenze bei Studienbeginn; den zusätzlichen Härtefreibetrag bei Einkommensermittlung; einen zusätzlichen Vermögensfreibetrag für behinderte Auszubildende; die Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus; den Studiengangwechsel aus unabweisbarem Grund und die Berücksichtigung einer Behinderung bei der Darlehensrückzahlung.
Beantragung einer Erstattung oder Befreiung vom Student_innen-Jahresticket der TU Chemnitz im Falle einer Wertmarke
Für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr ist zusätzlich zum Schwerbehindertenausweis eine Wertmarke erforderlich. Studierende im Besitz einer solchen Wertmarke können eine Erstattung oder Befreiung vom Student_innen-Jahresticket beim Student_innenrat beantragen, d. h. die Wertmarke gilt als Erstattungs- bzw. Befreiungsgrund laut Beitragsordnung. Für die Beantragung sind Fristen und Informationen des Student_innenrates zu beachten. Als Antragsgrund unter "Sonstiger Grund/Einzelfall" ergänzen "Besitz einer Wertmarke".
Inhaber des "Beiblattes des Versorgungsamtes", mit gültiger Wertmarke (nach SGB IX) zum Schwerbehindertenausweis werden auf eigenen Wunsch von der Beitragspflicht für das Student_innen-Jahresticket befreit. Zum Nachweis der Voraussetzungen genügt vor der Einschreibung oder Rückmeldung eine Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und Wertmarke im Studierendenservice. Für eine Befreiung muss die Wertmarke für das gesamte Semester und vor der Immatrikulation bzw. Rückmeldung vorliegen.
Wenn die Rückmeldung bereits vor der Antragstellung erfolgt ist oder der Befreiungsgrund nicht für das komplette Semester nachgewiesen werden kann, kommt nur eine Erstattung in Frage. Bei einer Rückerstattung kann die Wertmarke nachgereicht werden, das bedeutet der volle Semesterbeitrag (mit Anteil Student_innen-Jahresticket) ist bei Immatrikulation bzw. Rückmeldung zunächst zu zahlen. Es werden nur volle Monate ab Antragstellung erstattet, wenn der Ticketaufdruck entfernt wurde. Nach der Einreichung im Student_innenrat muss auf der 2. Seite des Antragsformulars durch das Studentensekretariat bestätigt werden, das die TUC-Card noch keinen Student_innen-Jahresticket-Aufdruck für den Befreiungszeitraum trägt oder das dieser entfernt wurde. Sollte ein persönlicher Besuch im Studierendenservice nicht möglich sein, so muss die TUC-Card zur Kontrolle eingesendet werden.
Schwerbehindertenausweis im alltäglichen Leben und Berufsalltag
Auf Grundlage des Schwerbehindertenausweises gibt es
- Kostenminderung oder Kostenbefreiung im öffentlichen Personennahverkehr sowie gegebenenfalls die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- Vergünstigungen bei der Benutzung von Bädern, Museen und anderen öffentlichen Einrichtungen
- Wohnberechtigungsschein für erweiterte Wohnfläche
- Befreiung oder Reduzierung von Rundfunkbeiträgen
Schwerbehinderte Personen und diesen gleichgestellte Arbeitnehmer unterliegen nach den §§ 85 bis 92 SGB IX einem besonderen Kündigungsschutz.
Schwerbehinderte Personen erhalten gemäß § 125 SGB IX einen Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr sowie steuerliche Vorteile und gemäß 102 SGB IX unter anderem finanzielle Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes, zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz, zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten und für eine notwendige Arbeitsassistenz.
Weitere Informationen des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen
Kostenlose Beförderung mit der Deutschen Bahn
Bei vorliegendem Beiblatt mit Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis können schwerbehinderte Reisende alle Nahverkehrszüge der DB wie RE, RB, IRE und S-Bahnen ohne zusätzliche Fahrkarte nutzen (2. Klasse, bundesweit, kostenlos). Rollstühle, Führhunde und orthopädische Hilfsmittel werden kostenlos befördert.
Reiseplanung und Beratungsservice der Deutschen Bahn
Sonstige Ansprüche für Menschen mit Behinderungen
Ratgeber Leistungen und Hilfestellungen, auf die Menschen mit Behinderung Anspruch haben
Beantragungen speziell in der Stadt Chemnitz
Antragstellung des Schwerbehindertenausweises
Der Erstantrag auf einen Schwerbehindertenausweis ist im Original mit den folgenden Unterlagen beim Sozialamt der Stadt Chemnitz (Abteilung Soziale Leistungen, Sachgebiet Schwerbehindertenrecht/Landesblindengeld) einzureichen (alternativ beim zuständigen Landratsamt):
- Der Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Erstantrag)
- Kopien medizinischer Unterlagen (wenn diese nicht älter als zwei Jahre sind und dem Antragsteller vorliegen)
- Die Anlage Diabetes (wenn eine Erkrankung an Diabetes vorliegt)
- Die Anlage Bescheinigung Ausländerbehörde bzw. gültiger Aufenthaltstitel (bei ausländischer Staatsbürgerschaft)
- Die Anlage BL (wenn Leistungen nach dem Sächsischem Landesblindengeldgesetz beantragt werden sollen)
- Ein Lichtbild (wenn eine Ausweisausstellung nach Vollendung des Feststellungsverfahren erfolgt)
- Eine Vollmacht/Betreuungsurkunde (bei Vorsprache von Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertretern)
Der Antrag kann durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten oder schriftlich per Post gestellt werden. Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen zur Erstfeststellung
Weitere Informationen zur Neufeststellung
Weitere Hinweise zum Schwerbehindertenausweis (insbesondere zu den Merkzeichen)
Unabhängige Beratung
EUTB Beratungsstelle Chemnitz
Kontakt und weitere Informationen
Antragstellung eines Schwerbehinderten-Parkplatz
Um einen Parkplatz für schwerbehinderte Anwohner zu beantragen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Beantragung ist möglich für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), bestimmten Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen (Merkzeichen Bl).
