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Wahlzeit an der Universität

Wahlvorschläge für Organe und Ämter an der TU Chemnitz können bis zum 11. Oktober 2021 eingereicht werden – Briefwahlanträge sind bis 25. Oktober zu stellen

Vom 8. bis zum 11. November 2021 ist Wahlzeit an der Technischen Universität Chemnitz. Aufgerufen sind alle Studierenden sowie die entsprechenden wahlberechtigten Hochschullehrerinnen und -lehrer sowie akademischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und sonstigen Beschäftigte, die ihre Stimmen abgeben können. An diesen Tagen finden die Wahlen der direkt zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der Studierenden in den Senat und in den Erweiterten Senat, die Wahlen der direkt zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Fakultätsräte sowie die Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten und Zentralen Einrichtungen und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter an der TU Chemnitz statt. Zudem wird zeitgleich die Wahl der direkt zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der Studierenden in den Erweiterten Vorstand des Zentrums für Lehrerbildung der TU Chemnitz durchgeführt.

Alle Wahlberechtigten der TU Chemnitz sind aufgerufen, zunächst Wahlvorschläge in Schriftform bis zum 11. Oktober 2021, 16.00 Uhr, im Wahlamt, Straße der Nationen 62, Zimmer 111, einzureichen und sich an den Wahlen zu beteiligen. Die amtlichen Wahlvorschlagsformulare sind zu finden unter: https:// www.tu-chemnitz.de/verwaltung/wahlamt/formulare_wahlen_2021.php.

Der Wahlleiter empfiehlt angesichts der Corona-Pandemie nachdrücklich die Stimmabgabe per Briefwahl, um eine Infektionsgefahr für die wählenden Personen und die Wahlhelfer zu minimieren. Hierfür kann von den Wahlberechtigten bis zum 25. Oktober 2021 die Briefwahl unter: http://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/wahlamt/briefwahl.php beantragt werden.

An der Wahlurne kann am 8. November 2021 in der Straße der Nationen 62, Altes Heizhaus, am 9. November 2021 in der Wilhelm-Raabe-Straße 43, Raum 104, sowie am 10. und 11. November 2021 im Weinholdbau, Reichenhainer Straße 70, Raum W147, abgestimmt werden.

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation wird jede Wählerin und jeder Wähler um die Beachtung und Einhaltung der folgenden Anforderungen des Hygieneschutzkonzeptes in Wahllokalen gebeten:

  • Wählerinnen und Wähler müssen ihre entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung noch vor Betreten des Gebäudes, in welchem sich das Wahllokal befindet, aufsetzen und diese bei Betreten des Wahllokals sowie für die gesamte Dauer des Wahlvorgangs tragen.
  • Beim Betreten des Wahllokals sind die Händedesinfektionsmittelspender zu nutzen.
  • Die Wählerinnen und Wähler sind angehalten, sich an angebrachten Abstandsmarkierungen zu orientieren und so stets den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.
  • Für die Stimmabgabe sollen durch die Wählerinnen und Wähler eigene Kugelschreiber mitgebracht werden.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn es infolge der erforderlichen Schutzmaßnahmen in den Wahllokalen zu Wartezeiten oder Verzögerungen kommen kann.

Alle notwendigen Informationen, Formulare und Anträge zu den Wahlen sind zu finden auf der Website des Wahlamtes unter http://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/wahlamt/.

Mario Steinebach
27.09.2021

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