Pressemitteilung vom 22.05.2018
Datenschutz-Grundverordnung: Überprüfung des E-Mail-Presseverteilers der TU Chemnitz
Sehr geehrter Vertreterinnen und Vertreter der Medien,
sehr geehrte Abonnentinnen und Abonnenten des Presseverteilers der TU Chemnitz,
sehr geehrte Damen und Herren,
regelmäßig erhalten Sie per E-Mail Presseinformationen der Technischen Universität Chemnitz sowie Einladungen zu Pressekonferenzen. Gern möchten wir Sie auch künftig mit aktuellen Informationen aus unserer Universität versorgen.
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In diesem Zusammenhang sind wir verpflichtet, unseren E-Mail-Presseverteiler im Hinblick auf datenschutzrechtliche Anforderungen zu prüfen. Deshalb bitten wir Sie, uns schriftlich mitzuteilen, wenn Sie zukünftig nicht mehr die Presseinformationen und -einladungen der TU Chemnitz per E-Mail erhalten wollen und aus diesem Presseverteiler entfernt werden möchten. Ihr Widerruf ist zu richten an pressestelle@....
Alternativ können Sie für das Austragen das Webportal der Pressestelle und Crossmedia-Redaktion der TU Chemnitz nutzen: https://www.tu-chemnitz.de/tu/pressestelle/pm.php
Wir würden uns freuen, wenn Sie weiterhin die Presseinformationen der TU Chemnitz erhalten möchten. Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Mario Steinebach
Pressesprecher der TU Chemnitz