Beschäftigte mit Beeinträchtigung
Beratung für Beschäftigte mit Beeinträchtigungen
Hier finden (potentielle) Auszubildende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der TU Chemnitz mit einer Beeinträchtigung weiterführende Informationen. Dies betrifft die Funktion der TU Chemnitz als Arbeitgeber und Ausbildungsstätte, Hochschulen zählen zum „öffentlichen Sektor“ im Sinne von Art. 27 Abs. 1 Buchst. g UN-BRK.
Alle Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich monatlich über mindestens 20 zu zählende Arbeitsplätze verfügen, sind anzeigepflichtig und dazu verpflichtet, schwerbehinderte Menschen, ihnen gleichgestellte oder sonstige anrechnungsfähige Personen zu beschäftigen. Für die TU Chemnitz ergibt sich aus § 154 Abs. 1 SGB IX eine Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Personen von wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze. Ist dies nicht der Fall, ist eine Ausgleichsabgabe gestaffelt nach Erfüllungsgrad (jahresdurchschnittliche tatsächliche Beschäftigungsquote) zu zahlen. In den vergangenen vier Berichtsjahren (2013 bis 2017) lag die Schwerbehindertenquote an der TU Chemnitz zwar konstant bei über 4 Prozent bzw. bei 4 Prozent (2018), d.h. jedoch die gesetzliche Mindestquote wurde verfehlt (z. B. um 0,8 Prozentpunkte im Jahr 2017).
Da die Eingliederung von behinderten und gleichgestellten Personen in Arbeit und Ausbildung Ausdruck und Voraussetzung einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist, ist Integration und Inklusion fester Bestandteil der Profilierung der TU Chemnitz. Wesentliche Ziele in diesem Zusammenhang sind das Erreichen von Chancengleichheit für alle Beschäftigten und die Verhinderung von Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung von Krankheit, Behinderung und Schwerbehinderung (vgl. Personalentwicklungskonzept der TU Chemnitz, Juni 2018, S. 17).
Die Sozialgesetzgebung (SGB III, SGB IX) fördert durch verschiedene „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ die Einstellung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen. Zudem werden durch „Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben“ Erleichterungen bei den zu erfüllenden Dienstaufgaben geschaffen. So kann die TU Chemnitz zum Beispiel finanzielle Zuschüsse zur behindertengerechten Ausstattung und Anpassung von Arbeitsplätzen sowie für außergewöhnliche Belastungen erhalten, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen verbunden sind. Darüber hinaus sind auch Leistungen an schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen selbst förderfähig, so z. B. technische Arbeitshilfen, Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten oder auch eine Arbeitsassistenz.
Wichtige Ansprechpartner für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Beeinträchtigungen
Falls Sie Ihre Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung der Dienststelle bisher noch nicht angezeigt wurde, ist zu empfehlen, eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Bescheides über eine Gleichstellung an das Dezernat Personal vertraulich zu übersenden, um den gesetzlichen Schutz, die Hilfen zur Erleichterung bei der Erfüllung der täglichen Aufgaben und nicht zuletzt die in der Integrationsvereinbarung normierten besonderen Fürsorgepflichten der Dienststelle ihre Wirkung entfalten zu lassen. Weiterhin können Sie sich hierzu jederzeit an Prof. Dr. Schwarz und Frau Gruss (Kontaktinformationen nachfolgend) wenden.
Vertretung der Schwerbehinderten: Prof. Dr. Thomas Schwarz
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Eingliederung schwerbehinderter Beschäftigter zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten, welche den einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen. Er wird in alle Bauplanungen und alle Personalentscheidungen einbezogen. Die Schwerbehindertenvertretung ist kein Teil des Personalrates, wie dies oft angenommen wird, sondern ist eine eigene Institution, welche ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch IX hat. Die Schwerbehindertenvertretung arbeitet jedoch mit dem Personalrat eng zusammen und hat das Recht, an jeder Sitzung teilzunehmen. Kontakt
Inklusionsbeauftragte/r des Arbeitgebers: N.N. (Bestellung im Prozess)
Strukturinformation offen
Der/dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers obliegt es, zu überwachen, ob die Arbeitgeberpflichten in Schwerbehindertenangelegenheiten und zur Inklusionsförderung erfüllt werden. Es erfolgt eine enge und ergebnisorientierte Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung.
