Studieninteressierte mit Beeinträchtigung
Beratung für Studieninteressierte mit Beeinträchtigung
Nach der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes (2016) ist von einem Anteil von etwa 11 Prozent an Studierenden auszugehen, die eine oder mehrere gesundheitliche Beeinträchtigung/en haben, welche sich erschwerend auf das Studium auswirkt bzw. auswirken. Im Vergleich zur vorherigen Befragungswelle (2012) hat sich ihr Anteil damit um vier Prozentpunkte erhöht.
Im Sinne einer Annäherung könnten es also, ausgehend von dem Ergebnis der Sozialerhebung von 11 Prozent, etwa 1.140 Studentinnen und Studenten (bei 10378 Studierenden insgesamt, Stichtag: 01.11.2018) sein, welche aktuell an der TU Chemnitz mit einer oder mehreren Beeinträchtigung/en immatrikuliert sind. Bei der Immatrikulation wird das Merkmal Behinderung/chronische Krankheit nicht erfasst, so dass die genauen Zahlen bzw. die Grundgesamtheit nicht bestimmbar ist. Entsprechend sind Lehrende und Beratende seitens der Hochschule auf Selbstauskünfte, etwa durch Inanspruchnahme der vielseitigen Unterstützungs- und Beratungsangebote angewiesen.
Damit Studieninteressierte und Studierende mit Beeinträchtigung gleichberechtigt am Studienalltag teilhaben können, ist die TU Chemnitz bestrebt, Chancengleichheit beim Zugang, im Studium sowie bei Prüfungen sicherzustellen.
Die Ansprechpartnerin zum Studium mit Beeinträchtigung ist für beeinträchtigte Studieninteressenten ein erster Anlaufpunkt, um individuelle und beeinträchtigungsbedingte Fragen möglichst frühzeitig vor Aufnahme des Studiums oder im weiteren Studienverlauf zu klären.
Hinweise zu offenen Sprechzeiten, Beratungsterminen nach Vereinbarung, Kontaktaufnahme per E-Mail, zur telefonischen Erreichbarkeit sowie Assistenz- und Unterstützungsbedarf finden Sie hier
Hinweise zum Beratungsangebot finden Sie hier
Zulassung und Bewerbung
Zunächst - und noch ganz unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung - sollten Studieninteressierte sich Gedanken machen, was und wo sie studieren wollen. Diese Vorauswahl von möglichen Studiengängen und Studienorten erfolgt interessensgeleitet. Zudem spielen Fähigkeiten und persönliche Bedürfnisse zum Beispiel zur Wohnortnähe eine Rolle.
Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
Wichtig: Auch Bewerber_innen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten benötigen eine Hochschulzugangsberechtigung.
Für ein Studium an der TU Chemnitz ist die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur), eine einschlägige fach- und hochschulgebundene Hochzugangsberechtigung (ggf. mit Einstieg in ein höheres Fachsemester) oder eine bestandene Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule erforderlich (Hochschulzugang). Nähere Informationen vgl. § 18 Sächsisches Hochschulgesetz.
Im nächsten Schritt ist zu klären, ob für den Wunschstudiengang eine örtliche Zulassungsbeschränkung besteht und falls ja, wie die Vergabe der Studienplätze an Bewerber_innen erfolgt. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der Zentralen Studienberatung. Genaueres ist in der Immatrikulationsordnung und in der Zulassungsordnung der TU Chemnitz geregelt in Entsprechung zur Sächsischen Studienplatzvergabeverordnung.
Sonderanträge bei der Studienbewerbung
Bewerber_innen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten können parallel zu ihrem Zulassungsantrag Sonderanträge zur Berücksichtigung von Nachteilen bei der Vergabe von Studienplätzen einreichen.
Es erfolgt eine Orientierung an den Regelungen für Studienplatzbewerbungen im Zentralen Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge. Hier werden nur der Härtefallantrag und der Sonderantrag zur Verbesserung der Durchschnittsnote berücksichtigt und beschrieben.
