TU Chemnitz geht weitere Schritte zur inklusiven Hochschule
Universitätsweit werden vielfältige Maßnahmen umgesetzt, um die Studien- bzw. Arbeitsbedingungen von Studierenden und Beschäftigten mit Beeinträchtigungen zu verbessern
Ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention sollen auch an Hochschulen geeignete Maßnahmen zur schrittweisen Umsetzung von Barrierefreiheit dafür Sorge tragen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen ihre Rechte auf Bildung bzw. auf Arbeit und Beschäftigung voll und gleichberechtigt wahrnehmen können. Die Technische Universität Chemnitz folgt dem Ziel einer inklusiven Hochschule seit 2018 entsprechend eines Aktionsplanes, der Ende Dezember 2017 vom Rektorat der TU Chemnitz verabschiedet wurde und an dessen Umsetzung die gesamte Universität beteiligt ist.
Derzeit werden an der TU Chemnitz beispielsweise Ruhe- und Rückzugsräume eingerichtet. Diese Räume bieten künftig behinderten oder chronisch kranken Beschäftigten und Studierenden die Möglichkeit, sich kurzzeitig zu entspannen und ungestört nötige Medikamente einzunehmen. Sie unterstützen auch den Mutterschutz für schwangere und stillende Mitarbeiterinnen und Studentinnen und können zudem als Erste-Hilfe-Räume genutzt werden. An der Fakultät für Informatik wurde im vergangen Jahr im Nord-Bau des Universitätsteils Straße der Nationen 62 ein Treppenlift eingebaut, damit die Räume des Dekanats künftig für Personen mit eingeschränkter Mobilität barrierefrei zugänglich sind. Zudem stattete die TU Chemnitz Büroarbeitsplätze chronisch kranker Beschäftigter mit höhenverstellbaren Schreibtischen aus. Weiterhin wird bis 2020 das Projekt "Barrierefreie Bibliothekskataloge" realisiert.
Eine Schlüsselrolle für die Erstellung chancengleicher Studien- und Prüfungsbedingungen kommt den Lehrenden zu. Für sie wurde ein neuer Leitfaden „Barrierefrei lehren – barrierefrei studieren“ erarbeitet. „Ich begrüße den Leitfaden sehr, um Lehrenden der TU Chemnitz aufzuzeigen, wie sie ihre Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gezielt und oft mit wenig Aufwand unterstützen können und welche Anlaufstellen es gibt“, betont Prof. Dr. Maximilian Eibl, Prorektor für Lehre und Internationales der TU Chemnitz. Hierzu soll für die Lehrenden der TU Chemnitz auch 2020 ein Workshop zur Sensibilisierung und zum Erfahrungsaustausch zu diesem Thema stattfinden.
Wie wichtig der Einsatz von Inklusionsmitteln im Bereich der Forschung an der TU Chemnitz ist, zeigt exemplarisch das Promotionsvorhaben von Till Kronsfoth, der eingeschränkt sehfähig ist. Im Rahmen seiner Forschungsarbeit muss er umfangreiches und oft schwer lesbares Archivmaterial auswerten. Dabei hilft ihm nun Antonia Podhraski – eine wissenschaftliche Hilfskraft, die aus Inklusionsmitteln finanziert wird. „Sie ist mir besonders bei der Entzifferung alter Handschriften eine unschätzbare Hilfe, ohne die mir allein die Auswertung der enormen Fülle an Archivgut, welches für meine Arbeit von existenzieller Bedeutung ist, nicht möglich wäre“, betont Kronsfoth. Hierzu zählt auch die Aufbereitung von Dokumenten für ein spezielles Vorleseprogramm.
Der Schwerpunkt bei der Umsetzung von Inklusionsvorhaben an der TU Chemnitz im Jahr 2020 ist die Unterstützung bei der Erstellung barrierefreier Webseiten und Dokumente, insbesondere durch das Angebot von Schulungen sowie die Bereitstellung entsprechender Software und Informationen. Hierzu wird unter Leitung der Koordinatorin für Inklusion, Dr. Daniela Menzel, eine Arbeitsgruppe „Barrierefreies Web“ eingerichtet, welche den Umsetzungsprozess bis zur gesetzlichen Frist im September 2020 konzeptionell verantwortet und begleitet. Zur konkreten dezentralen Umsetzung wurden den Fakultäten, den Zentralen Einrichtungen und der Verwaltung im Haushaltsjahr 2019 bereits in größerem Umfang Hilfskraftmittel zur Verfügung gestellt, um Lehrunterlagen, Informationsmaterialien und Webseiten barrierefrei zu gestalten.
Alle genannten Maßnahmen werden mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes. Der TU Chemnitz wurden 2019 durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Inklusionsmittel zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Studierenden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Beeinträchtigung in Höhe von rund 173.000 EUR zugewiesen.
Weitere Informationen enthält die Broschüre „5 Jahre Inklusionsmittel für die Hochschulen in Sachsen – Eine Bilanz“.
Kontakt: Dr. Daniela Menzel, Koordinatorin für Inklusion, Telefon +49 (0)371 531-34939, E-Mail daniela.menzel@verwaltung.tu-chemnitz.de
(Autorin: Dr. Daniela Menzel)
Mario Steinebach
24.02.2020
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