Koordinatorin für Inklusion: Dr. Daniela Menzel
im Dezernat 1, Abteilung Studentenservice, Sachgebiet Zentrale Studienberatung
Die Hauptaufgabe besteht in der Erarbeitung des universitären Aktionsplanes sowie der Koordination von universitären Inklusionsmaßnahmen. Zunehmender Schwerpunkt ist die Bereitstellung von thematischen Informationen und die Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung der Hochschulakteure. Über die Koordinierungsstelle zur Förderung von Chancengleichheit / Fachstelle Inklusion gibt es eine Vernetzung und regelmäßigen Austausch mit den Inklusionsakteuren der sächsischen Hochschulen. Kontakt
Personalrat
Der Personalrat vertritt alle Beschäftigten der TU Chemnitz, d. h. Arbeitnehmer und Beamte (auch alle Drittmittelbeschäftigten; ausgenommen Professoren und Lehrbeauftragte) und seit 2016 auch alle wissenschaftlichen und studentischen
Hilfskräfte (In Angelegenheiten der Beschäftigten mit überwiegend wissenschaftlicher Tätigkeit und aller Hilfskräfte wird der Personalrat nur einbezogen, wenn diese es beantragen!). Der Personalrat steht beratend bei allen Fragen und Problemen rund um den Arbeitsplatz zur Verfügung (wie Arbeitszeit, Eingruppierung, gesetzliche Grundlagen, Urlaubsanspruch). Der Personalrat verabschiedet Dienstvereinbarungen und veröffentlicht regelmäßig Personalratsinfos zu Tarifverträgen, Rechtsprechungen, Arbeitsrecht und Hochschulgesetzen. Kontakt
Zentrum für den wissenschaftlichen Nachwuchs
Das 2014 gegründete Zentrum für den wissenschaftlichen Nachwuchs ist eine fachübergreifende Koordinations- und Serviceeinrichtung zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Ziel ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs, das bedeutet Promovend_innen und Postdoktorand_innen mit Beeinträchtigungen finden hier ebenfalls Ansprechpartner und Informationen sowie Weiterbildungsangebote. Kontakt
Psychosoziale Beratungsstelle der TU Chemnitz
an der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften, Institut für Psychologie, Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie (Prof. Dr. Stephan Mühlig)
Das Beratungsangebot richtet sich an alle Mitglieder der TU Chemnitz, in erster Linie an die Studierenden, aber auch Mitarbeiter_innen, die unter akuten psychischen Belastungen oder Problemen leiden. In der Beratungsstelle findet ausdrücklich keine Psychotherapie statt. Bei Bedarf wird eine psychodiagnostische Abklärung durchgeführt. Sofern die Diagnosekriterien für eine sog. „krankheitswertige“ psychische Störung erfüllt sind, erfolgt eine Weiterleitung an eine professionelle psychotherapeutische Einrichtung oder an einen niedergelassenen Psychologischen bzw. Ärztlichen Psychotherapeuten.
Einstellung und Ausbildung
In der Integrationsvereinbarung zwischen der TU Chemnitz als Dienststelle, der Schwerbehindertenvertretung der TU Chemnitz sowie dem Personalrat der TU Chemnitz, welche am 01.10.2001 in Kraft getreten ist, findet sich im § 5 eine grundlegende Verfahrensregelung in Bezug auf Stellenbesetzungsverfahren und Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Es handelt sich damit um eine Umsetzung der Vorgaben aus § 82 Satz 1 bis 3 SGB IX Buch zu besonderen Pflichten öffentlicher Arbeitgeber. Dies betrifft die Meldung vakanter Stellen und die Einladung zu Vorstellungsgesprächen bei fachlicher Eignung schwerbehinderter Bewerber_innen. Die in Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz aufgezählten Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sind die allein maßgeblichen für die Bewerberauswahl, das heißt andere Kriterien sind nicht zulässig. Ergänzt werden diese Aspekte in der Integrationsvereinbarung durch ein Formulierungsmuster für Stellenausschreibungen sowie die Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung und des Personalrates.
