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Pressemitteilung vom 03.02.2020

Rosenburg-Ausstellung macht Station an der TU Chemnitz

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht eröffnet am 6. Februar 2020 die Wanderausstellung „Die Rosenburg – das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit“

Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, wird gemeinsam mit dem Rektor der Technischen Universität Chemnitz, Prof. Dr. Gerd Strohmeier, die Wanderausstellung „Die Rosenburg – Das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit“ am 6. Februar 2020 um 16 Uhr im Raum N013 des Hörsaalgebäudes der TU Chemnitz, Reichenhainer Straße 90, eröffnen. Die Ausstellung, die seit 2017 bereits in mehreren Städten im In- und Ausland Station machte, setzt sich mit der Geschichte des Bundesjustizministeriums kritisch auseinander. Bis 5. März 2020, dem Chemnitzer Friedenstag, ist sie im Foyer des Hörsaalgebäudes zu sehen. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 07:00 bis 20:30 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Hintergrund: Von der „Akte Rosenburg“ zur Wanderausstellung

Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde das Bundesministerium der Justiz geschaffen. Seinen ersten Dienstsitz hatte es in der „Rosenburg“, einem Landhaus im neoromanischen Stil in Bonn-Kessenich. Das Führungspersonal, das der erste Bundesjustizminister Thomas Dehler und sein Staatssekretär Walter Strauß einstellten, war zu einem großen Teil in das NS-Regime verstrickt gewesen. Die Zahl der ehemaligen NSDAP-Mitglieder lag zur „Rosenburg-Zeit“ regelmäßig bei über 50 Prozent, Ende der 1950er Jahre sogar bei über 70 Prozent. In der Strafrechtsabteilung lag der Anteil der NS-belasteten Mitarbeiter in dieser Zeit bei 100 Prozent. Doppelmitgliedschaften in der SA waren dabei keine Ausnahme. Einzelne Beamte hatten dem NS-Regime auch als Block-Leiter („Blockwarte“) gedient. Dies ist nur ein winziges, jedoch folgenreiches Detail aus der wissenschaftlichen Aufarbeitung der personellen und sachlichen Verwobenheit des jungen Bundesjustizministeriums mit der NS-Zeit im Rahmen des sogenannten „Rosenberg-Projektes“. Die personelle Konstellation blieb nicht ohne Auswirkungen auf die Sacharbeit des Ministeriums. Hier liegen mögliche Erklärungsansätze dafür, warum sich die Strafverfolgung der Nazi-Verbrechen so lange hinzog, das Leid der Opfer viel zu lange ignoriert und viele Opfergruppen – wie Homosexuelle oder Sinti und Roma – in der Bundesrepublik erneut diskriminiert wurden. 600 Seiten stark ist der Abschlussbericht der 2012 vom Ministerium eingesetzten Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission. Sein Buchtitel lautet „Die Akte Rosenburg“.

Damit diese historischen Erkenntnisse nicht nur zwischen zwei Buchdeckeln verschwinden, wurde aus der „Akte Rosenburg“ die Wanderausstellung „Die Rosenburg – Das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit“. Die Ausstellung wurde so konzipiert, dass sie die zwei Seiten der Rosenburg deutlich zeigt: einerseits die Vorderseite, die helle Fassade – andererseits die Rückseite, die Schattenseite mit ihren dunklen Hintergründen. Auf neun Stelen bringt die Ausstellung die Vergangenheit des Ministeriums sprichwörtlich ans Licht. Überdimensionale Bürolampen erleuchten die ehemals dunkle Seite und die Verstrickung in das NS-Unrecht. Mit Zeitzeugenberichten, Opfer- und Täterbiografien sowie beispielhaften Gesetzestexten arbeitet die Ausstellung die Vergangenheit auf. Ziel dieser Ausstellung ist, die Erkenntnisse der „Akte Rosenburg“ einem breiten Publikum vorzustellen und dadurch das Bewusstsein für das historische Unrecht zu schärfen.

Weitere Informationen: www.bmjv.de/rosenburg