Weitere Informationen zur Beantragung Parkplatz für schwerbehinderte Bewohner (öffentliche Flächen)
Informationen zur Beantragung Parkausweis für Schwerbehinderte (blauen Parkausweis)
Informationen zur Beantragung Parkausweis für Schwerbehinderte (orangen Parkausweis)
Vergünstigungen speziell in der Stadt Chemnitz
Ermäßigungen im ÖPNV
Schwerbehinderte Menschen werden gemäß § 228 ff. SGB IX unentgeltlich befördert. Zum Nachweis der Berechtigung sind der gültige Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt mit aufgeklebter oder integrierter gültiger Wertmarke des Versorgungsamtes vorzuzeigen. Die Werkmarke ist beim Sozialamt zu beantragen und wird gegen einen Betrag von 80 Euro im Jahr (40 Euro pro Halbjahr) ausgestellt. Folgende im Schwerbehindertenausweis eingetragene Merkzeichen berechtigen:
- „B“: zur Mitnahme einer Begleitperson und/oder eines Hundes
- „Bl“: zur Mitnahme eines Blinden-Führhundes als auch einer Begleitperson mit Hund
- „1. Kl.“: zur Nutzung der 1. Klasse in den Nahverkehrszügen
Rollstühle werden unentgeltlich mitgenommen bei zweckentsprechender Verwendung.
Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH
Ermäßigung in Museen
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises erhalten in folgenden Museen ermäßigten Eintritt, die Ermäßigung für eine Tageskarte beträgt 1 bis 5 Euro:
- Kunstsammlungen Chemnitz (Museum Gunzenhauser, Schloßbergmuseum, Henry van de Velde Museum und Burg Rabenstein), zudem ist für Betreuende, Begleit- oder Assistenzpersonen der Eintritt kostenfrei.
- smac (Staatliches Museum für Archäologie Chemnitz
- Museum für Naturkunde Chemnitz, zudem ist für Betreuende, Begleit- oder Assistenzpersonen der Eintritt kostenfrei.
- Sächsisches Industriemuseum Chemnitz, zudem ist für Betreuende, Begleit- oder Assistenzpersonen der Eintritt kostenfrei
- Neue Sächsische Galerie
- Deutsches SPIELEmuseum e.V.
- Museum für sächsische Fahrzeuge e.V. Chemnitz
- Sächsisches Eisenbahnmuseum e.V. Chemnitz-Hilbersdorf, zudem ist für Betreuende, Begleit- oder Assistenzpersonen der Eintritt kostenfrei
- Felsendome Rabenstein
Ermäßigung im Theater und Kino
Die Theater Chemnitz (Oper, Ballett, Philharmonie, Schauspiel, Figurentheater und Junges Theater) gewähren Betreuende, Begleit- oder Assistenzpersonen vollständige Preisermäßigung, wenn der Schwerbehindertenausweis den Nachweis über eine Begleitperson enthält.
Im Kino CineStar am Roten Turm dürfen Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit der Kennung B kostenfrei eine betreuende, Begleit- oder Assistenzperson mit ins Kino nehmen. Der Gast selbst zahlt den vollen Preis.
Im Metropol erhalten Schwerbehinderte gegen Vorlage des Ausweises eine Ermäßigung
Sonstige Ermäßigungen
Die Stadtbibliothek Chemnitz ermäßigt die Jahresgebühr von 20 Euro auf 10 Euro für Personen mit einem Schwerbehindertenausweis.
Der Eintritt ins Stadtbad Chemnitz ist für schwerbehinderte Menschen ermäßigt, für deren Betreuende, Begleit- oder Assistenzpersonen (Merkzeichen B) frei.
Gleiches gilt für den Tierpark Chemnitz und das Wildgatter Oberrabenstein.
Auch im Eissportzentrum Chemnitz erhalten Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis Ermäßigung.
Übrigens: Kulturticket für Studierende der TU Chemnitz
Als Kulturticket gilt die TUC-Card mit dem aktuellen Aufdruck. Nur Mitglieder der Verfassten Studierendenschaft kommen in den Genuss des Kulturtickets.
Folgende Museen werden vom Kulturticket abgedeckt: Sächsisches Industriemuseum Chemnitz, Museum für Naturkunde (Tietz), Kunstsammlungen Chemnitz inklusive Museum Gunzenhauser, Schloßbergmuseum, Henry van de Velde-Museum (Villa Esche), smac - staatliches museum für archäologie chemnitz, Neue Sächsische Galerie
Für die Theater Chemnitz erhalten Studierende der TU Chemnitz je nach Verfügbarkeit ab 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn eine Freikarte pro Person an der Abendkasse in der jeweiligen Spielstätte. Ausgenommen sind Gastspiele und Sonderveranstaltungen.