Grundsätzlich wird der Vertreter der Schwerbehinderten einbezogen, wenn sich im Bewerberkreis schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen befinden.
Eine interne Veröffentlichung erfolgte mit den Kanzlerrundschreiben Nr. 45/2001 vom 28.11.2001 „Vollzug des Schwerbehindertenrechts“ und Nr. 11/2003 vom 10.02.2003 „Vollzug des Schwerbehindertenrechts" mit den Anlagen Integrationsvereinbarung und Einstellungsformblatt von wissenschaftlichem und nicht-wissenschaftlichem Personal.
Ein Leitfaden unterstützt Vorgesetzte der TU Chemnitz bei der Integration von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten und enthält insbesondere auch Informationen zu Stellenbesetzungsverfahren und der besonderen Situation schwerbehinderter und gleichgestellter Personen bei der Besetzung von ausgeschriebenen Stellen.
Individuelle Bedürfnisse im Bewerbungsverfahren aufgrund einer Beeinträchtigung oder Behinderung wie etwa Assistenzbedarf oder ein Hinweis auf Zugänglichkeit/Barrierefreiheit von Räumlichkeiten werden durch die Schwerbehindertenvertretung abgefragt und berücksichtigt. Sollten Bewerberinnen oder Bewerber Assistenzbedarf, Rückfragen zur barrierefreien Zugänglichkeit oder andere Wünsche aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung haben, so informieren Sie uns gern rechtzeitig.
Im Falle einer Einstellung werden entsprechend abgeleitete Maßnahmen von der Schwerbehindertenvertretung in Zusammenarbeit mit der Dienstelle veranlasst, nachdem diese Gegenstand im Vorstellungsgespräch waren. Auch in Bezug auf die Organisation und die Abstimmung hinsichtlich einer Anpassung von Arbeitsplätzen und der Arbeitsabläufe an die Bedürfnisse von Beschäftigten mit Behinderung oder Beeinträchtigung ist die Schwerbehindertenvertretung zuständig. Dies erfolgt unter enger Kooperation mit den zuständigen Fachvorgesetzten/Leitern der Abteilungen/Professuren sowie dem Büro für Arbeitssicherheit und Umweltschutz.
Die TU Chemnitz bietet neben ihrem Studienangebot auch Ausbildungsplätze in verschiedenen Verwaltungs- und technischen Berufen an. Berufsbilder sind die bzw. der Verwaltungsfachangestellte, Kauffrau bzw. Kaufmann für Büromanagement, Industriemechanikerin bzw. Industriemechaniker, Elektronikerin bzw. Elektroniker für Geräte und Systeme sowie Werkstoffprüferin bzw. Werkstoffprüfer. Zusätzlich wird bei Personalbedarf in der Universitätsbibliothek auch im Beruf Fachangestellte bzw. Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste ausgebildet.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Für die Organisation und die Abstimmung hinsichtlich einer Anpassung von Arbeitsplätzen und der Arbeitsabläufe an die Bedürfnisse von Beschäftigten mit Behinderung oder Beeinträchtigung ist die Schwerbehindertenvertretung zuständig. Dies erfolgt in enger Kooperation mit den zuständigen Fachvorgesetzten/Leitern der Abteilungen/Professuren sowie dem Büro für Arbeitssicherheit und Umweltschutz.
In den vergangenen Jahren wurden gemeinsam mit dem Integrationsamt beim Kommunalen Sozialverband Sachsen zahlreiche Arbeitsplätze behindertengerecht gestaltet und die Arbeitsbedingungen damit weiter verbessert.
Ein Leitfaden unterstützt Vorgesetzte der TU Chemnitz bei der Integration von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten und enthält insbesondere auch Informationen zu Stellenbesetzungsverfahren und der besonderen Situation schwerbehinderter und gleichgestellter Personen bei der Besetzung von ausgeschriebenen Stellen.
