Erklärung des Senates zum Rektorwahlverfahren an der TU Chemnitz
Der Senat der Technischen Universität Chemnitz hat in seiner Sitzung am 2. November 2021 folgende Erklärung zum Rektorwahlverfahren an der TU Chemnitz beschlossen:
Gegenwärtig werden die Vorbereitungen zur Wahl des Rektors/der Rektorin der TU Chemnitz getroffen. Hierzu hat der Hochschulrat der TU Chemnitz einen Wahlvorschlag erarbeitet, bezüglich dessen das Benehmen mit dem Senat der TU Chemnitz herzustellen ist. Nach diesem Schritt soll die Wahl auf der Grundlage dieses Wahlvorschlages durch den Erweiterten Senat vollzogen werden.
Der Senat hat in seiner Sitzung am 01.06.2021 einen ausgewiesenen Hochschulrechtler beauftragt, den Wahlvorschlag des Hochschulrates rechtlich zu prüfen. Auf Basis des von diesem Juristen erstellten Gutachtens hat sich der Senat in seiner Sitzung am 22.09.2021 intensiv mit dem Wahlvorschlag befasst und diesen einstimmig an den Hochschulrat zurückverwiesen.
Der Senat missbilligt, dass dieses Rechtsgutachten inzwischen ganz oder in Teilen an die Öffentlichkeit gegeben wurde, und begrüßt, dass das Rektorat rechtliche Schritte eingeleitet hat. Ebenso missbilligt der Senat, dass entgegen der Verschwiegenheitspflicht und der Geschäftsordnung von Gremien Interna des Verfahrens nach außen getragen und dass diese in z. T. unrichtiger Weise in der Öffentlichkeit dargestellt wurden.
Der Senat der TU Chemnitz tritt weiterhin für ein rechtskonformes Wahlverfahren ein und erwartet vom Hochschulrat der TU Chemnitz, die im Interesse eines solchen Verfahrens notwendigen weiteren Schritte einzuleiten.
Der Senat der TU Chemnitz
Mario Steinebach
03.11.2021