Dies betrifft ausschließlich örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge an der TU Chemnitz:
- Bachelor Medienkommunikation
- Bachelor Psychologie
- Staatsexamen Lehramt an Grundschulen
- besondere gesundheitliche Umstände, die die sofortige Zulassung erfordern (Nachweis: fachärztliches Gutachten)
- Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht durchgestanden werden können (Nachweis: fachärztliches Gutachten)
- Beschränkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund körperlicher Behinderung; das angestrebte Studium lässt eine er- folgreiche Rehabilitation erwarten (Nachweis: fachärztliches Gutachten)
- Körperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder anderen zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studienplatzes im Wege (Nachweis: fachärztliches Gutachten)
- Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen (Nachweis: fachärztliches Gutachten)
- Frühere Zulassung für den genannten Studiengang und Unmöglichkeit, sie aus nicht selbst zu vertretenden zwingenden Gründen (insbesondere Krankheit) in Anspruch nehmen zu können (Nachweis über den zwingenden Grund, der die Einschreibung verhindert hat und früherer Zulassungsbescheid)
- Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterrichtwährend der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Nachweis: fachärztliches Gutachten)
- Längere schwere Behinderung oder Krankheit (Nachweis: fachärztliches Gutachten)
- Sonstige vergleichbare besondere gesundheitliche Umstände (Nachweis: fachärztliches Gutachten)
- Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht (Nachweis: fachärztliches Gutachten)
- Grad der Behinderung von 50 oder mehr Prozent (Nachweis: Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes/beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises)
- Sonstige vergleichbare besondere gesundheitliche Umstände (Nachweis: fachärztliches Gutachten)
Weitere mögliche Antragsgründe zum Sonderantrag zur Verbesserung der Wartezeit (ohne Bezug auf eigene Beeinträchtigung oder gesundheitliche Umstände):
- Schwangerschaft der Bewerberin während der Schulzeit (Nachweis: ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes)
- Versorgung eigener minderjähriger Kinder während der Schulzeit (Nachweis: Geburtsurkunden der Kinder)
- Besondere wirtschaftliche oder soziale Umstände (Nachweis: zum Nachweis geeignete Unterlagen)
- Versorgung pflegebedürftiger Verwandter in aufsteigender Linie oder von Geschwistern während der eigenen Schulzeit (Nachweis: Bescheinigung über die Einstufung in die Pflegestufen II oder III nach dem Sozialgesetzbuch XI oder ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit)
- Betreuung unversorgter minderjähriger Geschwister, die mit der Bewerberin oder dem Bewerber in häuslicher Gemeinschaft lebten, während der eigenen Schulzeit (Nachweis: Geburtsurkunden der Geschwister)
- Verlust eines Elternteils oder Verlust beider Eltern vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, sofern die Bewerberin oder der Bewerber zu diesem Zeitpunkt ledig war und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (Nachweis: Sterbeurkunden der Eltern und Erklärung über den damaligen Familienstand)
- Mehrmaliger Schulwechsel wegen Umzugs der Eltern (Nachweis: Abgangszeugnisse sowie Meldebescheinigungen der Eltern)
- Zugehörigkeit zum A-, B-, C- oder D/C-Kader der Bundessportfachverbände von mindestens einjähriger ununterbrochener Dauer (Nachweis: Bescheinigung des zuständigen Bundessportfachverbandes)
- Sonstige vergleichbare besondere Umstände (Nachweis: zum Nachweis geeignete Unterlagen)
Ich berate Sie gern im persönlichen Gespräch, am Telefon oder per E-Mail: Kontaktinformationen
Weitere Informationen für Studieninteressierte mit Beeinträchtigung
Angebote
aktuell keine Veranstaltungsankündigung
Freiwilligendienst kulturweit mit Beeinträchtigung: Weitere Informationen
Zum Weiterlesen
Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Ergänzende Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge)
Handbuch "Studium und Behinderung" (darin Kapitel III - Zugang und Zulassung zum Studium)
Informationsseite des Deutschen Studentenwerkes (siehe Abschnitt "Sonderanträge")
Informationen der Informations- und Beratungsstelle Studium mit Beeinträchtigung:
- "Härtefallantrag im Zulassungsverfahren"
- "Zugang zu Bachelor- und Staatsexamens-Studiengängen"
- "Zugang zu Master-Studiengängen"
Sächsische Studienplatzvergabeverordnung vom 15. Juni 2020, die zuletzt durch die Verordnung vom 28. Februar 2022 (siehe §§ 11 Abs. 5, 14 Abs. 3 bzw. 15)
Ordnung zur Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen an der TUChemnitz, die nicht in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen sind vom 29. Juli 2021: kurz Zulassungsordnung
Allgemeines zum Studium mit Beeinträchtigung
Datenbild "Studium mit Beeinträchtigung"
"So studiert es sich mit Beeinträchtigung" in Sachsen, ein Beitrag der Kampagne und des Infoportals zur Studienorientierung in Sachsen "Pack dein Studium"
Wohnraum für Studierende mit Behinderung
Das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau verfügt in Chemnitz über 7 behindertengerechte Wohnungen. Diese befinden sich im Wohnheim Vettersstraße 72. Bitte füllen Sie das Formular Bewerbung für einen Wohnheimplatz frühzeitig aus. Sie erhalten nach Absenden des Formulars einen Link, den Sie innerhalb von sieben Tage bestätigen müssen. Auch wenn Sie noch keine endgültige Zulassung für einen Studienplatz erhalten haben, sollten Sie sich schon frühzeitig um einen Wohnheimplatz bewerben, da die Bearbeitung der Anträge in der Reihenfolge des Eingangsdatums erfolgt. Mehr Informationen