Weitere Informationen
Die Wissensreihe von REHADAT vermittelt Basiswissen zu verschiedenen Erkrankungen oder Behinderungsarten (z. B. Hörbehinderung, Rheuma, Diabetes, Depression, Sehbehinderung und Blindheit, Multiple Sklerose) sowie Lösungen für individuelle Arbeitsgestaltung - zum Beispiel mit Hilfsmitteln, technischen Arbeitshilfen, Baumaßnahmen, organisatorischen Maßnahmen oder personeller Unterstützung. Weiterhin gibt es einen Leitfaden zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen "Personalkompass Inklusion" mit Fakten, einem Überblick über Fördermöglichkeiten und Unternehmensbeispielen, wie Inklusion erfolgreich für Betriebe und Beschäftigte gelingen kann.
Die von den Selbsthilfeorganisationen DVBS und PRO RETINA entwickelte und von der Barmer GEK geförderte Lernplattform mit E-Learning-Modul „Arbeitsassistenz“ ist ab sofort verfügbar. Arbeitsassistenzen sind für viele Menschen mit Behinderung eine wichtige Unterstützung zur gleichberechtigten Teilhabe im Berufsleben. Sie nehmen Beschäftigten mit Behinderung nicht ihre Arbeit ab, sondern unterstützen sie bei der Erbringung ihrer Leistungen. Komplexe Sachverhalte werden verständlich und praxisnah vermittelt und eine Kursbibliothek mit barrierefreien Dokumenten ergänzt das Angebot. Es bereitet optimal auf den gesamten Prozess von der Antragstellung über die Entwicklung des Anforderungsprofils, die Stellenausschreibung und die Gestaltung des Arbeitsvertrags bis hin zur eigenen Rolle im Arbeitsverhältnis vor. Zudem hilft es bei der Entscheidung, ob der Assistenzgeber als Arbeitgeber auftreten oder ein Dienstleistungsunternehmen beauftragen möchte. Mit vielen praktischen Übungen kann das neuerworbene Wissen vertieft werden.
Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit
Der Gesundheitsförderung bzw. -erhaltung für alle Beschäftigten kommt eine besondere Bedeutung zu. Durch entsprechende Angebote und Fürsorge für das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden können eine Steigerung der Zufriedenheit und somit der Motivation und Leistungsbereitschaft bzw. Leistungsfähigkeit aller Beschäftigten sowie eine stärkere Identifikation mit der TU Chemnitz erreicht werden. Zugleich können Fehlzeiten verringert, Krankheitskosten gesenkt und weiteren Negativauswirkungen wie z. B. einer „inneren Kündigung“ vorgebeugt werden (vgl. Personalentwicklungskonzept der TU Chemnitz, Juni 2018, S. 14).
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das Betriebliche Wiedereingliederungsmanagement basiert auf einer Dienstvereinbarung zwischen der TU Chemnitz und dem Personalrat der TU Chemnitz von April 2013, welche Verantwortlichkeiten und Maßnahmen für das BEM festlegt.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist Teil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Es findet auf Grundlage gemäß § 84 Abs. 2 des SGB IX Anwendung. […] Das BEM umfasst Maßnahmen der Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation wie auch der eigentlichen Eingliederung mit dem Ziel einer optimalen Beschäftigung entsprechend seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Es findet ausschließlich mit Zustimmung und unter Beteiligung des Betroffenen statt.
Durch das BEM ist insbesondere zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten überwunden, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt bzw. eine Reduzierung von Fehlzeiten unterstützt werden kann. Das BEM zielt damit auf die Prävention und Gesundheitsförderung ebenso wie auf die Rehabilitation nach einer Arbeitsunfähigkeit (vgl. Personalentwicklungskonzept der TU Chemnitz, Juni 2018, S. 15).
Hier ist vor allem der Personalrat involviert, die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch der/des Beschäftigten. In einem Gespräch werden durch Vertreter_innen des BEM-Teams (je ein Vertreter des Personalrates und der Dienststelle) alle Unterstützungsmöglichkeiten geprüft, soweit erforderlich auch ein Maßnahmeplan gemeinsam mit der/dem Beschäftigten erarbeitet und umgesetzt. Gegebenenfalls werden auch weitere Personen hinzugezogen wie beispielsweise der Betriebsarzt oder Fachvorgesetzte/r.
BEM-Team DienstvereinbarungGesundheitsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Es gibt zahlreiche Angebote zur Gesundheitsförderung an der TU Chemnitz wie etwa arbeitsmedizinische Untersuchungen (mit Schwerpunkt auf Bildschirmarbeitsplätze), Arbeitsplatzbegehungen, Unterweisungen in Arbeits- und Umweltschutz, Angebote von Gesundheitskursen inkl. der Ausbildung von Ersthelferinnen bzw. Ersthelfern sowie individuelle Beratungsangebote. Für alle arbeitsmedizinischen Fragen sowie Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung ist das Büro für Arbeits- und Umweltschutz zentraler Ansprechpartner.
Mit der Gründung der Zentralen Einrichtung des Zentrums für Sport und Gesundheitsförderung (ZfSG) im April 2017 wurde die Gesundheitsförderung an der TU Chemnitz weiter verbessert. Bis zum Jahr 2021 soll in Kooperation mit der Techniker Krankenkasse ein ganzheitliches Betriebliches Gesundheitsmanagement aufgebaut werden.
Das ZfSG hat die Aufgabe, Sport- und Bewegungsangebote für die Mitglieder und Angehörigen der Technischen Universität Chemnitz sicherzustellen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist das ZfSG im Bereich Universitätssport insbesondere zuständig für: [...] 6. die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung [...] (vgl. Ordnung des Zentrums für Sport und Gesundheitsförderung der Technischen Universität Chemnitz vom 25. April 2017, § 2).
Universitäres Gesundheitsmanagement
Der bundesweite Arbeitskreis Gesundheitsfördernde Hochschulen hat die Gütekriterien für eine Gesundheitsfördernde Hochschule aktualisiert und verabschiedet. Die Gütekriterien dienen der Orientierung und als Vorlage für die Entwicklung von Strategien und Vorgehensweisen zur Förderung der Gesundheit aller Statusgruppen in den einzelnen Hochschulen.
Tag der Gesundheit
Der "Tag der Gesundheit" 2019 fand am 06. Juni statt.
Am 27. Juni 2018 fand an der TU Chemnitz ein „Tag der Gesundheit“ statt, der gemeinsam u. a. mit der Techniker Krankenkasse (TK) und der ias Stiftung gestaltet wurde. Es gab vielfältige Informationen zum Thema Gesundheit, Körpermessungen, Ernährungsvorträge, Smoothies und Bewegungsangebote. Neben verschiedenen Standpräsentationen wurden auch Kurse, interaktive Vorträge mit Entspannungseinheiten und zahlreiche Mitmachaktionen angeboten, um die TU Chemnitz als gesundheitsfördernde Hochschule zu präsentieren.
Weitere Informationen für Beschäftigte mit Beeinträchtigungen
Dienstvereinbarungen und Leitfaden für Vorgesetzte
Integrationsvereinbarung vom 25.09.2001
Dienstvereinbarung zur Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements vom 11.04.2013
Gesetze
Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996
Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004
Behindertengleichstellungsgesetz vom 27. April 2002
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch vom 23. Dezember 2016
Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vom 27. November 2000
Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven
Der Rektor der TU Chemnitz, Prof. Dr. Gerd Strohmeier, und der Vorsitzende des Personalrats, Dr. Thomas Raschke, unterzeichneten am 26. Juli 2018 die „Verbindliche Regelung zum Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen“. Durch die nun vorliegende verbindliche Regelung werden die Vorgaben des Rahmenkodexes ausgefüllt und umgesetzt. Unter anderem wird im Artikel 4 Nummer 2d) des Rahmenkodex Bezug genommen auf die sogenannte behindertenpolitische Komponente des § 2 Abs. 1 Satz 6 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ("Die insgesamt zulässige Befristungsdauer verlängert sich bei Vorliegen einer Behinderung nach § 2 Absatz 1 des SGB IX oder einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung um zwei Jahre").
Mit dem Rektorrundschreiben 09/2020 vom 21.02.2020 wurde über Fördermaßnahmen aus dem Programm „Gute Lehre / Starke Mitte“ durch das SMWK zur Umsetzung des Rahmenkodex informiert. Personenbezogene Weiterbeschäftigungsanträge für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bis zu zweijährige Verlängerung bei Schwerbehinderung oder chronischer Erkrankung) können für die Förderperiode 2020 durch die fachvorgesetzten Professorinnen und Professoren vom 24.02.2020 bis auf weiteres an das Rektorat gerichtet werden. Unter anderem setzt dies voraus, dass die/der Beschäftigte sein aktuelles Qualifikationsziel (beschränkt auf Promotion oder Habilitation) bislang noch nicht erreicht hat und die Ursache dafür (neben der familienpolitischen Komponente) eine Beeinträchtigung durch Schwerbehinderung oder chronische Erkrankung (Fördermaßnahme 2) bzw. eine Zusatzbelastung durch Pflege und Betreuung von Angehörigen oder in einem sonstigen sozialen Härtefall (Fördermaßnahme 3) ist.
Promovierende mit Beeinträchtigung oder chronischer Erkrankung - GEW-Positionspapier
Am 17.11.2020 veröffentlichte die GEW-Projektgruppe Doktorand*innen einen Forderungskatalog zur Durchsetzung gleicher Chancen von Promovierenden mit Beeinträchtigung oder chronischer Erkrankung. Zentrale Forderung ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch für Promovierende. Ausschreibungen für Arbeitsplätze und Stipendien wie auch Verwaltungsabläufe müssen barrierefrei gestaltet sein, und Informationen zu Nachteilsausgleichen wie Assistenzleistungen müssen aktiver kommuniziert werden. Das Positionspapier bildet nicht nur die gegenwärtige Situation an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen ab, sondern beschreibt konkrete Lösungsvorschläge und Best-Practice-Beispiele.
Beratung, Informationen und Unterstützung
REHADAT ist ein zentrales Informationssystem zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Das Informationsangebot richtet sich an Menschen mit Behinderung und an alle, die sich für ihre berufliche Integration einsetzen. Es umfasst unter anderem Themen wie Urteile, Gesetze, best-practice-Beispiele, Literatur, Statistiken, Hilfsmittel oder Beratungsstellen. Leitfaden zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Der Kommunale Sozialverband Sachsen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe, überörtliche Betreuungsbehörde, vollzieht Förderrichtlinien u. a. nach dem Landesjugendhilfegesetz sowie im Rahmen von Aufwendungen für Investitionen und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) und erfüllt die Aufgaben des Integrationsamtes aus dem Schwerbehindertenrecht sowie dem Sozialen Entschädigungs- und Fürsorgerecht. Den Schwerpunkt der Tätigkeit des Verbandes als überörtlicher Träger der Sozialhilfe bildet die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Link zum Aufruf der Webseite
Sonstiges
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) setzt sich für die wissenschaftliche Selbstständigkeit und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen im Wissenschaftssystem ein. Damit einer Karriere in der Forschung nichts im Wege steht, bietet die DFG vielfältige Möglichkeiten: Schon studentische Hilfskräfte und Promovierende können von einer DFG-Förderung profitieren, zum Beispiel im Rahmen eines Graduiertenkollegs. Anträge für eigene Forschungsprojekte sind ab der Promotion möglich. Für Forschende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bietet die DFG in ihren Förderverfahren Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich an und steht mit speziellen Beratungsangeboten zur Seite. Mehr dazu unter: http://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/diversity_wissenschaft/menschen_mit_behinderung/index.html und http://www.dfg.de/foerderung/wissenschaftliche_karriere/
Studie zur Auswertung von Stellenanzeigen im Hinblick auf Diskriminierung, Ausschlussmechanismen und positive Maßnahmen: Um zu prüfen, ob Stellenanzeigen einerseits Diskriminierung oder Diskriminierungsrisiken enthalten und sie andererseits von der Möglichkeit Gebrauch machen, spezifische Personengruppen wie Frauen oder Menschen mit Schwerbehinderung zu einer Bewerbung aufzufordern, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes insgesamt 5.667 Stellenanzeigen bundesweit inhaltsanalytisch ausgewertet. Die Studie soll aufzeigen, wie viele Stellenanzeigen nicht AGG-konform sind und inwieweit die Stellenanzeigen Formulierungen enthalten, die Interessierte von einer Bewerbung abhalten können. Vollständige Studie "Diskriminierung in Stellenanzeigen"